Datenleck bei Foto-Abmahnkanzlei Pixel Law
Namen von Mandaten und Datum der Abmahnungen online einsehbar
Die Anwälte von Pixel Law sind bekannt dafür, Website-Betreiber im Namen von Fotografen abzumahnen, die Fotos verwenden, ohne die entsprechenden Rechte erworben zu haben. Zahlreiche Mandantennamen sowie weitere Details über versendete Abmahnungen waren am Dienstag öffentlich für Nutzer im Netz abrufbar, denen eine bestimmte Webadresse unter der Domain bilder-lizenzieren.de bekannt war.
Darauf wies Niklas Plutte von der Mainzer Kanzlei Plutte im Gespräch mit t3n.de hin. Auf dieser Übersichtsseite war bis zum Hinweis durch eine Anfrage unserer Redaktion am Dienstagnachmittag unter anderem zu sehen, wann die Anwälte im Namen von welchem Mandaten Abmahnungen verschickt hatten und ob danach eine Vertragsstrafe fällig geworden war. Auch Abmahnungen in Bearbeitung und Informationen dazu, nach welchen Bildern im Netz automatisiert nach Urheberrechtsverletzungen gesucht wird, waren einsehbar.
Pixel Law: „URL wurde rechtswidrig beschafft“
Betreiber der Seite ist nach Angaben der Kanzlei Pixel Law das Bayreuther Dokumentationsunternehmen Pixdetect. „Wie auch immer der Passwortschutz umgangen worden ist, es ist jedenfalls so, dass sich jemand diese URL rechtswidrig verschafft hat“, sagte Andreas Weingärtner, ein Anwalt der Kanzlei. Weingärtner spricht davon, dass die Seite „gehackt“ wurde. Es handle sich nicht um Daten der Anwälte, sondern um Daten des Dokumentationsunternehmens. Auch andere Kanzleien nutzten die Dienste der Firma.
Die Daten weisen darauf hin, dass im Jahr 2016 durch die Anwälte bis zu 580 Abmahnungen verschickt wurden. „Die Fotografen markieren, welche potentiellen Verstöße ihrer Meinung nach abgemahnt werden sollen. Die Anzahl dieser Markierungen entspricht nicht der Anzahl der tatsächlichen Abmahnungen“, sagte dazu Pixel-Law-Anwalt Weingärtner.
„Die Kosten der ersten Abmahnung beginnen in der Regel ab 1300 Euro“, sagt Plutte, dessen Kanzlei von Pixel Law abgemahnte Mandanten vertritt. Rechnet man die in Rechnung gestellten Kosten zusammen, ergeben sich so Forderungen von bis zu 754.000 Euro für dieses Jahr. Pixel Law bestreitet die Höhe der Abmahnung von 1300 Euro, will aber mit Verweis auf den Mandantenschutz auch nicht sagen, wie viel die Anwälte in der Regel fordern.
Dazu kommen noch Vertragsstrafen, die in der Regel bei mindestens 5001 Euro liegen – bei Pixel Law häufig sogar bei 6000 Euro, so Plutte. Aus dem im System hinterlegten Daten ergeben sich mutmaßliche Forderungen über Vertragsstrafen von mehr als 285.000 Euro für dieses Jahr. „Die etwas kurios anmutende Summe von 5001 Euro oder 5100 Euro wird häufig gewählt, damit die Fälle beim Landgericht landen. Unter 5001 Euro würden sie noch von einem Amtsgericht verhandelt“, sagt Plutte.
Pixel Law wirbt speziell bei Fotografen um Mandate: „So können Sie sich auf das konzentrieren, was Sie auszeichnet: Ihre Kreativität, Ihr Können als Fotograf und Ihr Gespür für das Bild!“, schreiben die Anwälte auf der Website. Dabei werden Fotos, an denen die Fotografen das Urheberrecht halten, abgemahnt und bei Wiederholungen Vertragsstrafen eingefordert. Laut Plutte sprechen Anwälte dabei von einer „Vergoldung der Unterlassungserklärung.“
Fotolia und Co: Fehlender Foto-Hinweis kann teuer werden
Viele Fotografen stellen ihre Bilder zur kostenlosen Nutzung auf Foto-Seiten wie Fotolia online. Die Fotos dürfen aber nur im Rahmen der Lizenzbedingungen genutzt werden. Vergisst hier beispielsweise ein Blogger oder anderer Website-Betreiber einen vorgeschriebenen Hinweis zur Quelle des Fotos zu setzen, kann es schnell teuer werden, wenn sich der Fotograf statt zu einer mehr oder weniger freundlichen E-Mail gleich für eine Abmahnung entscheidet.
In Zeiten des automatisiert durchsuchbaren Internets sind Abmahnungen längst zum Massengeschäft geworden. Anwälte können mit relativ wenig Aufwand und wenigen Textbausteinen einfach und schnell Geld verdienen, wenn ihnen Urheber wie Fotografen oder Besitzer von Nutzungsrechten wie Filmstudios die entsprechenden Aufträge geben. Die Besitzer von Urheber- oder Nutzungsrechten verdienen dabei an der Entschädigungssumme, die neben den Anwaltskosten bei einer Abmahnung fällig wird.
Den Abgemahnten dürfen dabei aber niemals mehr Rechtsanwaltskosten berechnet werden als dem Mandanten durch die Anwälte in Rechnung gestellt werden – ansonsten sei man schnell im Bereich des Betrugs, sagt Plutte. Aus den öffentlich gewordenen Daten von Pixel Law geht nicht hervor, welche Kosten Abgemahnten und Mandanten jeweils in Rechnung gestellt wurden.
Software wie die von Pixdetect, auf die auch die Domain bilder-lizenzieren.de registriert ist, mögen das Abmahngeschäft vereinfachen. Dabei sollte allerdings nicht vergessen werden, dass Anwälten besondere Schutzpflichten von Daten auferlegt sind.
- Abmahnung trotz Urheberbenennung: Fotolia-Kunde soll zahlen
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Das ist ein Foto einer arbeitsrechtlichen Abmahnung :-)
Und der Name Langschläfer ist ja wohl voll unkreativ.
Max oder Manfred, mehr Muster-Vornamen scheint es ja auch nicht zu geben.
Und Die PLZ 66666 gibt’s nicht.
Lüschenbrässä! ;)
foto von dirk vorderstrasse :)
musste schmunzeln
Kleiner Hinweis… Ihr habt vergessen den Titel des Aufmacherbildes zu nennen. Das wäre bei der CC BY 3.0 jedoch Pflicht. Manch ein Urheber nimmt schon dies zum Anlass abzumahnen. Siehe bspw. https://linuxundich.de/tag/abmahnung/
Vielen Dank für den Hinweis, wir haben den Titel des Fotos ergänzt.
„Viele Fotografen stellen ihre Bilder zur kostenlosen Nutzung auf Foto-Seiten wie Fotolia online“
Fotolia ist keine Foto-Seite sondern eine Bildagentur. Und die Bilder werden dort gegen Geld lizensiert. Kein Fotograf bietet dort seine Bilder kostenlos an. Es gibt aber eine kostenlose Sektion mit ca. 10 Bildern pro Tag aus den abgelehnten Bildern, die nicht in die Datenbank aufgenommen werden. Dies ist aber nicht das Geschäftsmodell von Fotolia. Ebensowenig wie Abmahnen, falls die Credits unter einem Bild fehlen.