EU-Staaten machen Weg für Geschlechterquote für Aufsichtsräte frei

In börsennotierten Unternehmen in der EU soll es in der Zukunft eine verbindliche Frauenquote geben. Mindestens jeder dritte Sitz in den Aufsichtsräten soll künftig mit einer Frau besetzt werden. Entscheidend dafür war auch der Regierungswechsel in Deutschland: Bereits vor zehn Jahren hatte die EU-Kommission versucht, eine verbindliche Regelung einzuführen. Ein entsprechender Vorstoß war damals aber von der Bundesregierung unter der ehemaligen Bundeskanzlerin Angela Merkel abgelehnt worden. Und das, obwohl die Regelung in Deutschland gar nicht gilt.
Die EU-Länder sollen zwischen zwei Modellen wählen können. Wie die EU-Staaten am Montag mitteilten, sollen börsennotierte Firmen Maßnahmen treffen, um entweder 40 Prozent der Aufsichtsratsposten oder 33 Prozent der Vorstands- und Aufsichtsratsposten an das jeweils unterrepräsentierte Geschlecht zu vergeben. Mit der Einigung folgen die EU-Staaten einem Vorschlag der EU-Kommission von 2012. Der Plan sieht eine Frist bis Ende 2027 vor.
Bundesfamilienministerin Anne Spiegel begrüßte das Ergebnis. „Wir erreichen damit einen wichtigen Meilenstein und bringen mehr Frauen in Führung“, erklärte sie. „Denn wir sehen deutlich: verbindliche Quoten wirken.“ In Ländern mit solchen Vorgaben seien teils doppelt so viele Frauen in Vorständen.
„Mitgliedstaaten, in denen bereits ebenso wirksame Maßnahmen ergriffen wurden, sind von den Regelungen ausgenommen“, heißt es. Damit falle für Deutschland kein weiterer Umsetzungsbedarf an. Denn dort gibt es für Aufsichtsräte nämlich bereits seit 2015 eine Frauenquote. Für besonders große Unternehmen liegt diese bei 30 Prozent.
Zudem hatte sich die frühere große Koalition aus Union und SPD kurz vor der Sommerpause vergangenes Jahr auf eine Quote für Vorstände geeinigt. Es werden jedoch auch kritische Stimmen laut, da Unternehmen diese Quote durch eine Umwandlung in eine Europäische Aktiengesellschaft umgehen könnten.
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