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Einkaufswagen bei deutschem Discounter lässt sich per App entsperren – lasst es trotzdem sein

Ein neuartiger Einkaufswagen beim Lebensmitteldiscounter Netto lässt sich per App freischalten. Das klingt erst einmal praktisch, hat aber auch Nachteile in Sachen Datenschutz. Ob die Kund:innen den neuen Service, der zunächst in einzelnen Filialen startet, annehmen, bleibt daher abzuwarten.

Von Tobias Weidemann
2 Min.
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Dieser neue Einkaufswagen von Wanzl wird bei Netto getestet. (Foto: Wanzl)

Kontaktloses Bezahlen hat sich insbesondere im Zusammenhang mit der Coronazeit durchgesetzt. Doch manchmal braucht es trotzdem noch eine Münze – für den Einkaufswagen etwa. Eine Alternativlösung hat jetzt Netto (die Variante ohne Hund mit Hauptsitz in Bayern) vorgestellt. Zusammen mit Einkaufswagenhersteller Wanzl ist ein Einkaufswagen entstanden, der sich mithilfe der Netto-App über Hybridloc entsperren lässt.

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Nach Angabe der beiden beteiligten Unternehmen handelt es sich dabei um den weltweit ersten Einkaufswagen, der mit App oder Münze/Plastikchip entsperrt werden kann. Zunächst kommt der Hybridloc-Wagen allerdings lediglich in zwei bayerischen Filialen zum Einsatz. Man wolle damit smartphoneaffine Kund:innen ansprechen, teilt der Lebensmittelhändler mit. Gleichzeitig ist dies aber auch eine interessante Möglichkeit, die App mithilfe einer zusätzlichen Funktion attraktiver zu machen.

Wie viele Daten hierbei gespeichert werden, erfahren Kund:innen indes nicht. Das Schloss wird über einen NFC-Chip, den das Mobiltelefon unterstützen muss, bedient. Hierfür halten Kund:innen ihr Smartphone mit geöffneter Netto-App sowie vorheriger Filial-Auswahl an den Einkaufswagen-Griff. Das Schloss wird sofort durch NFC-Kommunikation entriegelt.

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Vorteile für den Händler – Kontrolle über den Kunden

Die Technologie dahinter kommt vom in Leipheim ansässigen Einkaufwagenhersteller Wanzl, der hierfür unter anderem ein SDK anbietet, mit dem Handelsketten die Funktion in die App integrieren können. Zudem lässt sich das Ganze mit entsprechenden Gutscheinen oder Incentives bei der Rückgabe des Wagens koppeln. Denkbar wäre etwa eine Gutscheinregulierung über die Höhe des Einkaufswertes oder das Bewerben bestimmter, beim individuellen Kunden beliebter Produkte, da ja beim Freischalten des Wagens klar ist, wer konkret hier den Wagen benutzt.

Zusätzlich eröffnet der so genutzte Wagen den Händler:innen auch besseren Überblick über die Einkaufs- und Verweildauer oder die Einkaufgewohnheiten – und nicht zuletzt dem Unternehmen beim Monitoring einen Überblick darüber, wie viele Einkaufende sich gerade im Laden befinden und wie viele Wagen in den einzelnen Parkstationen auffindbar sind. Letzten Endes erleichtert das auch die Personalplanung.

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Letztlich zeigt all das aber auch, welchen Datenschatz Kund:innen durch die (angemeldete) Nutzung eines solchen digital entsperrbaren Einkaufswagens zur Verfügung stellen. Es bleibt abzuwarten, ob gegebenenfalls mögliche individuelle Angebote und Gutscheine den Kund:innen gefallen oder diese eher abschrecken. Andererseits: Wer die App nutzt, teilt bestimmte Informationen zum eigenen Einkaufsverhalten ohnehin mit der Lebensmitteleinzelhandelskette.

Wir empfehlen dennoch, im Interesse des Datenschutzes darauf zu verzichten, einer Lebensmittelkette so viele Daten über das eigene Einkaufsverhalten zur Verfügung zu stellen. Selbst der Einkauf mithilfe der App ist mit Vorsicht zu genießen. Doch die Nutzung eines damit verknüpften Einkaufswagens könnte, auch wenn das Unternehmen das noch nicht einsetzt, mittelfristig die Privatsphäre der Kund:innen stark beeinträchtigen.

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Kommentare (1)

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Ralf

In meiner Region hat der Handel mit Einkaufswagenschwund zu kämpfen. O.k. man kann es auch Kunst nennen. Auf X (früher Twitter) kann man die Kunst bewundern https://twitter.com/Wagerlkunst

Der Zusatz der Überschrift „– lasst es trotzdem sein“ passt ja zur Technologiefeindlichkeit in diesem Land.

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