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„Perversion der Gründungsideale“: Creative Commons will gewerbsmäßige Abmahnungen verhindern

Die Creative-Commons-Lizenzen sind unter Kreativen weithin beliebt. Sie erlauben es Nutzenden, die so lizenzierten Assets in der Regel kostenfrei zu verwenden. Und sie sichern den Urheberinnen und Urhebern eine korrekte Nennung nach ihren eigenen Vorstellungen. Läuft alles richtig, wird der Urheber korrekt benannt und der Nutzer kann das Asset frei verwenden. Das ist der von der Organisation angestrebte Idealzustand.
Tatsächlich gibt es jedoch etliche Nutzerinnen und Nutzer, die es mit der Urheberkennzeichnung nicht so eng sehen – sei es, dass sie sich nicht hinreichend damit beschäftigt haben, sei es mit Absicht. Daraus hat sich ein Abmahngewerbe entwickelt, das sich darauf konzentriert, gezielt nach falschen Kennzeichnungen zu suchen und dann diese Lizenzverletzungen kostenpflichtig abzumahnen. Das ist zwar rechtlich nicht zu beanstanden, letztlich aber nicht im Sinne des Creative-Commons-Gedankens. Die Organisation bezeichnet ein solches Vorgehen sogar als „eine Perversion der Gründungsideale von Creative Commons“. Genau das sollten die offenen Lizenzen schließlich verhindern.
Damit will sich die Organisation nicht länger abfinden und hat im Vorfeld des CC Global Summit einen Entwurf für eine „Grundsatzerklärung zur Lizenzdurchsetzung“ veröffentlicht. Die kann noch bis zum 20. September frei kommentiert werden, bevor sie in eine verbindliche Fassung gegossen werden soll.
Schon der erste Absatz der Erklärung zeigt, wohin die Reise gehen soll:
Creative-Commons-Lizenzen sind Urheberrechtslizenzen, die gesetzlich durchsetzbar sind. Die Durchsetzung der Lizenzen sollte jedoch sicherstellen, dass die Urheber fair behandelt werden, und nicht dazu dienen, wohlmeinende Weiterverwender in die Falle zu locken, die bereit wären, Fehler zu korrigieren. Wenn die Nutzer Angst haben, CC-lizenziertes Material zu verwenden, weil die Kosten für Fehler ungerechtfertigt hoch sind, werden die Ziele von CC nicht erreicht.
Damit stellt Creative Commons im Grunde erneut klar, wofür die Lizenzen ersonnen wurden. Natürlich sollen sie letztlich durchsetzbar sein. Aber immer im Geiste eines wohlmeinenden Urhebers, der einen Verwender zuvor auf eine fehlerhafte Nutzung aufmerksam macht und ihm die Zeit gibt, die fehlerhafte Nutzung zu korrigieren.
Nicht im Sinne der Organisation ist es, wenn Verwender – wenn auch nur implizit – in die Falle gelockt werden, um sie dann mit Abmahnungen angreifen zu können. Zu vermeiden sei es, dass Nutzer Angst bekommen, CC-lizenziertes Material zu verwenden. Das würde den eigenen Zielen klar zuwiderlaufen, so die Organisation.
Damit will die CC teils ihre bereits in der Version 4.0 festgelegten Regeln auf alle CC-Lizenzen erweitern – wenn auch nur in Form einer grundsätzlichen Geisteshaltung. Die Creative-Commons-Lizenz 4.0 enthält eine Klausel, die besagt, dass Lizenzverletzungen folgenlos bleiben, wenn sie binnen 30 Tagen nach Kenntnis korrigiert werden. Damit sind Inhalte unter CC 4.0 derzeit die am sichersten zu verwendenden Assets.
Mit der neuen Grundsatzerklärung will die CC vor allem Plattformen mit erheblichen Beständen an CC-lizenzierten Inhalten dazu bewegen, ihre Nutzungsbedingungen entsprechend anzupassen. Wer möchte, kann gerne am Google-Doc der Grundsatzerklärung seine Anmerkungen machen.
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