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Digitale-Dienste-Gesetz: Rat und Parlament haben sich geeinigt

Um Nutzer:innen im Netz besser gegen Hass, Betrug und Manipulation zu schützen, hat die EU das Digitale Dienste Gesetz entwickelt. Jetzt steht der finale Beschluss fest.

2 Min.
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EU Parlament (Foto: Shutterstock/olrat)

 

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Das Europäische Parlament und die EU-Mitgliedstaaten haben sich in der Nacht auf Samstag auf einen Beschluss für das digitale Dienste Gesetz (Digital Services Act, DSA) geeinigt. Die Vereinbarung geht auf einen Vorschlag der Europäischen Kommission aus Dezember 2020 zurück.

Der DSA legt neue Regeln für Online-Plattformen zum Umgang mit illegalen und schädlichen Inhalten fest. Diese sollen schneller als bisher gelöscht werden müssen. Dabei gelten besonders strenge Regeln für große Plattformen, während kleinere Unternehmen weniger Verantwortung tragen.

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Das besagen die neuen Regeln

Online-Plattformen müssen teils schon bestehende Möglichkeiten zum Melden von illegalen Inhalten um unabhängige Beschwerdemöglichkeiten ergänzen. Sie müssen möglicherweise kriminelle Aktivitäten außerdem an Behörden melden.

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Neue Transparenzauflagen verpflichten Plattformen, über gelöschte Inhalte zu berichten, Targeting offenzulegen und über den Einsatz automatisierter Tools wie Uploadfilter zu informieren. Um Betrug auf Plattformen wie Ebay zu verhindern, sollen Händler:innen sich künftig identifizieren.

Der Umgang mit personalisierter Werbung war zuletzt noch strittig gewesen. Laut der Einigung soll zumindest personalisierte Werbung für Minderjährige sowie die Verwendung sensibler Daten verboten werden, wie Linken-Abgeordneter Martin Schirdewan erklärt. Laut Patrick Breyer, Abgeordneter der Piraten-Partei, ist das Verbot, sensible Persönlichkeitsmerkmale für Manipulation und Absprache zu nutzen, allerdings stark verwässert worden. Der genaue Text der Einigung wird wohl erst in den kommenden Wochen vorliegen.

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Der DSA gilt für alle Online-Plattformen und Suchmaschinen, die über 10 Prozent der Europäischen Kund:innen in der EU erreichen. Alle Plattformen, die Verkäufer:innen und Kund:innen verbinden, fallen ebenfalls unter die Regeln. Auch Hosting, Cloud Computing und Webhosting Services gehören dazu, ebenso wie Internet Provider und Domain-Registrare.

Viel Lob, aber auch Kritik

Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen bezeichnete die Einigung als historisch. „Die Vereinbarung wird dafür sorgen, dass das Online-Umfeld ein sicherer Raum bleibt, der die freie Meinungsäußerung und die Möglichkeiten für digitale Unternehmen schützt“, so von der Leyen laut Pressemitteilung.

„Durch weitreichende Transparenzverpflichtungen öffnet der DSA die Black-Box der Algorithmen der Online-Plattformen“, lobte Martin Schirdewan den Beschluss. Auch die Grünen-Abgeordnete Alexandra Geese lobte den Deal gegenüber der dpa: „Europa geht damit auch in die Offensive gegen die Übermacht der Big Tech Unternehmen.“

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Dagegen bezeichnete Patrick Breyer das Ergebnis als enttäuschend. Ihm zufolge würden die Regeln beim Schutz der Grundrechte im Netz versagen.

Die Einigung zwischen Rat und Parlament muss jetzt von beiden Gremien noch offiziell verabschiedet werden. Das gilt als Formsache. In Deutschland dürfte der DSA das Netzwerkdurchsetzungsgesetz in weiten Teilen ersetzen.

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Kommentare (1)

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Luise

Lächerlich………….alles nur gegen die Freiheit! Zensur bleibt Zensur….unsere Eliten sind getrieben von einem System das gegen uns 99% arbeitet. Wir könnten wirklich alle satt und gut leben….wenn es nicht dieses 0,1% geben würde der Nimmersatten im jeden System egal ob pseudokommunistische Diktatur China, Oligarchie Russlland oder Plutokratie USA, EU!

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