Altersprüfung per KI: In diesem deutschen Supermarkt ist das bereits Realität
Rund um die Uhr einkaufen können Kund:innen im rheinland-pfälzischen Freckenfeld in der Nähe von Germersheim. Möglich macht das ein Dorfladenkonzept, das Edeka dort eingerichtet hat und das zeigt, wie in Zukunft gerade im ländlichen Raum ein Geschäft vor Ort aufrechterhalten werden kann, obwohl es sich in der altbewährten Form aufgrund der Kund:innenzahl kaum rechnen könnte.
Montags bis samstags sind von 6 bis 13 Uhr Mitarbeitende vor Ort, die neben dem üblichen Abschachteln, Auffüllen und Aufräumen auch für Fragen und Kassiervorgänge bereitstehen. In der übrigen Zeit läuft der Laden autonom – hinein kommt man mithilfe der eigenen Bankkarte, Debitcard oder Girocard, das schützt in Kombination mit der Videoüberwachung zumindest weitgehend vor Diebstahl.
Im Geschäft suchen die Kund:innen die Artikel wie gewohnt zusammen und bezahlen diese per Karte an der SB-Scannerkasse – eine Registrierung braucht es dafür nicht, was im Sinne der Privatsphäre in Ordnung ist. Das Kassensystem von Diebold Nixdorf hat aber noch eine Besonderheit parat, die sich auf die in autonomen Stores problematischen altersbeschränkten Waren wie alkoholische Getränke und Tabakwaren bezieht.
Altersverifikation per Scannerkasse noch in Erprobung
Die Kasse arbeitet mit einer automatischen, KI-basierten Alterserkennung. Wird ein entsprechender Artikel gescannt, fragt die Kasse bei den Kund:innen, ob eine automatische Alterserkennung gewünscht wird. Wenn der:die Kund:in das Einverständnis gegeben hat, werden die Gesichtsmerkmale mithilfe einer Kamera und von Algorithmen im Rahmen über künstliche Intelligenz analysiert, um Rückschlüsse auf das Alter der Person zu ziehen. Die Transaktion kann fortgesetzt werden, wenn das Alter über einem vordefinierten Schwellenwert liegt.
So wirklich vertraut man dem System allerdings offenbar noch nicht – und das ist auch kein Wunder. Zu hoch sind hier die Strafen, wenn die KI falsch liegen würde. Wenn kein Personal im Dorfladen ist, kann der abgegrenzte Bereich mit den altersbeschränkten Waren nämlich gar nicht erst ohne Vorlage des Personalausweises betreten werden – der berechtigt dann auch zum Kauf. Ob und wie man diese doppelte Absicherung in Zukunft aufheben will, ist noch nicht bekannt.
Trotz dieser Einschränkung bleibt das ein interessanter Ansatz. Denn wenn wir ehrlich sind, dürfte die KI hier eine höhere Treffsicherheit erreichen als menschliches Personal, das ja durchaus auf Verdacht auch Menschen nach dem Ausweis fragt, die weit über 16 oder 18 Jahre alt sind. Hinzu kommt, dass die Personalausweislösung sich natürlich nur für Stammkund:innen eignet, da ein einmaliger Onboarding-Prozess erforderlich ist, um Zugang zu dem abgesperrten Bereich zu erhalten.
Risiko bei SB-Scannerkassen bleibt bestehen
Ob das Konzept mit der Ehrlichkeit beim Bezahlen funktioniert – bei solchen SB-Kassen werden immer mal wieder Waren „vergessen“ –, bleibt abzuwarten. Die Branche kämpft daher mit technischen Mitteln gegen Diebstahl an. Es dürfte aber im Laufe der Zeit schwierig werden, jeden Ladendiebstahl zur Anzeige zu bringen und zu dokumentieren. Handelsexpert:innen äußern sich hierzu auf Anfrage nur hinter vorgehaltener Hand und stellen fest, dass das Ahnden von Diebstählen hier deutlich komplexer sei als im herkömmlichen Supermarkt.
Prinzipiell ist es aber im Sinne der Kund:innen im ländlichen Raum eigentlich die einzige vernünftige und rentable Lösung, auch wenn die Anlaufkosten für die Technik deutlich höher sind als bei einem herkömmlichen Supermarkt. Umgekehrt lassen sich mittelfristig Personalkosten einsparen – für Personal, das in Zukunft ohnehin immer schwerer zu finden sein wird.
Rechtssicherheit zu digitalen Supermärkten ist entscheidend
Entscheidend ist aber, dass der Gesetzgeber hier für rechtliche Klarheit sorgt, damit Unternehmen wissen, ob sie ein solches Geschäftsmodell vernünftig umsetzen können und ob beispielsweise der Shop rund um die Uhr oder an Sonn- und Feiertagen geöffnet sein darf. Die bayerische Staatsregierung hat hier in dieser Woche Klarheit geschaffen und im Rahmen eines neuen Ladenschlussgesetzes beschlossen, dass digitale Supermärkte bis 150 Quadratmeter Größe auch an Sonn- und Feiertagen und außerhalb der sonst sehr strengen Öffnungszeiten geöffnet sein dürfen. Das gilt allerdings nur in der autonomen Variante, sodass nach 20 Uhr und an Sonn- und Feiertagen kein Personaleinsatz erfolgen darf. In Hessen hatte kürzlich das Fehlen eines solchen Gesetzes zum Sonntagsverbot für die Tegut-Digitalmärkte geführt.