Der Plan zur Erprobung des E-Rezepts klang sinnvoll. Im Juli 2021 hatte die Region Berlin-Brandenburg einen ersten Probelauf gestartet, ab Dezember 2021 folgte dann schrittweise die Ausweitung auf ganz Deutschland. So wirklich glatt lief das aber alles nicht – und jetzt hat auch die letzte teilnehmende Kassenärztliche Vereinigung beschlossen, die Anwendung erst einmal auf Eis zu legen.
E-Rezept: Es hapert weiterhin am Datenschutz
Schon im August dieses Jahres hatten die Kassenärzt:innen in Schleswig-Holstein ihren Ausstieg aus dem Testverfahren für das E-Rezept verkündet. Grund dafür war eine Einschätzung der schleswig-holsteinischen Landesbeauftragten für Datenschutz, Marit Hansen. Hansen hatte die Übermittlung des E-Rezept-Tokens per SMS und E-Mail auf Anfrage der Kassenärztlichen Vereinigung geprüft. Weil sie dabei feststellte, dass der Token über unverschlüsselte E-Mails abgegriffen werden kann, hatte sie Bedenken bezüglich des Datenschutz geäußert.
In Schleswig-Holstein fiel daraufhin die Entscheidung, aus der Pilotphase auszusteigen. Die zweite beteiligte Kassenärztliche Vereinigung aus Westfalen-Lippe (KVWL) beschloss dagegen, vorerst im Projekt zu bleiben und das E-Rezept wie geplant zum ersten September auszurollen. Mit dem Entschluss kam allerdings auch eine Bedingung: „Wir erwarten von der Gematik, dem Bundesgesundheitsministerium und den Apothekenverwaltungssystem-Herstellern, dass das E-Rezept spätestens in drei Monaten mit der eGK [elektronische Gesundheitskarte] übertragen und eingelöst werden kann.“
So sollte die Handhabung der E-Rezepte weniger kompliziert und bürokratisch werden. „Das ist die Grundvoraussetzung für eine erfolgreiche Einführung des E-Rezepts und nicht verhandelbar“, so KVWL-Vorstand Thomas Müller.
Drei Monate später hat sich so einiges beim E-Rezept getan – allerdings so gar nicht in die Richtung, die sich die KVWL das erhofft hatte. Zwar hat die Gematik mittlerweile eine Spezifikation entworfen, wie das E-Rezept auch via Gesundheitskarte eingelöst werden könnte, nach massiver Kritik von mehreren Seiten ist die ursprünglich für November geplante Einführung dieser Option allerdings vorerst gescheitert.
Das Ultimatum der KVWL ist damit geplatzt – und der Rollout des E-Rezepts in der Region Westfalen-Lippe wird dementsprechend gestoppt.
Gematik hält an E-Rezept-Plänen für 2023 fest
In einer Pressemitteilung zur Aussetzung des Rollouts kritisiert die KVWL vor allem das Veto, das der Bundesdatenschutzbeauftrage Ulrich Kelbe bezüglich der eGK-Spezifizierung eingelegt hatte. Aus Kelbes Sicht sei unter anderem das Risiko, dass sensible personenbezogene Daten missbraucht werden, „vor dem Hintergrund eines zentralen E-Rezepte-Speichers für alle deutschen versicherten Personen sehr hoch“.
Der Bundebeauftragte hatte im Zuge seiner Absage auch verschiedene Ansätze aufgezeigt, wie die Gematik ihre Entwürfe sicherer machen könnte. Dafür braucht es allerdings technische Nachrüstungen und infrastrukturelle Änderungen.
„Die vom Bundesdatenschützer erteilte Ablehnung des eGK-Wegs bedeutet eine eklatante zusätzliche Verzögerung bis Mitte 2023. Denn jetzt sind zusätzliche technische Anpassungen in den Apotheken-Verwaltungssystemen und in den Konnektoren für die Anbindung an die Telematikinfrastruktur erforderlich“, fasst KVWL-Vorstand Thomas Müller die Situation zusammen. Aus Müllers Sicht dauere das zu lange, die Position des Datenschutzbeauftragten sei eine „Bankrotterklärung für die Digitalisierung im Gesundheitswesen generell und speziell in der ambulanten Versorgung“.
Kelbe war mit seiner Ansicht, dass die Gematik-Pläne mit Blick auf den Datenschutz mangelhaft umgesetzt seien, allerdings nicht alleine: Auch der Chaos Computer Club und das Bundesamt für Sicherheit und Informationstechnik (BSI) hatten deutliche Kritik an der geplanten Spezifizierung geäußert und Anpassungen gefordert.
Von der Gematik selbst heißt es jetzt gegenüber Heise, man bedauere die Entscheidung der KVWL und werde in den nächsten Gesellschafterversammlungen über das weitere Vorgehen entscheiden. Insgesamt hält die Nationale Agentur für digitale Medizin aber an ihrem Ziel fest, das E-Rezept 2023 flächendeckend einzuführen. Außerdem soll die Einlösung per Gesundheitskarte bis Mitte 2023 umgesetzt werden – dafür stehe man „im engen Austausch mit den Gesellschaftern, dem BfDI und dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI)“.