Die neuen Regeln des Digital-Services-Act (DSA) werden voraussichtlich noch in diesem Monat zwischen den EU-Ländern und dem Gesetzgeber vereinbart. Demnach sollen große Tech-Firmen jährlich bis zu 0,1 Prozent ihre Jahresnettoeinkommens an die EU zahlen. Das geht aus einem Dokument hervor, das der Nachrichtenagentur Reuters vorliegt.
Der Betrag soll entrichtet werden, damit die Kosten der EU gedeckt werden können, die bei der stärkeren Überwachung der einzuhaltenden Vorschriften entstehen. Die Erhebung einer solchen Gebühr wäre eine Premiere für die Europäische Kommission. „Der Gesamtbetrag der jährlichen Aufsichtsgebühren basiert auf den geschätzten Kosten, die der Kommission im Zusammenhang mit ihren Aufsichtsaufgaben gemäß dieser Verordnung entstehen“, heißt es in dem Dokument. Die Gebühr sollte proportional zur Größe der Dienstleistung sein, die sich in der Anzahl ihrer Empfänger in der EU widerspiegelt. Die Kommission definiert sehr große Onlineplattformen, die dem DSA unterliegen, als solche mit 45 Millionen oder mehr aktiven Nutzern pro Monat.
Gebühr bis zu 30 Millionen Euro
Der Schritt kommt, da die Kommission nach neuen Einnahmequellen sucht, um das Wirtschaftswachstum innerhalb des Bündnisses zu fördern. Laut einer Person, die direkte Kenntnis über die Angelegenheit hat, sagte EU-Kartellchefin Margrethe Vestager im vergangenen Monat gegenüber Gesetzgebern und Mitgliedsstaaten, dass die jährliche Gebühr zwischen 20 und 30 Millionen Euro liegen könnte. Non-Profit-Organisationen mit großer Reichweite, wie etwa Wikipedia, würden von dieser Regelung ausgenommen.
Experten erwarten, dass Vestagers Vorschlag die Zustimmung der Mitgliedsstaaten erhalten wird und es somit zu einer Einigung kommt. Die vierte Verhandlungsrunde ist für den 22. April geplant.