- Wie funktioniert die elektronische Krankschreibung?
- Wann kommt die digitale Krankmeldung?
- Was ist anders an der neuen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung?
- Online-Krankschreibung und elektronische Krankschreibung: Das ist der Unterschied
- Was ist eine Online-Krankschreibung?
- Sind Online-Krankschreibungen legal?
![Digitale Krankschreibung: Das ändert sich ab sofort Digitale Krankschreibung: Das ändert sich ab sofort](https://images.t3n.de/news/wp-content/uploads/2021/09/shutterstock-754646167.jpg?class=hero)
Wer sich nicht fit für die Arbeit fühlt, stattet meist seinem Hausarzt oder seiner Hausärztin einen Besuch ab, um sich krankschreiben zu lassen. Bislang gab es die Krankschreibung dabei in Papierform, die von den Betroffenen an Arbeitgebende und Krankenkassen weitergeschickt wurde. Das soll sich jetzt ändern.
Wie funktioniert die elektronische Krankschreibung?
Ab dem ersten Oktober 2021 sollen behandelnde Ärztinnen und Ärzte die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen direkt in digitaler Form an die jeweilige Krankenkasse weitergeben. In einem zweiten Schritt soll die Krankenkasse dann – ebenfalls auf elektronischem Weg – den Arbeitgebenden mitteilen, wann die Arbeitsunfähigkeit (AU) beginnt und wie lange sie voraussichtlich dauern wird. Den Beschäftigten bliebe damit die bisherige doppelte Weiterleitung in Papierform erspart.
Wann kommt die digitale Krankmeldung?
Eigentlich hätte die Neuregelung, die Teil eines Gestzespaketes von 2019 ist, schon im Januar 2021 eingeführt werden sollen; nach einer Verschiebung startet sie jetzt allerdings zum ersten Oktober 2021.
Zunächst tritt dabei der erste Schritt in Kraft, also die Weiterleitung der elektronischen Krankmeldung durch die Arztpraxen an die Krankenkassen. Von Oktober bis zum 31. Dezember 2021 gibt es dabei eine sogenannte Übergangsfrist: So sollen auch die Praxen und Krankenkassen, die aktuell noch nicht die entsprechenden technischen Voraussetzungen haben, ausreichend Zeit zur Einführung der digitalen Übermittlung haben. In dieser Zeit ist dementsprechend noch nicht sicher, dass die besuchte Praxis die Weiterleitung schon eingerichtet hat – eine Nachfrage lohnt sich, um herauszufinden, ob man die Krankschreibung nicht doch selbst wie gewohnt an die Kasse weitergeben muss.
Ab Januar 2022 soll die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (E-AU) dann verpflichtend von den Ärztinnen und Ärzten direkt an die Krankenkassen gehen.
Bis Ende Juni 2022 bleibt der obligatorische gelbe Zettel aber weiterhin ein fester Bestandteil beim Praxisbesuch zur Krankschreibung: Wer sich krankschreiben lässt, ist zunächst weiterhin selbst dafür verantwortlich, dass der Durchschlag der AU bei den im Betrieb dafür zuständigen Personen landet. Ab dem ersten Juli 2022 soll dann auch die Übermittlung der E-AU durch die Krankenkassen an die Unternehmen verpflichtend gelten. Die Krankmeldung in Papierform für die persönlichen Unterlagen von Patientinnen und Patienten dürfte es aber auch dann weiterhin in Papierform geben.
Was ist anders an der neuen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung?
Grundsätzlich bleibt das Vorgehen im Krankheitsfall gleich: Per Anruf, E-Mail oder Textnachricht meldet man sich in der Arbeit krank (Anzeigepflicht). Dabei müssen Beschäftigte sicherstellen, dass die Krankmeldung auch wirklich im Unternehmen ankommt. Es folgt ein Besuch in einer Praxis, bei der die Arbeitsunfähigkeit festgestellt wird. Ab hier tritt die Neuerung in Kraft: Statt sich darum zu kümmern, dass der ausgestellte „gelbe Schein“ beim Arbeitgeber und der Krankenkasse vorliegt, können Patientinnen und mit der E-AU davon ausgehen, dass die digitale Übermittlung übernommen wird – zumindest ab Juli 2021.
Online-Krankschreibung und elektronische Krankschreibung: Das ist der Unterschied
Die elektronische Krankschreibung, die jetzt eingeführt wird, ist nicht zu verwechseln mit einer Krankschreibung online. Bei der sogenannten elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung geht es hauptsächlich darum, wie eine von Arzt oder Ärztin in der Praxis ausgestellte Krankschreibung an Arbeitgebende und Krankenkasse weitergegeben wird – nämlich zukünftig in digitaler Form und ohne, dass Beschäftigte die Krankschreibung auf Papier vorlegen müssen.
Was ist eine Online-Krankschreibung?
Portale, die eine Online-Krankschreibung anbieten, werben hingegen teilweise damit, dass man sich nicht mehr auf den Weg in die Praxis machen muss, um krankgeschrieben zu werden. Hier soll es reichen, ein Formular auszufüllen; manche Betreiber bieten zudem ein kurzes Video- oder Telefongespräch mit Mediziner:innen an. Es geht also nicht allein darum, dass die AU digital verfügbar und übermittelbar ist, sondern um die Ausstellung der AU im Online-Verfahren.
Sind Online-Krankschreibungen legal?
Das Berliner Arbeitsgericht entschied im Sommer 2021, dass Krankschreibungen, die online und nur anhand eines ausgefüllten Fragebogens zu den Symptomen ausgestellt werden, nicht ausreichend sind. Im betroffenen Fall war der Arbeitgeber dementsprechend in der Ausfallzeit nicht zur Entgeltfortzahlung verpflichtet, die Arbeitsunfähigkeit galt ohne entsprechenden Arztkontakt als nicht ordnungsgemäß nachgewiesen.
Ganz ohne die Vorstellung bei einer Medizinerin oder einem Mediziner geht es also nicht. Aber muss diese denn physisch vor Ort erfolgen? Durch die Corona-Pandemie war es zumindest zwischenzeitlich zu einer Sonderregelung gekommen, die auch eine befristete Krankschreibung nach einem Telefonat bei leichten Erkrankungen der oberen Atemwege erlaubt. Diese reicht allerdings nur bis zum 30. Dezember 2021 und ist zudem deutlich spezifiziert – grundsätzlich ist also auch ein Telefonat eher nicht ausreichend.
Videosprechstunden hingegen sind in der Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses als Ausnahmefall erwähnt: Wer dem behandelnden Arzt oder der Ärztin bereits bekannt ist, kann sich auch im Rahmen einer Videosprechstunde bis zu sieben Tage lang krankschreiben lassen – diese Möglichkeit der Online-Krankschreibung funktioniert also, wenn sie von der jeweiligen Praxis angeboten wird. Auch hier dürfte die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung dann in Zukunft digital an die weiteren Stellen übermittelt werden.