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Cookie-Einwilligungen: Bundesrat will nur „Einwilligen“ oder „Ablehnen“ zulassen

Die Diskussion um das neue Datenschutzgesetz TTDSG treibt erstaunliche Blüten. So will der Bundesrat eine rechtliche Möglichkeit vorgesehen wissen, die letzten Endes auf ein Ja oder Nein zu Cookies hinausläuft.

2 Min. Lesezeit
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Der Bundesrat tagt. (Foto: Bundesrat, Sascha Radke)

Die immer noch nicht beschlossene E-Privacy-Verordnung und die in Kraft befindliche Europäische Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) ist den Vertretern im Bundesrat offenbar zu differenziert. Sie stellen sich viel einfachere Lösungen vor.

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So wollen sie etwa hinsichtlich der Cookie-Einwilligung eine rechtliche Möglichkeit in das neue Telekommunikation-Telemedien-Datenschutzgesetz (TTDSG) schreiben, die es erlaubt, per Rechtsakt eine Regelung zu treffen, die Nutzerinnen und Nutzer im Internet nur noch vor eine eindeutige Wahl stellt. Entweder sie klicken auf „Ja, ich erlaube Cookies“ oder „Nein, ich erlaube keine Cookies“. Das berichtet das Datenschutz-Blog De Lege Data.

Als Ausfluss der DSGVO hatten sich recht umfangreiche und tatsächlich teils schwer lesbare Cookie-Hinweise etabliert. Die DSGVO hatte relativ klare Vorgaben gemacht, welche Datensätze Seitenbetreiber ziemlich sicher setzen dürfen und welche nur gegen Zustimmung. In der Rechtsfolge kann es dazu kommen, dass Besucherinnen und Besucher einer Website nur einen Teil des Angebots nutzen können – etwa, wenn sie nur dem Setzen der technisch unbedingt erforderlichen Cookies zugestimmt haben.

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Dazu führt der Bundesrat aus: „Mit der zunehmenden Umsetzung dieser Regelung wird der Besuch von Internetseiten für Endnutzerinnen und Endnutzer jedoch zunehmend beschwerlicher. Um eine für Endnutzerinnen und Endnutzer einfache und schnelle Handhabe zu ermöglichen, erscheint eine einfache Gestaltung beispielsweise mithilfe von nur zwei Buttons (‚Einwilligen‘, ‚Ablehnen‘) zielführend.“

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Bundesrat: Einwilligung auch per Browser-Einstellung ermöglichen

Der Vorschlag erstaunt, weil er in den bisherigen Regelungen der E-Privacy-Verordnung oder der DSGVO so keine Entsprechung hat. Aber der Bundesrat geht noch ein Stück weiter und kann sich sogar vorstellen, die Einwilligung oder Ablehnung von Cookies über Browser-Einstellungen zu konfigurieren. Damit sollen Nutzerinnen und Nutzer etwa per Standardeinstellung alle Cookies generell blockieren, sie aber manuell für einzelne Seiten doch reaktivieren können.

Beide Vorschläge würden erneut für deutlichen Aufwand bei den deutschen Seitenbetreibern sorgen. Der beste Rat, der Seitenbetreibern für die Zukunft gegeben werden kann, lautet demnach wohl, auf Cookies so weitgehend wie möglich zu verzichten.

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Der Entwurf des Gesetzes zur Regelung des Datenschutzes und des Schutzes der Privatsphäre in der Telekommunikation und bei Telemedien (TTDSG) befindet sich derzeit aktiv im Verfahren. Das Gesetz soll datenschutzrechtliche Regelungen aus dem Telekommunikations- und dem Telemediengesetz an einer Stelle zusammenführen.

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5 Kommentare
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Durchwinker

Diese Vorwürfe sind alle fern ab von der Realität. Seit dem ersten Tag fragt man sich, was das affige Verhalten und der Krieg mit den Cookies eigentlich soll. Cookies sind etwas, was man braucht im Internet, ob für Logins, diverse Webaktivitäten wie Umfragen oder Werbeanzeigen.
Dass man nicht durchs Internet getrackt werden will, ist verständlich, aber diese Cookie-Verordnungen sind einfach nur noch lächerlich, da sie am Ende alle einschränken werden, ob Betreiber oder Nutzer.

Antworten
Hallogen Lampe

Ehrlich, wenn man die affigen Cookiebanner Regeln wieder abschafft und stattdessen das macht, wäre das sogar die beste Option, wenn man Analytics etc. noch erlauben würde (ist ja auch, mWn der Fall aktuell, oder!) Viel einfacher für alle.

Antworten
Surfer42

Einfach verbieten. Kein Seitenbetreiber sollte irgendetwas auf meinem Gerät ablegen dürfen. De facto würde das Internet ohne Cookies genauso gut funktionieren. Für den Comfort beim Login gibt es andere Möglichkeiten.

Antworten
Doberfrau

Leider diskutieren hier offensichtlich wieder Politiker ohne Fachkompetenz. Die anwendungsorientierte Zulassung von Cookies, die mir als Anwender die Entscheidung lässt, welche Cookies ich zulassen möchte und welche nicht, ist ein wesentliches Element der DSGVO. Hier mit „alles oder nichts” drauf zu schlagen ist der falsche Weg und um einem vorangegangenen Kommentar zu widersprechen: Trackingsoftware wie Google Analytics o. ä. ist nicht technisch notwendig und hat auf meinem Rechner nichts zu suchen!
Ja, es gibt sie: die Cookie-Ungetüme, die schwer les- oder verstehbaren und die, die nur Zustimmung speichern und bei Ablehnung mit jedem Seitenaufruf erneut nerven. Aber: das alles ist rechtswidriges Verhalten und für alle, die das noch nicht verstanden haben: auch im Internet ist rechtswidriges Verhalten strafbar. Man müsste also nur die Umsetzung des Rechts einfordern und genau das tut man nicht. Haben Sie schon mal versucht, einen eindeutigen Verstoß gegen die Cookie-Richtlinie bei den Landesdatenschutzbehörden zu melden? Dann werden Sie die gleiche Erfahrung gemacht haben wie ich bereits mehrfach und in verschiedenen Bundesländern: keine Reaktion, noch nicht mal eine Antwort. Das wäre vielleicht anders, wenn man hier ein deutlich spürbares Strafmaß festsetzen würde.

Antworten
Dolores

Betriebssysteme von Google, Apple oder Microsoft nutzen und sich dann aber um Cookies Sorgen machen ist wie den Stasimitarbeiter im Wohnzimmer sitzen zu haben und dann aber die Rolläden runterzulassen, damit die Nachbarn nicht reingucken können.

Kämmen sich unsere Politiker eigentlich die Haare morgens mit dem Bügeleisen oder was?

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