EU-Urheberrecht – was passiert jetzt? Die wichtigsten Fragen und Reaktionen
Der entscheidende Tweet kam von der Europaabgeordneten Julia Reda. Als einzige Vertreterin der Piratenpartei war Reda in den letzten Wochen und Monaten so etwas wie die inoffizielle Anführerin derer geworden, die die Urheberrechtsreform mit ihren umstrittenen Artikeln 11, 12 und 13 verhindern wollten.
„Schwarzer Tag für die Netzfreiheit: Das Europaparlament hat die Urheberrechtsreform mit #Artikel13 und #Artikel11 abgenickt“, twitterte Reda.
Es war ein Nachmittag der hängenden Köpfe im Netz. Vor allem bei den Youtubern, die von der Urheberrechtsreform ihr Geschäftsmodell bedroht sehen. „Eigentlich können wir dazu nur noch sagen, dass wir traurig und enttäuscht sind. Scheinbar sind Lobbyinteressen wichtiger als die Meinung von Künstlern, Experten und der betroffenen Gesellschaft“, schreibt der Youtuber Steven Schuto in einer E-Mail an t3n.
„David gegen Goliath“
„Wenn auf der einen Seite Experten und große Teile der Bevölkerung stehen, aber auf der anderen Seite eine der größten deutschen Industrien, die gut vernetzt ist und massive Verbindungen zur Politik hat, ist der Kampf von vornherein David gegen Goliath“, äußert sich der Youtuber Rezo in einer E-Mail.
Opposition: „Schwarzer Tag für das Netz“
Auch in der Opposition der Bundesregierung stößt die Entscheidung des EU-Parlaments auf wenig Gegenliebe. „Das ist ein schwarzer Tag für das freie Netz. Durch die Reform werden Urheber nicht wirklich gestärkt, dafür aber die Meinungsfreiheit eingeschränkt. Denn Uploadfilter werden auch legale Inhalte blockieren und sind der Grundstein für eine europaweite Zensurinfrastruktur“, sagte Jimmy Schulz, Digitalpolitiker der FDP, gegenüber t3n.
„Die EU-Richtlinie schafft vor allem Rechtsunsicherheit für die berechtigten Anliegen der Kreativen nach Schutz und fairer Vergütung“, schreibt der Grünen-Abgeordnete Konstantin von Notz in einer E-Mail. „Das Agieren der Großen Koalition wenige Wochen vor den Wahlen zum Europäischen Parlament war ein echtes Konjunkturprogramm für Politikverdrossenheit und hat dazu geführt, dass sich viele vor allem junge Menschen von der Politik abwenden.“
Selbst Edward Snowden lässt aus dem russischen Exil wissen, dass er die Abstimmung bedauert.
Wie es weitergeht
Trotz aller Enttäuschung des Netzes bleibt die Frage, wie es jetzt weitergeht mit der Urheberrechtsreform und dem Protest dagegen. Obwohl die Reform im EU-Parlament angenommen wurde, ist sie noch nicht beschlossene Sache. Voraussichtlich am 9. April liegt sie noch im Rat der Europäischen Union vor. Gegnerinnen wie Reda sehen darin noch eine Chance.
„[Im Rat] kann nur die Bundesregierung die Reformen stoppen. Wenn die Bundesregierung dagegen stimmt, dann wäre eine Sperrminorität gegeben, und die Reform könnte so nicht in Kraft treten“, erklärt Reda in einem Tweet. Sie gibt sich noch nicht geschlagen: „Wir müssen jetzt nochmal alles tun, um die Bundesregierung dazu aufrufen, sich an ihren Koalitionsvertrag zu halten und Uploadfilter abzulehnen.“
Was ist eine Sperrminorität?
Der Rat der Europäischen Union besteht aus den Vertretern der Regierungen der jeweiligen Länder. Damit die Reform auch dort beschlossene Sache ist, müssen 55 Prozent dieser Vertreter dort zustimmen; das wären 16 Länder des Rates. Zusätzlich müssen aber auch 65 Prozent der EU-Bevölkerung dafür stimmen. In diesem Fall hätte Deutschland besonderes Gewicht, da es das Land mit den meisten Einwohnern in der EU ist. Wenn Deutschland sich also mit anderen Staaten im Rat gegen die Reform stemmt und dabei mehr als 35 Prozent der EU-Bevölkerung vertritt, wäre die Reform gekippt.
Nun gilt es aber als höchst unwahrscheinlich, dass Angela Merkel auf den letzten Metern der Urheberrechtsreform noch die Zustimmung verweigern könnte. Auch die Kritiker aus ihrem Kabinett wie die Justizministerin Katarina Barley (SPD) werden wegen der Urheberrechtsreform wohl keinen Bruch der Koalition riskieren. Auch wenn die Urheberrechtsreform, so wie sie beschlossen wurde, in einem Widerspruch zum Koalitionsvertrag steht.
Die Urheberrechtsreform wird dabei aber auch von überraschender Seite kritisiert: Der ehemalige britische Außenminister Boris Johnson bezeichnete sie als „klassisches EU-Gesetz“, das fürchterlich für das Internet sei und deswegen in England nicht umgesetzt werden sollte. Andere Europaabgeordnete werfen ihm dabei Widersprüchlichkeit vor – schließlich habe seine Partei größtenteils für die Urheberrechtsreform gestimmt.
Urheberrechtsreform ohne Uploadfilter?
Boris Johnson und seine britischen Tories sind aber nicht die einzigen, die im EU-Parlament erst für die Urheberrechtsreform stimmten, sich aber auf nationaler Ebene plötzlich gegen Uploadfilter aussprechen. Auch in Deutschland ruderten kurz nach der Abstimmung einige CDU-Politiker in Sachen Urheberrecht zurück. CDU-Generalsekretär Paul Ziemiak beispielsweise sprach auf Twitter von einer Umsetzung der Urheberrechtsreform ohne Uploadfilter.
Youtuber: „Bitte alle mal auf die Straße gehen“
Bekannte Youtuber wir Thomas Hackner haben deswegen schon zu weiteren Demonstrationen aufgerufen. Auch Christian Solmecke, einer der bekanntesten Anwälte auf Youtube, rief seine immerhin fast 500.000 Follower dazu auf, nochmal auf die Straße zu gehen und verweist auf die Europawahl: „Krönchen richten, aufstehen und wählen gehen.“
- Europaparlament stimmt für die umstrittene Urheberrechtsreform – ohne Änderungen
- Die CDU hat eine ganze Wählergeneration geopfert – wegen einer einzigen Reform
- Artikel 17: Mit Uploadfiltern wird das Internet zum Kabelfernsehen
Der Sinn von EU-Richtlinien ist die Vereinheitlichung. Deshalb übernehmen nationale Gesetze die Richtlinien meist unverändert ins nationale Gesetz.
Ich sehe das größte Potential darin, den Geltungsbereich der Richtlinie einzuschränken, damit möglichst viele Websites davon nicht betroffen sind. Die Richtlinie nennt mehrere Kriterien, die eine Website erfüllen muss, damit sie unter das Gesetz fällt:
– Inhalte hochladen muss der „Hauptzweck“ sein. Das kann man eng definieren. Dann wären alle Plattformen außen vor, die ihr Geld mit anderem verdienen als mit dem Bewerben der hochgeladenen Inhalte.
– es müssen „eine große Menge urheberrechtlich geschützter Werke“ betroffen sein. Damit kann man alle kleinen Blogs, auf denen nur wenige Menschen kommentieren, ausnehmen. (Man muss nur den Begriff „große Menge“ entsprechend präzisieren. Und beachten, dass nicht jeder Futzel-Kommentar Urheberrechtsschutz genießt.)
– die Inhalte müssen „zum Zwecke der Gewinnerzielung beworben“ werden. Auch hierüber lassen sich alle Websites ausschließen, die Werbung nur nutzen, um z.B. ihre eigenen Kosten zu decken.
Wenn die Politik die Spielräume nutzt, könnte es viele kleinere Plattformen retten.
Julia Reda ist nicht mehr bei der Piratenpartei.
Ganz im Gegenteil: Sie rät, nicht für die Piratenpartei zu wählen.
Alles weitere hier:
https://www.youtube.com/watch?v=q2qS56P-7kA