Activison Blizzard: EU-Kommission prüft Übernahme durch Microsoft

Die EU-Kommission befürchtet, dass Microsoft durch die Übernahme des Videospieleentwicklers Activision Blizzard den Zugang zu beliebten Titeln wie „Call of Duty“ einschränken könnte.
Microsoft könnte Konkurrenten daran hindern, Videospiele von Blizzard auf deren eigenen Konsolen zu vertreiben, teilte die Kommission am Dienstagabend mit. Auch könnten sich die Bedingungen, diese Spiele zu nutzen, verschlechtern.
Microsoft hatte eigentlich bereits im Februar versichert, dass Spiele wie „Call of Duty“ nicht nur auf der hauseigenen Xbox-Plattform verfügbar sein werden. Dies reichte aber offensichtlich nicht, um die Bedenken der europäischen Wettbewerbshüter auszuräumen.
Microsoft will den Spielekonzern Blizzard für 68,7 Milliarden Dollar (aktuell rund 68,2 Mrd Euro) kaufen. Neben „Call of Duty“ gehören zu Blizzard auch Titel wie „Overwatch“, „World of Warcraft“, „Starcraft“ und „Hearthstone“. Das Unternehmen war vergangenes Jahr in die Schlagzeilen geraten, da Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eine sexistische Unternehmenskultur kritisiert hatten.
Abgesehen von Einschränkungen durch möglicherweise mehr Xbox-Exklusivtitel sieht die Kommission auch die Gefahr, dass für Spielerinnen und Spieler Nachteile bei Spieleabos entstehen könnten. Für einen monatlichen Betrag können Nutzerinnen und Nutzer dabei aus zahlreichen Spielen wählen, ohne jedes einzeln kaufen zu müssen.
Konkret befürchtet die EU-Kommission, dass Microsoft Spiele künftig nicht mehr für die Abos anderer Anbieter zur Verfügung stellen könnte.
„Abschottungsstrategien dieser Art könnten den Wettbewerb auf den Märkten für den Vertrieb von Konsolen- und PC-Videospielen einschränken, was zu höheren Preisen, geringerer Qualität und weniger Innovation auf Seiten der Anbieter von Konsolenspielen führen würde“, teilte die EU-Kommission mit. Die Anbieter wiederum könnten das an die Verbraucher weitergegeben.
Die Kommission wird den Fall nun intensiv prüfen und bis zum 23. März einen Beschluss fassen. Theoretisch könnte sie die Übernahme verbieten oder nur unter Auflagen genehmigen.
Bitte beachte unsere Community-Richtlinien
Wir freuen uns über kontroverse Diskussionen, die gerne auch mal hitzig geführt werden dürfen. Beleidigende, grob anstößige, rassistische und strafrechtlich relevante Äußerungen und Beiträge tolerieren wir nicht. Bitte achte darauf, dass du keine Texte veröffentlichst, für die du keine ausdrückliche Erlaubnis des Urhebers hast. Ebenfalls nicht erlaubt ist der Missbrauch der Webangebote unter t3n.de als Werbeplattform. Die Nennung von Produktnamen, Herstellern, Dienstleistern und Websites ist nur dann zulässig, wenn damit nicht vorrangig der Zweck der Werbung verfolgt wird. Wir behalten uns vor, Beiträge, die diese Regeln verletzen, zu löschen und Accounts zeitweilig oder auf Dauer zu sperren.
Trotz all dieser notwendigen Regeln: Diskutiere kontrovers, sage anderen deine Meinung, trage mit weiterführenden Informationen zum Wissensaustausch bei, aber bleibe dabei fair und respektiere die Meinung anderer. Wir wünschen Dir viel Spaß mit den Webangeboten von t3n und freuen uns auf spannende Beiträge.
Dein t3n-Team