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Homeoffice-Verpflichtung verlängert: Das müssen Arbeitgeber jetzt wissen

(Foto: August_0802 / Shutterstock)
Die Bundesregierung verabschiedete am 27. Januar 2021 neue Maßnahmen, um die Ausbreitung des Coronavirus weiter einzudämmen. Allen voran äußert sich auch Bundesarbeitsminister Hubertus Heil zum Thema Homeoffice und nimmt die Arbeitgeber dabei in die Pflicht. Die zunächst bis zum 15. März geltenden Vorschriften wurden nun noch einmal bis Ende April 2021 verlängert. Doch auf was muss jetzt besonders geachtet werden und welche Regeln gelten?
Grundsätzlich gilt, dass Arbeitgeber rechtlich verpflichtend dazu angehalten werden, zu prüfen, in welchen Bereichen ihres Unternehmens ein Arbeiten aus dem Homeoffice möglich ist. Diese Option muss dann Angestellten in der Folge auch angeboten werden. Das Angebot muss von den Arbeitnehmern jedoch nicht angenommen werden. Das Homeoffice-Angebot des Arbeitgebers ist demnach nicht rechtlich verpflichtend.
Heil rät Arbeitnehmern, denen diese Option bisher nicht angeboten wurde, die jedoch im Homeoffice arbeiten können und wollen, sich an den Arbeitgeber oder den Betriebsrat zu wenden. Sollte man hier jedoch auf taube Ohren stoßen, könnten auch die Arbeitsschutzbehörden der Länder eingeschaltet werden. Kontrolliert werden soll nur im Zweifelsfall, dann ist allerdings auch das Verhängen eines Bußgeldes möglich.
Die Arbeitsschutzregeln wurden noch einmal überarbeitet und sind ab sofort strenger. In Räumen, die von mehreren Personen parallel genutzt werden, müssen jeder Person mindestens zehn Quadratmeter zur Verfügung stehen, ohne dass sie in diesem Bereich auf andere Personen treffen kann. Kann der Abstand nicht dauerhaft gewährleistet werden, ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet, medizinische Schutzmasken zur Verfügung zu stellen. Betriebe, die zehn Personen oder mehr beschäftigen, sollten diese in kleine, feste Arbeitsgruppen einteilen.
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