
Nach dem Vorschlag für längere Software-Updates arbeitet die EU an einem verpflichtenden Reparierbarkeitsindex für Smartphones und Tablets. Hersteller sollen künftig für jedes ihrer Modelle einen entsprechenden Wert zur Reparierbarkeit auf einer Skala von A bis G ermitteln und veröffentlichen, wie das Magazin c’t berichtet. Mit diesem Label sollen die Hersteller einen höheren Anreiz erhalten, reparaturfreundlichere Geräte zu entwickeln.
Reparierbarkeitsindex der EU-Kommission: Mehr Transparenz für Konsument:innen
Smartphones, Laptops und weitere technische Gadgets sind mittlerweile so konstruiert, dass der Ausfall bestimmter Hardware-Komponenten oftmals einen Totalausfall verursacht und das Gerät dem Sondermüll zuführen kann. Dem will die EU nun zumindest bei Smartphones und Tablets mit einem verpflichtenden Reparierbarkeitsindex entgegenwirken.
Die Pläne, die vielleicht schon 2023 in Kraft treten könnten, wurden im Zuge einer Videokonferenz von Vertretern der EU-Kommission mit der Umweltorganisation Ecos, dem deutschen Umweltbundesamt und der Reparaturplattform iFixit veranstaltet. Im Zuge dessen seien Kriterien ausgewählt worden, die in den Index einfließen sollen.
Unter anderem soll der Index berücksichtigen, wie viele Arbeitsschritte nötig sind, um einzelne Komponenten wie Akku, Display, Kamera oder Mikrofon auszutauschen. Dabei würden Akku und Display besonders hoch gewichtet, so der Bericht. Weiter sei relevant, ob der Austausch mit Standardwerkzeugen oder Spezialwerkzeuge möglich ist und ob Verbraucher:innen die erforderlichen Ersatzteile selbst kaufen können oder diese nur an Reparaturbetriebe geliefert werden.

Fairphone gilt mit seinen Smartphones als Vorreiter hinsichtlich der Reparierbarkeit. (Foto: t3n)
Zudem fließe in die Gewichtung ein, ob die Verbindungselemente wie Schrauben im Gerät wiederverwertet werden können oder ob Kleber Verwendung findet. Ein weiterer relevanter Punkt sei die Verfügbarkeit von Reparaturanleitungen: Stehen sie öffentlich zur Verfügung, oder können sie nur von autorisierten Reparaturbetrieben bezogen werden?
Ersatzteilpreise bei Reparierbarkeitsindex der EU-Kommission kein Faktor
Uneinigkeit herrschte zwischen den EU-Vertretern, Vertretern der Umweltorganisation Ecos, des deutschen Umweltbundesamtes sowie iFixit bei den Kosten der einzelnen Ersatzteile. Die Kommission sehe nicht vor, die Ersatzteilpreise in den Index einfließen zu lassen. iFixit argumentierte etwa, dass diese jedoch „extrem wichtig für Verbraucher“ seien. „Die Berücksichtigung im Index würde den Wettbewerb zwischen den Herstellern stimulieren“, hieß es weiter.
Als Gegenargument zur Integration des Preises nannte ein Kommissions-Vertreter, dass sie sich von EU-Land zu EU-Land unterscheiden und sich im Laufe der Zeit verändern könnten. „Das gesamte Scoring-System wäre also weniger robust“, zitiert c’t.
Trotz der Kritik an den fehlenden Ersatzteilpreisen beurteilen die Reparaturspezialisten von iFixit den Vorstoß der EU als positiv. „Mit ihren Plänen zur Regulierung von Smartphones und Tablets nimmt die EU eine Vorreiterrolle ein“, zitiert c’t einen iFixit-Sprecher.

In Frankreich wurde schon Anfang 2021 ein Reparaturindex eingeführt, der auf E-Commerce-Händlern wie Amazon und anderen eingebunden werden müssen. (Screenshot: Amazon/t3n)
Die EU-Kommission plane nun das Feedback auszuwerten und die Methodik verfeinern, heißt es. Der Reparaturindex könnte schon 2023 zusammen mit weiteren Schritten, um die Umweltverträglichkeit von Smartphones zu verbessern, umgesetzt werden. Zu diesen gehört etwa die Einführung einer Update-Pflicht für Smartphones für fünf Jahre.
Einen verpflichtenden Reparaturindex gibt es seit Anfang 2021 in Frankreich. Bei diesem fließen auch die Ersatzteilpreise ein und auch, wie schnell und wie lange Ersatzteile verfügbar sind.