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EuGH-Urteil: Verbraucherschützer dürfen gegen Facebook klagen

Erleichterung bei Verbraucherschützern: Sie dürfen nach einem Urteil des EuGH gegen Facebook und Co. klagen, selbst wenn sie keinen konkreten Auftrag haben.

Quelle: dpa
2 Min.
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Der EuGH stärkt Verbraucherschützern den Rücken. (Foto: dpa)

Verbraucherverbände können bei Datenschutzverstößen von Internet-Riesen anstelle der betroffenen Nutzer vor Gericht ziehen. Nach einem am Donnerstag verkündeten Urteil des Europäischen Gerichtshofs sind die Verbände klageberechtigt, auch wenn sie keinen konkreten Auftrag von Betroffenen haben.

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Der EuGH musste sich mit der Frage beschäftigen, weil der deutsche Bundesgerichtshof (BGH) sich in dieser Sache unsicher war, ob eine Klagebefugnis gegen die europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verstoße. Der Dachverband der Verbraucherzentralen hatte kritisiert, dass Facebook im „App-Zentrum“, wo kostenlose Spiele von Drittanbietern präsentiert würden, gegen den Datenschutz verstoßen habe. Zumindest in der Version von 2012 hätten Nutzerinnen und Nutzer mit ihrem Klick auf „Sofort spielen“ automatisch der Übermittlung verschiedener Daten an den Spielebetreiber zugestimmt. Sie berechtigten die Anwendungen auch zu posten – „Statusmeldungen, Fotos und mehr“.

Verbraucherzentralen: EuGH-Urteil schafft Rechtssicherheit

„Die heutige Entscheidung beendet die leidige Debatte um die Datenschutzklagebefugnis von Verbraucherverbänden“, sagte Jutta Gurkmann, Vorständin des Bundesverbands der Verbraucherzentralen (vzbv), in einer Mitteilung am Donnerstag. Nun sei klar: „Neben den Aufsichtsbehörden können auch zivilgesellschaftliche Organisationen wie der vzbv sehr weitgehend Verstöße gegen die DSGVO ahnden.“ Das EuGH-Urteil schaffe Rechtssicherheit.

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In dem konkreten Fall hatten bereits das Landgericht und Kammergericht Berlin Facebook jeweils zur Unterlassung verurteilt. Das Netzwerk informiere nicht ausreichend darüber, welche Daten weitergegeben würden und was damit passiere, urteilte 2017 das Berliner Kammergericht. Der Fall landete schließlich im Mai 2020 beim BGH. Dort sah der BGH-Richter Thomas Koch einen relativ eindeutigen Verstoß von Facebook gegen das Datenschutzrecht. Der Nutzer bleibe im Unklaren, was mit seinen Daten geschehe, sagte Koch im Mai 2020. Offen blieb aber die Frage, ob Verbände wie der vzbv überhaupt klageberechtigt sind.

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Facebook vertrat in dem Verfahren die Ansicht, die DSGVO berechtige allein die Datenschutzbeauftragten, Verstöße zu ahnden. Damit habe der EU-Gesetzgeber für Unternehmen Rechtssicherheit schaffen wollen, sagte der Anwalt von Facebook vor dem BGH. Nationale Besonderheiten liefen dem zuwider.

Der Europäische Verbraucherverband (Beuc) zeigte sich am Donnerstag ebenfalls zufrieden mit der Entscheidung des EuGH. „Die Datenschutz-Grundverordnung ist ein wichtiges Gesetz, das die personenbezogenen Daten der Menschen in der EU schützt“, sagte die stellvertretende Generaldirektorin Ursula Pachl in einer Mitteilung. Es sei wichtig, dass sie besser durchgesetzt werde, und Entscheidungen wie das aktuelle EuGH-Urteil trügen dazu bei.

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