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DSGVO: Das ändert sich für Nutzer bei Google

Google hat sich dazu geäußert, wie der Konzern die Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), die am 25. Mai endgültig in Kraft tritt, einhalten will.

Von HORIZONT Online
2 Min.
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(Foto: Google)

Einiges davon betrifft die Aktualisierung vorhandender Produkte wie etwa die Rubrik „Mein Konto“, wo Nutzer etwa ihre Einstellung zu Werbeanzeigen managen können. Google führt aber auch neue Funktionen im Zuge der DSGVO-Umsetzung ein.

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So müssen Unternehmen künftig für einige Services die Erlaubnis der Eltern einholen, wenn die Daten von Kindern verarbeitet werden sollen. Auch Facebook und Whatsapp haben kürzlich entsprechende Paragraphen eingeführt. Googles Lösung hierbei lautet Family Link: Damit können Eltern ein Google-Konto für ihr Kind einrichten und müssen eine Einwilligung für bestimmte Verarbeitungsvorgänge erteilen.

Fernzugriff auf Geräte für Eltern

Gleichzeitig können Erziehungsberechtigte auf den Geräten ihrer Kinder bestimmte Regeln festlegen, etwa das Genehmigen oder Blockieren von Apps, die Gerätenutzungsdauer oder die Sperrungs des Geräts per Fernzugriff – allerdings nur, wenn es sich um ein Android-Gerät handelt. „Wir beabsichtigen, die Funktionen von Family Link stets weiterzuentwickeln und dabei eng mit Eltern und Interessenverbänden zusammenzuarbeiten“, erklärt Google-Manager William Malcolm in einem offiziellen Blogpost.

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Portable Daten

Ein weiteres Google-Update betrifft die von der DSGVO geforderte Portabilität von Daten. So muss es Nutzern erlaubt sein, die Daten, die sie einem Dienst bereitstellen, auf einen anderen Dienst zu übertragen – sofern technisch machbar. Bei Google würde dies etwa heißen, dass Fotos, die ein Nutzer auf einem Google-Service abgespeichert hat, an einen anderen Fotodienst übertragbar sein müssen.

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Google unterstützt deswegen das Data-Transfer-Project auf der Entwicklerplattform Github. Dort will das Unternehmen Open-Source-Codes bereitstellen, mit denen Entwickler die Übertragbarkeit von Daten von einem Dienst zu einem anderen ermöglichen können. Den Download von Nutzerdaten, den die DSGVO ebenfalls vorschreibt, ermöglicht Google bereits seit 2011.

Opt-In-Regelungen

Malcolms Blogpost enthält auch weitere Erklärungen bezüglich der Opt-In-Regelung, die Google von Geschäftspartnern wie Werbekunden, Publishern, Entwicklern und Cloud-Kunden fordert – und die so manchem Unternehmen Sorgen bereitet. Eigenen Angaben zufolge verlangt Google bereits jetzt, dass Publisher und Werbetreibende die Zustimmung der Nutzer für die Platzierung von Werbe-Cookies einholen. Damit befinde man sich im Einklang mit EU-Recht, begründet das Unternehmen. „Jetzt aktualisieren wir diese Anforderung im Einklang mit den Hinweisen zur DSGVO“, schreibt Malcolm.

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So listet Google auf einer Support-Seite Tools auf, die Publisher dabei unterstützen sollen, die DSGVO-Regeln einzuhalten. Dazu gehören auch die verschiedenen Optionen, auf rechtskonforme Art und Weise das OK der Nutzer für das Sammeln von Cookies einzuholen. Diese Möglichkeiten hat Google auch auf der Website cookiechoices.org zusammengefasst.

„Im Zuge der Weiterentwicklung unserer Produkte werden wir auch unser Datenschutzprogramm weiter verbessern und unsere Nutzer noch besser schützen“, verspricht Malcolm. „Unser Ziel ist es, den höchstmöglichen Standard an Datensicherheit und Datenschutz zu erreichen und unseren Nutzern und Partnern die Kontrolle zu geben.“

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