Nächster Schritt bei der Einführung des E-Rezepts

Mit zwei Monaten Verzögerung soll die bundesweite Einführung des E-Rezepts bald starten. Ab dem 1. Dezember könnten Praxen und Apotheken in ganz Deutschland loslegen und testen, teilte die zuständige Firma Gematik am Mittwoch mit. Ursprünglich sollte dieser Schritt im Oktober erfolgen. Da es aber an passender Software mangelte, wurde die freiwillige bundesweite Einführung zunächst auf Eis gelegt. Nun steht fest, dass sie im Dezember für einen Monat stattfinden soll.
Voraussetzung für die Teilnahme ist, dass die Praxen und Apotheken in ihren Verwaltungssystemen die nötigen Software-Updates haben und für die Testphase bei der Gematik gemeldet sind. Bisher läuft nur in Berlin und Brandenburg ein entsprechendes Pilotprojekt. Dort konnten bisher nur einige Praxen und Apotheken Erfahrungen mit dem E-Rezept sammeln, so die Gematik. Nun soll die Einführung bundesweit möglich sein. Es ist also ein nächster Schritt in diesem Mammut-Projekt bei der Digitalisierung des Gesundheitswesens.
Mit dem E-Rezept soll die Zettelwirtschaft bei Rezepten beendet werden: Derzeit bekommen gesetzlich Versicherte jedes Jahr etwa 500 Millionen Verschreibungen. Künftig sollen sie einen QR-Code erhalten, entweder im Smartphone oder – falls man die Gematik-App „E-Rezept“ noch nicht nutzt – ausgedruckt.
Der Zugriff auf die Digitalverschreibung über die App kann praktisch sein, etwa wenn man eine Videosprechstunde wahrgenommen hat und der Arzt danach kein Papierrezept per Post schicken muss. Ganz verschwinden werden die Papierrezepte aber nicht, zum Beispiel bei Hausbesuchen. Für Privatversicherte gilt das Digitalrezept nicht.
Ab Januar müssen laut Gesetz eigentlich alle Praxen das E-Rezept nutzen. In der Ärzteschaft gibt es aber starke Bedenken, denen zufolge die meisten Praxen längst noch nicht so weit sind. Apotheker wiederum sind besorgt, dass sie einen Teil ihres stationären Geschäfts an die Online-Konkurrenz verlieren könnten.
Die Gematik teilte zwar mit, dass sich an der bundesweit verpflichtenden Einführung zum 1. Januar nichts ändere. Sie bezieht die Pflicht aber nur auf „diejenigen, die dazu technisch in der Lage sind“. Dadurch wird deutlich, dass die Praxen noch etwas Zeit mit der Umsetzung haben.
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