EuGH-Gutachten: Firmen dürfen Urlaubstage nicht einfach verfallen lassen

Der Schlussantrag von Generalanwalt Richard de la Tour vor dem EuGH sei dafür ein Indiz. Arbeitgeber:innen müssten ihren Teil dazu beitragen, damit Urlaub nicht verfalle. Außerdem sei es ihre Pflicht, Arbeitnehmer:innen auf restliche Urlaubstage und entsprechende Fristen hinzuweisen.
Das EuGH-Gutachten ist zwar nicht rechtlich bindend, jedoch sei es gut möglich, dass die Richter dem Antrag folgen, so der Bericht weiter. Ein finales Urteil wird in den nächsten Monaten erwartet.
Hintergrund um den Streit um die Urlaubstage ist ein Fall aus Deutschland. Eine Angestellte hatte ihren gesetzlichen Mindesturlaub nicht vollumfänglich in Anspruch genommen. Dies sei ihr wegen des hohen Arbeitsaufwands nicht möglich gewesen. Deshalb forderte sie eine Abgeltung der Urlaubstage.
Der Fall ging vor das Arbeitsgericht Düsseldorf. Die Richter urteilten, dass der Arbeitgeber der Frau auf entsprechende Fristen hätte hinweisen müssen und die Abgeltung für die Urlaubstage zahlen müsse. Ein Revisionsverfahren setzte das Bundesarbeitsgericht aus und bat den EuGH um eine Vorentscheidung.
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Der EuGH erstellt keine Gutachten, sondern der Generalanwalt am EuGH.