Dark Patterns: Kalifornien verbietet verbrauchertäuschende Maßnahmen auf Websites
Der US-amerikanische Bundesstaat Kalifornien hat eine neue Direktive unter dem „Consumer Privacy Act“ erlassen, nach der Websites keine sogenannten Dark Patterns mehr einsetzen dürfen.
Dark Patterns sollen Userinnen und User zu bestimmten Handlungen zwingen
Dark Patterns sind vereinfacht ausgedrückt Interfaces, die so gestaltet sind, dass sie Nutzerinnen und Nutzer dazu bringen, eine Handlung auszuführen, die sie eigentlich nicht wollen. Das können verwirrende und undurchsichtige AGB, aber auch doppelte Verneinungen, unnötig komplizierte Prozesse oder störende Pop-ups sein. Am Ende stehen Verbraucherinnen und Verbraucher dann mit einem Abo oder für sie unvorteilhaften Datenschutzeinstellungen da.
Dem schiebt Kalifornien jetzt den Riegel vor. Wie Generalbundesanwalt Xavier Becerra am gestrigen Montag bekannt gegeben hat, wurde eine entsprechende Klausel in die Datenschutzrichtlinie für Verbraucherinnen und Verbraucher aufgenommen. Kalifornien nehme eine Vorreiterrolle beim Schutz der Online-Privatsphäre ein, ergänzte Becerra in einem Tweet.
Als visuelle Ergänzung können Konsumentinnen und Konsumenten nach einem blau-weißen Icon Ausschau halten. Es soll sie darauf aufmerksam machen, dass es um sensible Daten geht und die Möglichkeit zum Opt-out prominenter hervorheben.
Kalifornien hat das strengste Datenschutzgesetz in den USA
Im Jahr 2019 hat Kalifornien den California Consumer Privacy Act (CCPA) eingeführt, ein für die USA wegweisendes Datenschutzgesetz zum Verbraucherinnen- und Verbraucherschutz. Zusätzlich soll eine neue Behörde, die California Privacy Protection Agency, geschaffen werden, die den Generalbundesanwalt von der Zuständigkeit entlasten soll. Sie wird sich dann ausschließlich mit der Durchsetzung des CCPA beschäftigen.
Im Vergleich zu europäischen Datenschutzbemühungen und der DSGVO ist der CCPA zwar immer noch verhältnismäßig unternehmensfreundlich; nichtsdestotrotz werden die kalifornischen Bemühungen in diese Richtung für wegweisend für die USA gehalten.
Ja, auch hier dringend geboten. S. DSGVO Boxen, die die Leute regelrecht leimen und man am Ende etwas abnickt, was man gar nicht haben will.
Aber auch die Formulare für alle möglichen Bestellungen in Online-Shops erlauben oft nur bestimmte Pfade, die man so gar nicht haben will. Vor allem bei den Bezahlroutinen.
Die EU sollte da dringendst eingreifen und den Anbietern klare Leitplanken einziehen.