
Zeitungen austragen, Ware verräumen oder Kellnern: Rund 7,5 Millionen Menschen in Deutschland üben aktuell einen Minijob aus. Was sie dabei maximal verdienen dürfen, ist gesetzlich festgelegt – und mit dem Jahreswechsel wird die Grenze angehoben. Wie viel mehr ab 2025 drin ist und warum die Verschiebung auch für einige sozialversicherte Beschäftigte relevant ist.
Minijob-Grenze angehoben: Das ist das neue Maximum
Bisher lag die Verdienstgrenze für Minijobs bei 538 Euro pro Monat, ab Januar steigt sie auf 556 Euro. Im Jahr können sich Menschen mit einem Minijob also bis zu 6.672 Euro dazuverdienen. Grund für die Anhebung ist die Erhöhung des Mindestlohns auf 12,82 Euro pro Stunde.
Die Stundenzahl, die Minijobber maximal arbeiten dürfen, verändert sich laut der Minijobzentrale durch die angehobene Lohngrenze nicht: „Bei einer Verdienstgrenze von 556 Euro pro Monat ergibt sich eine maximale Arbeitszeit von etwa 43 Stunden im Monat“, schreibt die Zentrale in einem Blogbeitrag. Wer mehr als den Mindestlohn verdient, muss entsprechend weniger pro Monat arbeiten.
Kein Minijob, aber ähnliches Gehalt?
Für Menschen, die zwar sozialversichert angestellt sind, aber monatlich im Schnitt trotzdem nur zwischen 538 und 556 Euro im Monat verdienen, ist die Anhebung der Lohngrenze ebenfalls relevant: „Wird ihr durchschnittlicher monatlicher Verdienst im Jahr 2025 nicht auf über 556 Euro erhöht, sind sie nicht mehr sozialversicherungspflichtig beschäftigt“, heißt es von der Minijobzentrale.
Das Beschäftigungsverhältnis werde dann nämlich als Minijob eingestuft. „Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die weiterhin sozialversicherungspflichtig beschäftigt bleiben wollen, müssen ihre Arbeitszeit und ihren Verdienst im Jahr 2025 entsprechend erhöhen.“
Minijob: Nicht nur Schüler, Studierende und Rentner
Wer glaubt, dass Minijobs nur von Menschen ausgeübt werden, die ihre Rente aufbessern, ihr Studium finanzieren oder in den Schulferien jobben, ist übrigens auf dem Holzweg: 3,3 der 7,5 Millionen Minijobber haben neben ihrer geringfügigen Beschäftigung noch einen Hauptjob.
Insgesamt ist die Zahl der Menschen mit Minijobs in den vergangenen zehn Jahren um zwei Prozent gestiegen. Gegenüber dem mdr erklärt Andre Stephan-Park von der Bundesagentur für Arbeit: Dieser Anstieg ist den Neben-Minijobbern zuzuschreiben. „Bei Personen, die ausschließlich geringfügig beschäftigt sind, gab es eine rückläufige Entwicklung“, so der Experte.
Attraktiv sind Minijobs unter anderem, weil das vereinbarte Gehalt ohne weitere Abgaben bei den Beschäftigten ankommt. Kritik am Arbeitsmodell gibt es unter anderem von den Gewerkschaften. Die bemängeln, dass Minijobber in ihrer Beschäftigung kaum abgesichert sind und, so zitiert der mdr Ralf Krämer von ver.di, „in sehr vielen Fällen die Arbeitnehmerrechte in der Realität nicht umgesetzt werden.“