Nach Aus von Daydream: Google macht VR-Pappbrille Cardboard Open Source

Vor fünf Jahren hat Google Cardboard auf den Markt gebracht, eine VR Brille aus Pappe – jetzt beerdigt das Unternehmen das Projekt endgültig. Cardboard wird Open Source, wie Jeffrey Chen, Produktmanager für AR und VR bei Google, in einem Blogpost schreibt. Mit der Zeit sei die Brille immer seltener genutzt worden. Deshalb entwickelt Google die Software nicht mehr selbst weiter.
Im Oktober hatte Google bereits das Aus für die Virtual-Reality-Plattform Daydream verkündet. Der Grund: Google sehe in Smartphone-VR keine langfristige Perspektive und wolle sich stattdessen auf Augmented Reality ohne extra Zubehör konzentrieren.
Carboard besteht im Prinzip aus einer Pappe und zwei Linsen. Daraus können Nutzer sich ein Headset basteln, das Smartphone darin einsetzen und mit entsprechenden Apps VR erleben – nicht komfortabel, aber einfach und vor allem günstig.
„In vielen Fällen hat Cardboard Menschen einen Zugang zu VR geboten, die sich das ansonsten nicht hätten leisten können“, schreibt Chen.
Über 15 Millionen Cardboards hat Google seit dem Start in Umlauf gebracht. Zuerst waren die Pappbrillen im Jahr 2014 als Giveaway bei der Entwicklerkonferenz Google I/O verteilt worden.
Im Bildungs- und Entertainment-Bereich werde Cardboard immer noch sinnvoll genutzt, zum Beispiel für Youtube-VR und die Bildungsanwendung Expeditions, schreibt Chen. Deshalb stellt Google Cardboard jetzt als Open-Source-Projekt der Entwicklercommunity zur Verfügung.
- Der Traum ist aus: Google beerdigt seine VR-Plattform Daydream schrittweise
- Vor- und Nachteile von Open Source – mehr als nur kostenlose Software
- Was sind eigentlich AR und VR?
Bitte beachte unsere Community-Richtlinien
Wir freuen uns über kontroverse Diskussionen, die gerne auch mal hitzig geführt werden dürfen. Beleidigende, grob anstößige, rassistische und strafrechtlich relevante Äußerungen und Beiträge tolerieren wir nicht. Bitte achte darauf, dass du keine Texte veröffentlichst, für die du keine ausdrückliche Erlaubnis des Urhebers hast. Ebenfalls nicht erlaubt ist der Missbrauch der Webangebote unter t3n.de als Werbeplattform. Die Nennung von Produktnamen, Herstellern, Dienstleistern und Websites ist nur dann zulässig, wenn damit nicht vorrangig der Zweck der Werbung verfolgt wird. Wir behalten uns vor, Beiträge, die diese Regeln verletzen, zu löschen und Accounts zeitweilig oder auf Dauer zu sperren.
Trotz all dieser notwendigen Regeln: Diskutiere kontrovers, sage anderen deine Meinung, trage mit weiterführenden Informationen zum Wissensaustausch bei, aber bleibe dabei fair und respektiere die Meinung anderer. Wir wünschen Dir viel Spaß mit den Webangeboten von t3n und freuen uns auf spannende Beiträge.
Dein t3n-Team