Digital Markets Act tritt jetzt in Kraft – was sich dadurch für dich ändert

Die neue Verordnung soll kleinere Unternehmen schützen. Geht die Rechnung auf? (Foto: Shutterstock / symbiot)
Um die Marktmacht der großen Digitalunternehmen in der Europäischen Union einzuschränken und so einen möglichst lauteren Wettbewerb in der digitalen Wirtschaft sicherzustellen, wurde der Digital Markets Act (DMA) erlassen, der eine Reihe von Maßnahmen vorsieht, um die Marktmacht der großen Digitalunternehmen in der Europäischen Union einzuschränken und so einen möglichst lauteren Wettbewerb in der digitalen Wirtschaft sicherzustellen. Nicht zu verwechseln ist dieser übrigens mit dem Digital Services Act (DAS), der vor allem auf die Inhalte abzielt.
Er verfolgt unter anderem das Ziel, dass die explizite Zustimmung der Nutzer:innen für die jeweilige Informationsverarbeitung eingeholt und ihnen gegenüber die Verwendung der erhobenen personenbezogenen Nutzerdaten transparent, allgemein verständlich und nachvollziehbar kommuniziert wird. Die Verordnung umfasst sowohl digitale Plattformen als auch Suchmaschinen und Online-Werbenetzwerke und gilt unter anderem für Amazon und Metas Social Networks und Whatsapp, aber auch für Google und Microsoft als Suchmaschinenbetreiber und Anbieter von Werbung.
Weniger gezielte Werbung heißt nicht weniger Werbung
Stichtag für die Veränderung ist der 7. März 2024 – und tätig werden müssen nicht nur die Endnutzer:innen, die bei verschiedenen Diensten derzeit gefragt werden, ob sie einverstanden sind, die jeweiligen Nutzer:innendaten zusammenzuführen. Das bedeutet zwar Vorteile bei der Nutzung der Dienste, vermittelt dem Unternehmen zugleich aber auch umfassendere Einblicke in das eigene Nutzungsverhalten. Es kann daher durchaus im Sinne der Usability sein, das zuzulassen (etwa im Google-Kontext oder bei der Amazon-Nutzung).
Gerade für Google war das Ausspielen bestimmter Ergebnisse im Shopping-Bereich – Hotelbuchungsmöglichkeiten, Flugangebote und vieles mehr – ein echter Wettbewerbsvorteil, den sich das Unternehmen nur ungern nehmen ließ. Auch die Vernetzung von Facebook, Instagram und Threads hat es Meta ermöglicht, Daten bestmöglich zu matchen. Geht das verloren, bedeutet das aber nicht weniger Werbung für uns als Nutzende, sondern nur weniger treffsichere. Letzten Endes entsteht daraus sogar der Trend zu mehr Werbeausspielungen, weil zur Erreichung der entsprechenden gebuchten Leistungen mehr Ausspielungen erfolgen müssen.
Mehr Interoperabilität und Kompatibilität untereinander bedeutet der Digital Markets Act für die Hersteller:innen von Messengern. Doch insbesondere die Verantwortlichen hinter Signal und Threema sehen angesichts der verwendeten Schlüsseltechnologie gar nicht den Sinn darin, sich gegenüber Whatsapp zu öffnen. Dabei könnten die Nachrichten aus anderen Messengern in abgeriegelten Bereichen landen. Seitens Signal erklärt man etwa, die eigenen Technologien könnten deutlich höhere Sicherheit gewährleisten, sodass man an der Interoperabilität gar nicht interessiert sei. Threema befürchtet hierdurch sogar eine partielle De-Anonymisierung der eigenen Nutzer:innen.
Apple muss sich öffnen – für alternative App-Stores
Am Einschneidendsten dürften sich indes die Veränderungen auf das Apple-iOS-Universum auswirken. Hier muss Apple zukünftig auch andere App-Installationen auf den eigenen Geräten dulden – ein Umstand, der in der Vergangenheit nur über große Umwege möglich war. Unklar ist, wie viele Entwickler:innen das überhaupt wollen, denn es ist sehr wahrscheinlich, dass der hauseigene App-Store auch zukünftig das Maß aller Dinge bleibt. Immerhin könnten alternative Stores die Unternehmen von den durchaus üppigen Provisionen gegenüber Apple entbinden – sodass nur noch die Kerntechnologie-Abgabe anfallen würde.
Unternehmen wie Spotify sehen selbst die Kerntechnologie-Abgabe kritisch und erklären, diese widerspreche dem DMA. Unterm Strich wird der DMA zwar einige Probleme gegenüber den Digitalkonzernen lösen, aber durchaus auch neue Streitpunkte schaffen. Die EU-Kommission wird die Umsetzung des Digital Markets Act evaluieren und in einigen Monaten erste Reports über die Einhaltung der DMA-Regeln veröffentlichen. So ganz egal dürfte es den betroffenen Digitalkonzernen nicht sein, wie die Europäische Union hier urteilt. Immerhin drohen bei Verstößen gegen den DMA Strafen von bis zu zehn Prozent des Jahresumsatzes – im Wiederholungsfall bis zu 20 Prozent.