Dass die unionsgeführten Regierungen über 16 Jahre lang das Thema digitaler Behördengang weitestgehend verschlafen haben, können wir der Ampel-Koalition nur bedingt anlasten. Dass aber auch der neue Gesetzentwurf zum sogenannten digitalen Bürgerkonto nicht dafür geeignet scheint, dem Thema das notwendige Tempo zu verschaffen, sollte uns zu denken geben.
Digitalisierung bei deutschen Ämtern bedeutet heutzutage meist nur, dass sich Termine online buchen lassen. Für die oftmals in wenigen Minuten geregelten Angelegenheiten müssen wir aber meist dennoch erst zum Amt fahren. Das ist verschwendete Lebenszeit und – Ja! – auch eine weitere unnötige Umweltbelastung.
Beide soll das geplante Gesetz zukünftig vermeiden und gibt dazu auch grundsätzlich richtige Ziele vor. Statt einem undurchsichtigen Wildwuchs an Lösungen soll der Bund die zentralen Basisdienste bereitstellen. An die wiederum sollen die Kommunen durch die Länder angebunden werden. Das alles will sich der Bund knapp 700 Millionen Euro kosten lassen.
Digitale Verwaltung: Es herrscht noch immer keine Eile
Den Bürger:innen bringen die schönsten Pläne aber erst mal gar nichts, wenn es für deren zeitnahe Umsetzung keine Garantie gibt. Zwar sollen die 15 am häufigsten anfallenden Behördengänge schon innerhalb des nächsten Jahres digital abgebildet werden. Verpflichtende Fristen für Länder und Kommunen gibt es jedoch nicht.
Obendrein fehlt es an klaren Ansagen darüber, welche Aufgaben am Ende vom Bund, den Ländern oder den Kommunen übernommen werden müssen. Dabei zeigt ein Blick auf vergangene Digitalisierungsprojekte, dass ohne klare Kompetenzaufteilung kaum Tempo in die Entwicklung kommt.
Zumal auch nirgendwo definiert ist, auf welcher technischen Basis das Großprojekt stehen soll und nach welchen Vorgaben die geplanten Standards definiert werden.
Für Faeser mag es „ein Meilenstein auf dem Weg zum digitalen Staat“ sein. Am Ende gibt es aber nur neue Fristen, an die sich nachher sowieso niemand halten muss. Ohne einen Rechtsanspruch auf digitale Behördengänge bleibt der Gesetzentwurf daher nicht viel mehr als eine teure Absichtserklärung.
Solange Politiker:innen keine Konsequenzen zu befürchten haben, wenn sie gegen geltendes Recht verstoßen und Rechtsvorgaben der EU (wie in diesem Fall) ignorieren können, ohne dafür belangt zu werden, wird sich nichts ändern.
„ Die Digitalisierungsrichtlinie sieht grundsätzlich eine Umsetzung der meisten Vorgaben bis zum 1. August 2021 vor. Allerdings wurde den Mitgliedstaaten in der Richtlinie eine Option zur Verlängerung der Umsetzungsfrist um ein Jahr (bis 1. August 2022) eingeräumt, von der für Deutschland Gebrauch gemacht wurde.“
https://www.bmj.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/DE/Digitalisierungsrichtlinie.html