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EU könnte Plattformen zwingen, Gig-Worker anzustellen

Mit neuen Regeln für die sogenannte Gig Economy will die EU Scheinselbstständigkeit stoppen. Das könnte mehrere Millionen Menschen betreffen.

2 Min. Lesezeit
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Gorillas-Lieferant bei der Arbeit. (Foto: Timeckert / Shutterstock.com)

Plattformen wie Uber oder Bolt müssen ihre Fahrer:innen und Kuriere in der EU künftig eventuell einstellen. Die Europäische Kommission hat neue Regeln für Selbstständige, die über digitale Plattformen arbeiten, vorgeschlagen. Sie sollen Arbeitnehmerrechte und Sozialleistungen in Anspruch nehmen können und besser vor algorithmischer Kontrolle geschützt werden.

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Das soll das Modell der digitalen Arbeitsplattformen nicht etwa eindämmen, sondern ihr nachhaltiges Wachstum unterstützen, wie die EU-Kommission mitteilt.

Bessere Arbeitsbedingungen

Derzeit arbeiten nach Informationen der Kommission über 28 Millionen Menschen in der EU für über 500 digitale Arbeitsplattformen – zum Beispiel als Fahrer:innen oder Kuriere. Über die Hälfte dieser Menschen verdienen demnach weniger als den Nettomindeststundenlohn des Landes. Im Schnitt arbeiten sie 12,6 Stunden pro Woche bezahlt und verbringen 8,9 unbezahlte Stunden damit, auf Aufträge zu warten oder welche zu suchen. Schätzungsweise 4,1 Millionen Personen könnten durch die neue Richtlinie als Angestellte eingestuft werden.

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Der Vorschlag enthält Kriterien, mit denen kontrolliert werden soll, ob eine Plattform als Arbeitgeber zu betrachten ist. Das sind im Einzelnen:

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    • Eine Obergrenze bei der Bezahlung
    • Regeln über die äußerliche Erscheinung, das Verhalten gegenüber Kund:innen oder die generelle Performance
    • Kontrolle der Arbeit oder Quantifizierung der Ergebnisse
    • Einschränkungen der Freiheit, die Arbeit zu gestalten und bestimmte Aufgaben anzunehmen oder nicht
    • Effektive Einschränkungen der Möglichkeit, einen Kund:innenstamm aufzubauen oder für Dritte zu arbeiten

Sind mindestens zwei der Kriterien erfüllt, gelten die für das Unternehmen arbeitenden Personen als Arbeitnehmer:innen. Damit hätten sie Anspruch auf Mindestlohn, Tarifverhandlungen, geregelte Arbeitszeiten, Gesundheitsschutz, bezahlten Urlaub und verbesserten Zugang zum Schutz vor Arbeitsunfällen, Leistungen bei Arbeitslosigkeit und Krankheit sowie beitragsabhängige Altersrente.

Mehr Transparenz über Algorithmen

Eine weitere Besonderheit in der Gig Economy ist, dass sich die Arbeit besonders leicht tracken und überwachen lässt. Uber-Fahrer:innen hatten sich 2020 beispielsweise in einer Klage Zugang zu den über sie gespeicherten Daten eingefordert.

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Arbeitnehmer:innen und Selbstständige sollen durch die neue Richtlinie Informationen darüber erhalten, wie ihre Arbeit bewertet wird und wie ihnen Aufträge zugewiesen werden. Algorithmische Entscheidungen mit erheblichem Einfluss auf Arbeitsbedingungen müssen zusätzlich von Menschen geprüft werden.

Tarifverhandlungen für Selbstständige?

Darüber hinaus hat die Kommission einen Entwurf für Leitlinien veröffentlicht, die sich auf die Anwendung des EU-Wettbewerbsrechts auf die Tarifverträge von Solo-Selbstständigen beziehen. Diese gelten als „Unternehmen“ und laufen aktuell deshalb Gefahr, gegen Wettbewerbsrecht zu verstoßen, wenn sie kollektiv über Bezahlung verhandeln.

Mit den neuen Leitlinien will die Kommission klarstellen, in welchen Fällen Solo-Selbstständige Tarifverhandlungen führen können. Über den Entwurf wird jetzt in einer öffentlichen Konsultation beraten.

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Langfristig hofft die EU auf globale Standards für Plattformarbeit. Die vorgeschlagenen Maßnahmen sollen dafür die Grundlage bilden.

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