Die Bundesnetzagentur verpflichtet den ersten Internetanbieter zur Mindestversorgung – doch es gibt noch Hürden

Die Bundesnetzagentur hat einen Internetanbieter zur Mindestversorgung aufgefordert. (Foto: Proxima Studio/Shutterstock)
Die Mindestversorgung legt fest, dass Haushalte einen Anspruch auf eine schelle Internetverbindung haben. Laut Gesetz sind das zehn Megabit pro Sekunde im Down- und 1,7 Megabit pro Sekunde im Upload. Gerade im Vergleich zu Highspeed-Anschlüssen über Glasfaser ist das verschwindend gering, kann aber immerhin die Grundversorgung in ländlicheren Gebieten ermöglichen.
Seitdem das Gesetz in Kraft getreten ist, gab es lange Zeit keine bekannten Fälle, in denen die Mindestversorgung mit Internet eingetreten ist. Doch das hat sich laut mehreren Berichten im März 2024 geändert. Die Bundesnetzagentur soll eine:n Anbieter:in dazu verpflichtet haben, Bewohner:innen der Gemeinde Mittelstenahe, im Landkreis Cuxhaven, mit Internet zu beliefern.
Wer muss die Internetversorgung übernehmen?
Überraschenderweise wurde die Versorgung weder der Telekom noch Vodafone oder anderen Anbieter:innen auferlegt, die Internet per DSL, Kabel oder Glasfaser zu den Nutzer:innen bringen. Für die Versorgung des betroffenen Grundstücks hat die Bundesnetzagentur Starlink ausgewählt, wie Netzpolitik berichtet und sich dabei auf die Aussagen der Bewohner:innen sowie zwei weiterer Branchen-Insider:innen stützt.
Das Unternehmen von Elon Musk bietet Internet per Satellitenverbindung an und deckt damit seit einiger Zeit fast ganz Deutschland ab. Obwohl Starlink bereits im März 2024 zu der Mindestversorgung verpflichtet wurde, gibt es noch einige Dinge zu klären, bevor die Umsetzung beginnen kann.
Denn laut der Mindestversorgung sind nicht nur die minimalen Up- und Download-Geschwindigkeiten festgelegt. Es ist auch vorgeschrieben, dass sich die monatlichen Kosten für Nutzer:innen der Mindestversorgung auf maximal 30 Euro belaufen dürfen. Elon Musks Starlink kostet im Monat 50 Euro. Zudem müssten die Bewohner:innen noch einmal die notwendige Technik – einen Empfangssatelliten, Kabel und einen passenden Router – für rund 350 Euro zusätzlich kaufen.
Wer die zusätzlichen Kosten übernehmen wird, sei laut Netzpolitik bisher nicht geklärt. Ebenso wenig wie die Frage, ob die Starlink-Internetverbindung für die Betroffenen gedrosselt wird. Sollten sie nämlich die von Starlink beworbenen 250 Megabit pro Sekunde im Download erreichen, lägen sie klar über der Mindestversorgung. Die Bundesnetzagentur soll sich gegenüber den Betroffenen bereits geäußert haben. Demnach sei mit einer deutlich schlechteren Verbindung zu rechnen.
So lange dauert es bis zur Mindestversorgung mit Internet
Der aktuelle Fall zeigt auch, wie viel Zeit ins Land gehen kann, bevor eine solche Mindestversorgung realisiert werden kann. Bewohner:innen der kleinen Gemeinde hatten bereits vor knapp drei Jahren in einem offiziellen Antrag beanstandet, dass es keine ausreichende Internetversorgung gibt. Um die Notwendigkeit zu prüfen, mussten vor Ort aber zunächst einige Messungen durchgeführt werden.
Sollte dann – wie im aktuellen Fall – eine Unterversorgung beim Internet festgestellt und ein Versorger festgelegt werden, braucht es noch einmal Geduld. Laut Bundesnetzagentur haben die Anbieter:innen nach einer Verpflichtung sechs Monate Zeit, die Aufforderung umzusetzen. Die Betroffenen in Mittelstenahe dürfen also im September 2024 mit einem Internetanschluss rechnen.