In eigener Sache
Verpasse keine News mehr!

DSGVO? Keine Panik! Hol dir den Datenschutz-Guide von t3n!

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist seit dem 25. Mai in Kraft – doch kaum ein Unternehmen ist darauf vorbereitet. Der t3n-Guide hilft beim Einstieg und kommt in der zweiten, erweiterten Auflage mit neuen Inhalten und Mustern.

Von Daniel Hüfner
1 Min.
Artikel merken
Das ultimative E-Book zur DSGVO von t3n ist da. (Bild: t3n/Photocase.de/PolaRocket)

Das E-Book zur Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) von t3n ist da. (Bild: t3n/Photocase.de/PolaRocket)

Seit dem 31. Juli.2018 wird der t3n-Guide DSGVO nicht mehr verkauft. Du suchst trotzdem nach mehr Infos zum Thema Datenschutzgrundverordnung? Dann schau dich doch gerne auf unserer DSGVO-Themenseite um.

Kommentare (28)

Community-Richtlinien

pixi

Hallo,
meine Sicht auf Sinn oder Unsinn dieser DSGVO mal außer acht lassend würde ich gern wissen (denn das geht m.E.n. nicht aus dem Text hervor):
• Sind die Angaben rechtssicher? Also nicht nur die Meinung eines Anwaltes sondern auch z.B. mit Quellenverweisen unterfüttert?
• Kann ich diese so bei einer Prüfung heranziehen/vorlegen?
• Folgt man der Argumentation bzgl. der Vielfalt der „Verarbeitungstätigkeiten“ im oberen Ausschnitt ergibt sich für mich das Problem, daß ich zwar ungefähr weiß worauf ich achten muß aber nichts direkt anwendbares in der Hand habe. Wäre es hier nicht sinnvoller, weitere „Verarbeitungstätigkeiten“ von mir aus auch kostenpflichtig anzubieten? Oder eine App, mit der man sich das „zusammenklicken“ kann?

Für etwas mehr Licht in diesen Artikel wäre ich dankbar!
pixi

CMS

Hallo Pixi,
zu deiner Frage „Sind die Angaben rechtssicher?…“
Die DSGVO enthält Begriffe wie „angemessen“ und „state of the art“. Deshalb kann es keine absolut rechtssicheren Datenschutzeinstellungen geben. Man kann nur dazu raten, die Empfehlungen des eigenen Berufsverbandes aufzugreifen, oder die Vorlagen der Behörden zu nutzen, z.B die vom BayLDA oder BSI (s.o.).

„…weitere Verarbeitungstätigkeiten von mir aus auch kostenpflichtig anzubieten? Oder eine App, mit der man sich das zusammenklicken“ kann?…“
Ja, das macht natürlich Sinn. Wir haben dazu eine Schritt-für-Schritt Anleitung entwickelt, die direkt in der Aufgabenmanagement Software factro umgesetzt werden kann. Dort ist von vorne bis hinten alles erklärt, mit Checklisten und Praxisbeispielen. Dann kannst du direkt in der Software alles auf deine Bedürfnisse anpassen und sogar noch Kollegen oder Experten mit einbinden. Damit ist die Einführung der DSGVO wirklich gut zu handhaben. Und bei Bedarf stehen wir dir auch als Berater zur Seite.

Die Schritt-für-Schritt Anleitung findest du hier: https://www.factro.de/Store/?template=69

Wenn du noch Fragen hast melde dich gerne bei mir: hjs(at)cms-sudhaus.de
Viele Grüße,
Hans-Jörg Sudhaus

Jochen Deister

Moin,

T3N habe ich bislang immer sehr gerne gemocht, aber dieses „Angebot“ ist IMHO eine ziemliche Frechheit. Da versucht man, mit den sicherlich im Gesetz vorhandenen drakonischen Strafen Angst zu schüren und ein m.E. (als jahrzehntelang im Datenschutz beratender Anwalt) komplett überteuertes Heftchen „an Dumme“ zu verkaufen. Zum Vergleich: die vom Bayerischen Landesamt für Datenschutzaufsicht herausgegebene „Erste Hilfe zur Datenschutz-Grundverordnung“ mit vielen Mustern und praktischen Anleitungen (https://www.amazon.de/Erste-Datenschutz-Grundverordnung-Unternehmen-Vereine-Sofortma%C3%9Fnahmen-Paket/dp/3406716628/ref=sr_1_1?ie=UTF8&qid=1517332300&sr=8-1&keywords=erste+hilfe+zur+datenschutz-grundverordnung) kostet 5,50 Euro. Selbst die (teure) Datenschutz-Grundverordnung im Überblick: Informationen zur DS-GVO bei der Anwendung in der Privatwirtschaft Erläuterungen, Infografiken und Organisationshilfen (https://www.amazon.de/Datenschutz-Grundverordnung-%C3%9Cberblick-Informationen-Privatwirtschaft-Organisationshilfen/dp/389577796X/ref=sr_1_3?s=books&ie=UTF8&qid=1517332459&sr=1-3&keywords=datakontext) kostet nicht mehr als 40 Euro. Selbst der gute Kommentar von Gola zur Datenschutz-Grundverordnung VO (EU) 2016/679 (https://www.amazon.de/Datenschutz-Grundverordnung-VO-EU-2016-679/dp/3406695434/ref=sr_1_1?s=books&ie=UTF8&qid=1517332502&sr=1-1&keywords=gola+datenschutz) kommt nicht über 80 bzw. in der Neuauflage 85 Euro hinaus. Soviel Qualität kann das Heftchen sicherlich nicht bieten.

Ein solches Angebot von T3N finde ich persönlich nur schäbig.

Viele Grüße,
Jochen

Daniel Hüfner

Hallo Jochen,

vielen Dank für Dein ausführliches Feedback!

Schade, dass Du das Angebot nicht für angemessen hältst. Natürlich bist Du nicht der erste, der den angeblichen hohen Preis kritisiert. Allerdings zeigen uns die bisherigen Verkaufszahlen sowie das bisher deutlich positiv überwiegende Feedback, das viele Käufer das Angebot (auch für den Preis) sehr schätzen. Dass Du das anders siehst, ist aber in Ordnung. Denn der Guide dient als kompakte und leicht verständliche Anleitung inklusive Mustervorlagen für alle, die sich ohne großen Rechercheaufwand und rechtsverbindlich in die Thematik einlesen wollen. Verglichen mit den Preisen für Seminare oder voreilige Rechtsberatungen halten wir den Preis für fair. Mit dem Guide wollen wir keine „Ängste schüren“, sondern aufklären und Hilfe leisten, da die Änderungen im Zusammenhang mit der DSGVO für viele unserer Leser von Relevanz sind. Wer aber stattdessen lieber kostenlose Quellen im Netz nutzen möchte, kann das selbstverständlich auch gerne tun. Die von Dir geteilten Links sind dafür übrigens wertvoll und helfen vielleicht auch hier dem ein oder anderen weiter. :)

Beste Grüße aus dem t3n-Hauptquartier

Daniel Hüfner

Jochen Deister

Hallo Daniel,

vielen Dank für deine Antwort.

Allerdings halte ich euer Angebot weiterhin nicht für angemessen und überdenkenswert. Ihr schreibt: „Ob E-Mail-Marketing, Werbe-Cookies oder Websiteanalysen mit Google Analytics – mit dem neuen Gesetz will die Europäische Union einen einheitlichen Rechtsrahmen für die Verarbeitung personenbezogener Daten schaffen, der jedoch nicht zu einer Vereinfachung des Datenschutzrechts führt.“
Das wird aber wohl zum Gegenstand der ePrivacy-Verordnung werden, deren Verabschiedung vielleicht doch irgendwann einmal stattfinden wird. Die DSGVO – und damit euer Ratgeber – wird spätestens in dem Moment obsolet bzw. falsch sein.
Ich finde es schade, dass das Angebot so tut, als ob die DSGVO die einzig/hauptsächlich relevante Regelung ist. Das ist insbesondere bei eurer Leserschaft im Online Bereich IMHO irreführend. Es ist eine Sache, Prozesse innerhalb des eigenen Unternehmens richtig zu dokumentieren und zu analysieren, für die Webseite wird jedoch zukünftig die e-Privacy Verordnung (wie schon jetzt das Telemediengesetz TMG) vorrangig gelten.
Daher finde ich das Angebot weiterhin inhaltlich und preislich nicht in Ordnung. Ein Vergleich mit Seminaren geht doch auch an der Sache vorbei. Ihr bietet ein Printmedium an, also sind eben auch Printemedien zu vergleichen. Und dafür ist das Angebot einfach überteuert.

Viele Grüße,
Jochen

vmoench

Hallo Jochen,

deine Tipps sind gut und ich habe mir daraus auch gerade ein Buch bestellt. Dafür danke!

Aber muss es immer Amazon sein? Oder kann es sein, dass du gerade auch an Geld verdienen interessiert bist, was du der t3n vorwirfst ? (habe mir die Links jetzt aber nicht im Detail angesehen, aber verdächtig lang sind sie schon)

Gruß
Volker

Jochen Deister

Hallo Volker,

es sind ganz normal aus dem Browser kopierte Links.

Viele Grüße
Jochen

vmoench

Hier kann man auch gut kaufen:

http://www.beck-shop.de

@Pattkopp Ich nehme meine Verdächtigungen zurück ;-)

nkktk32z

Hallo,
ich kann dir nur zustimmen, mindestens sollten die vielen Artikel als „Anzeige:“ gekennzeichnet werden, denn was anderes sind sie nicht: Werbung in eigener Sache.
Die Goldgrube die viele Dienstleister rund um die DSGVO entdeckt haben ist nicht mehr schön, wo man hinschaut ein überteuertes Angebot neben dem nächsten – echt schade das nun die renommierte t3n auch versucht ihre Kunden zu melken.

@t3n:
Bitte macht doch einen übersichtlichen Artikel mit echten Informationen zum DSGVO, z.B. für Kleinunternehmer, Selbständige, Dienstleister etc. Was müssen wir (ich bin auch einer ;-) konkret minimal machen um Abmahnungen aus dem Weg zu gehen…

zoula

Datenschutz ist ohne Zweifel sehr wichtig. Das massive Datensammeln der social networks oder anderer sollte unbedingt reglementiert werden. Allerdings hab ich meine Zweifel, ob das erreicht wird. Am Ende werden die Shopbetreiber oder KMU genötigt einen nicht unerheblichen Aufwand zu betreiben um alles dokumentieren zu können, während Facebook, NSA oder BND locker alles abgreifen was sich auf der Datenautobahn befindet. Ob am Ende tatsächlich der Privatsphäre geholfen ist, wenn Ich als Shopbetreiber ewige Einverständniserklärungen oder Einwilligungen abhole?

Matthias Prader

Hallo!
Hab mir das ebook gekauft.
Also für 99 Euro habe ich mir echt mehr Inhalte erhofft! Es wird z. B. über das Thema Dauer der Verarbeitung überhaupt nicht eingegangen oder auch das Prinzip der Richtigkeit wird nicht mal erwähnt.

Dolores

Aus eigener Erfahrung heraus, bleiben beim Selbststudium einfach (zu) oft viele Fragen offen. Hast du schon an einen Präsenzkurs, z. B. http://www.ppedv.de/turbo gedacht, wo man den Experten direkt vor Ort auch ansprechen kann?

Tazze

Hallo, gibt es auf die Fragen von Herrn Prader und von pixi denn schon Antworten?
Ich finde 99 Euronen ebenfalls recht heftig, insbesondere was die aufgeworfene Frage der Rechtssicherheit betrifft. Ein Aktualisierungsservice scheint ebenfalls nicht mit angeboten zu werden.
Mein Eindruck: man springt auf einen fahrenden Zug auf….
Grüße, Erich

Daniel Hüfner

Hallo Tazee,

schade, dass Du die 99 Euro nicht für angemessen hältst. Aber das ist dein gutes Recht. Einen Aktualisierungsservice bieten wir jedoch tatsächlich an. In regelmäßigen Abständen befüllen wir den Guide mit neuen Infos, Korrekturen oder Zusatzmaterial.

Beste Grüße

Daniel

Simon Lüthje

Hallo Daniel,
ich habe mir den Guide gestern gekauft. Ihr solltet wohl nochmal Korrekturlesen, da haben sich einige kleine Fehler eingeschlichen.

Beste Grüße,
Simon

vmoench

Mann sollte vielleicht an der Stelle erwähnen, dass es für manche Firmen durchaus Schlupflöcher gibt. Auch wenn das im Buch thematisiert ist(?), man kann sich mit dem Wissen den Kauf des Buches ersparen.

Kleine Firmen mit weniger als 200 Mitarbeitern und ohne stetige Erfassung von persönlichen Daten (bspw. selten veränderlicher Stamm der Geschäfstpartner, … ) sind de fakto von der Maßnahme ausgenommen, bzw. der Aufwand ist überschaubar, weil er nur Mitabeiter/Bewerberdaten betrifft.

PPS Schweiz

Würde mich interessieren ob diese Infos auch für Schweizer Unternehmen interessant sind. Sind die Informationen nur auf den EU Raum bezogen oder auch auf Webseitenbetreiber mit Sitz ausserhalb der EU mit Kunden in der EU?

grhrd

Hallo PPS,
ich habe diese Woche mit einem Unternehmer aus der Schweiz gesprochen und er meinte die Schweiz würden sich zu 99% an den den neuen EU Vorgaben anlehnen und umsetzen. Du kannst also damit rechnen, daß in der Schweiz früher oder später die gleichen Anforderungen erfüllt werden müßen.

PPS Schweiz

Vielen Dank für die Infos. Dachte mir schon das es auf kurz oder lang so laufen wird. Grüsse

albert0346

Hallo Daniel Hüfner!

Wie ich aus deiner obigen Antwort ersehen konnte bist du in dem Team das für die Veröffentlichung und Weiterentwicklung des DSGVO-Guides zuständig ist. Ich habe leider von Dr. Schwenke auf meine folgenden Fragen per Email keine Antwort bekommen.

Ich habe den Guide gekauft und habe dazu folgende Fragen:

. In dem Guide werden im Anhang unter „Einzelne Verarbeitungstätigkeiten“ zehnmal fast identische Vorlagen aufgeführt, die sich nur in dem jeweiligen letzten Punkt unterscheiden. Ich nehme an hier geht es um die zehn Bezeichnungen der Verarbeitungstätigkeiten, richtig? Und sie sind in der Reihenfolge wie unter „Bezeichnung der Verarbeitungstätigkeit“ aufgeführt? Und für jede Verarbeitungstätigkeit muss man ein Formular nach dem „Muster – Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten“ ausfüllen?

. In der Datei „Musterverzeichnis“ wird das „Muster-Verfahrensverzeichnis“ erwähnt. Ich habe dieses Muster-Verfahrensverzeichnis aber nicht in dem Guide.

. Haben Sie evtl. auch ein Muster „Auftragsverarbeitung“, das ich an meine Internet-Provider weitergeben kann?

. Das „Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten“ dient zum Nachweis für die Datenschutzaufsichtsbehörde, falls diese die Unterlagen zur Einsicht anfordert. In welchen Fällen fordert sie die Unterlagen an? Gibt es noch einen anderen Grund für das Bereitstellen dieser Unterlagen?

Das sind eine Menge Fragen und ich hoffe, du hast ein paar Minuten für die Antwort.

Schon mal vielen Dank dafür.

Albert

Daniel Hüfner

Hallo Albert,

sorry für die verspätete Rückmeldung. Ich war im Urlaub. Ich kann Dir leider auf Deine Fragen keine verlässliche und rechtssichere Antwort geben, da diese nur der Autor und Rechtsanwalt Thomas Schwenke geben kann. Ich bin mit ihm aber in Kontakt und hoffe, dass sich hier zeitnah äußert! Ich bleibe dran, versprochen!

Beste Grüße

Daniel

Tazze

hallo,

Gibt es denn hierzu schon eine Antwort? Frage ist relevant! Und „zeitnah“ ist auch schon etwas länger her…., sorry!

Grüße, Erich

albert0346

Ich habe herausgefunden, dass das „Muster-Verfahrensverzeichnis“ eigentlich das „Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten“ ist.

Die im Anhang unter „Einzelne Verarbeitungstätigkeiten“ aufgeführten Verarbeitungstätigkeiten sind vollständig im Muster „Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten“ aufgeführt. Und für jede Verarbeitungstätigkeit muss man ein Formular nach dem „Muster – Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten“ ausfüllen.

Ein Muster Auftragsverarbeitung ist NICHT im Guide enthalten. Man kann sich aber eines unter https://www.activemind.de/datenschutz/dokumente/av-vertrag/ herunterladen.

Das „Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten“ kann von der Datenschutzaufsichtsbehörde sporadisch oder durch Hinweis von anderen Personen oder Firmen mit oder ohne Ankündigung überprüft werden.

Albert

Frank Rix

Moin!
Hier noch ein aufschlussreicher Artikel – geschrieben von einen uns sehr geschätzten Fachanwalt:

https://convertus.io/blog/eu-dsgvo-wie-kompatibel-ist-ihr-marketing-zum-neuen-eu-datenschutzrecht

Schönen Gruß aus Hamburg

Stefanie

Hallo, ich vermisse in der Datenschutzerklärung einen Text zu Vimeo. Hab ich den übersehen?

Lukas

Hey Stefanie,

Ich glaube das ist nicht drinnen. Das ganze würde aber glaube ich auch den Rahmen sprengen, wenn alle Punkte drinnen wären.

Mein Trick ist da eigentlich immer, einfach mal sowas wie „Vimeo Datenschutzerklärung“ googeln und schauen, was die anderen Anbieter da geschrieben haben. Irgendjemand wird diesen Punkt sicherlich schon in seiner Datenschutzerklärung haben. :-)

Stefanie

Lieben Danke für den Tip. Natürlich habe ich das bereits getan. Schade nur, dass 1. es sich m.E. um einen Standard handelt und 2. man sich hier selber um Antwort kümmern muss.
Ich nehme an, dass ich Deinen Nachnamen kenne… und ich ohne meine ‚Intervention‘ keine Antwort auf meine Frage bekommen hätte?

Florian

Ergänzend gibt es hier ebenfalls einen Artikel zum Nachhaltigen Lead Management in Kombination mit der neuen DSGVO.
https://convertus.io/blog/big-data-kundenprofile-fuer-erfolgreiche-marketingkampagnen-erstellen

LG

Bitte schalte deinen Adblocker für t3n.de aus!
Hallo und herzlich willkommen bei t3n!

Bitte schalte deinen Adblocker für t3n.de aus, um diesen Artikel zu lesen.

Wir sind ein unabhängiger Publisher mit einem Team von mehr als 75 fantastischen Menschen, aber ohne riesigen Konzern im Rücken. Banner und ähnliche Werbemittel sind für unsere Finanzierung sehr wichtig.

Schon jetzt und im Namen der gesamten t3n-Crew: vielen Dank für deine Unterstützung! 🙌

Deine t3n-Crew

Anleitung zur Deaktivierung
Artikel merken

Bitte melde dich an, um diesen Artikel in deiner persönlichen Merkliste auf t3n zu speichern.

Jetzt registrieren und merken

Du hast schon einen t3n-Account? Hier anmelden

oder
Auf Mastodon teilen

Gib die URL deiner Mastodon-Instanz ein, um den Artikel zu teilen.

Community-Richtlinien

Wir freuen uns über kontroverse Diskussionen, die gerne auch mal hitzig geführt werden dürfen. Beleidigende, grob anstößige, rassistische und strafrechtlich relevante Äußerungen und Beiträge tolerieren wir nicht. Bitte achte darauf, dass du keine Texte veröffentlichst, für die du keine ausdrückliche Erlaubnis des Urhebers hast. Ebenfalls nicht erlaubt ist der Missbrauch der Webangebote unter t3n.de als Werbeplattform. Die Nennung von Produktnamen, Herstellern, Dienstleistern und Websites ist nur dann zulässig, wenn damit nicht vorrangig der Zweck der Werbung verfolgt wird. Wir behalten uns vor, Beiträge, die diese Regeln verletzen, zu löschen und Accounts zeitweilig oder auf Dauer zu sperren.

Trotz all dieser notwendigen Regeln: Diskutiere kontrovers, sage anderen deine Meinung, trage mit weiterführenden Informationen zum Wissensaustausch bei, aber bleibe dabei fair und respektiere die Meinung anderer. Wir wünschen Dir viel Spaß mit den Webangeboten von t3n und freuen uns auf spannende Beiträge.

Dein t3n-Team

Kommentar abgeben

Melde dich an, um Kommentare schreiben und mit anderen Leser:innen und unseren Autor:innen diskutieren zu können.

Anmelden und kommentieren

Du hast noch keinen t3n-Account? Hier registrieren