t3n: Zum 1. Januar 2020 wurde der elektronische Kassenbon zur Pflicht, gefühlt hat sich für viele Verbraucher:innen jedoch nichts geändert. Welche Herausforderungen ergeben sich aufgrund der Datenschutzgesetze für Händler:innen?
Ralph Brügelmann: Viele Anbieter von digitalen Belegen wollen diese Belege mit einem Zusatznutzen für den Kunden verknüpfen. Dafür müssten die Belege über einen längeren Zeitraum bei den Anbietern der digitalen Bonlösung aufbewahrt werden. Dies würde allerdings die Umsätze der Unternehmen für Marktforschungszwecke zugänglich und analysierbar machen. Das wäre für die Einzelhändler sehr gefährlich. Für den Kunden müsste sichergestellt sein, dass kein Dritter die Belege abfordern und einsehen kann. Das müssten die Betreiber der digitalen Beleglösungen sicherstellen.
t3n: Anfangs machten Bilder die Runde von wütenden Einzelhändler:innen, die ungewollte Kassenzettel gesammelt und beim Finanzamt abgeladen haben. Was wurde aus diesem Zorn, wie sieht die Akzeptanz vonseiten der Händler:innen inzwischen aus?
Es lässt sich sagen, dass die Einzelhändler die Gesetzeslage akzeptieren und die gesetzlichen Vorschriften befolgen. Allerdings ist für viele die generelle Pflicht zur Ausgabe eines Belegs nach wie vor schwer nachvollziehbar.
t3n: Und nutzen Händler:innen in Deutschland jetzt tatsächlich die elektronischen Kassenzettel?
Die Nutzung nimmt zu. Dies gilt insbesondere für Unternehmen, die eine eigene Kunden-App oder Kundenkarte haben.
t3n: Gerade kleine und mittelständische Händler:innen fürchten große Investitionen, wenn sie auf digitale Bons umsteigen. Wie begründet sehen Sie diese Befürchtung?
Anfangs waren die Investitionen und Betriebskosten tatsächlich sehr hoch.
t3n: Bringt die Umstellung auf den digitalen Kassenzettel nicht auch Vorteile?
Wenn die Investitionen einmal getätigt sind und eine flächendeckende Umstellung erfolgt ist, ist der elektronische Bon umweltschonender und vermutlich auch kostengünstiger. Außerdem ist er hygienischer – gerade in Pandemiezeiten ein nicht zu unterschätzender Faktor.
„Der elektronische Bon ist umweltschonender und vermutlich auch kostengünstiger.“
t3n: Bis Ende 2022 sollen idealerweise überwiegend elektronische Kassensysteme in Verwendung sein. Sind wir da auf einem guten Weg?
Nach unserer Kenntnis sind bereits seit längerer Zeit weit überwiegend elektronische Kassensysteme im Einsatz. Die Aufzeichnungspflichten bei Führung einer offenen Ladenkasse sind in der Regel zu umfangreich.
t3n: Laut dem Leitfaden des Mittelstand 4.0 Kompetenzzentrums Handel hat sich die ehemalige Bundesregierung gegen eine Standardisierung digitaler Kassenbons ausgesprochen, um Innovation und Entwicklung auf dem Anbieter:innenmarkt nicht zu dämpfen. Wie stehen Sie dazu?
Im Wettbewerb um den Kunden sollte sich das System mit der größten Akzeptanz durchsetzen.
t3n: Mehrere Fachverbände haben sich – darunter auch der HDE – auf den EKaBS geeinigt, den Elektronischen Kassen-Beleg-Standard. Was erhofft man sich davon, beziehungsweise warum braucht es diesen Standard doch? Und sehen Sie die befürchteten Auswirkungen auf Innovation und Entwicklung?
Die Frage, ob ein Standard benötigt wird, stellt sich nicht nur auf der Empfängerdseite des Bons (Kunde), sondern auch auf der Ausstellerseite (Händler beziehungsweise Kassensystem). Denn der elektronische Beleg wird bei Unternehmen ohne eigenes EDV-System von einem unabhängigen Anbieter bereitgestellt. Der EKaBS stellt sicher, dass das Zusammenspiel mit dem Kassensystem des Händlers und die Bereitstellung des elektronischen Bons herstellerunabhängig bei allen Kassensystemen funktioniert. Wie der Kunde dann den Beleg abruft – über NFC, QR-Code oder Ähnliches – spielt dabei keine Rolle.
t3n: Weil Sie es gerade ansprechen: In der Umsetzung gibt es verschiedene Möglichkeiten: NFC, QR-Code, E-Mail, Kundenkarten – haben Sie Erkenntnisse, welches Format am meisten genutzt wird/sich durchsetzen könnte?
Welche Technologie sich durchsetzen wird, ist derzeit noch offen. Es scheint aber eine leichte Tendenz zum QR-Code zu geben.