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EU-Kommission veröffentlicht europäische Erklärung für digitale Rechte

Die Europäische Kommission hat einen Entwurf für eine „Europäische Erklärung zu den digitalen Rechten und Grundsätzen für die digitale Dekade“ veröffentlicht. Diese Erklärung soll als Leitfaden für künftige politische Entscheidungen und unternehmerisches Handeln dienen. Sie enthält mehrere Rechte, die für aktuelle Gesetzesvorhaben relevant sind.
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„Die im Rechtsrahmen der EU verankerten Rechte und Freiheiten sowie die in den Grundsätzen zum Ausdruck gebrachten europäischen Werte sollten online wie offline geachtet werden“, stellt die Kommission klar. Die Erklärung soll diese Rechte auch in Bezug auf den digitalen Raum ausformulieren.
Der Vorschlag enthält Rechte, die in sechs Kapitel eingeteilt sind:
- Die Menschen im Mittelpunkt des digitalen Wandels
- Solidarität und Inklusion
- Wahlfreiheit
- Teilhabe im digitalen öffentlichen Raum
- Sicherheit, Schutz und Befähigung
- Nachhaltigkeit
Insgesamt soll der digitale Wandel am Interesse der europäischen Bürger:innen ausgerichtet werden und es allen ermöglichen, daran teilzuhaben. Dazu gehört eine geschützte Privatsphäre und individuelle Kontrolle über die eigenen Daten.
Die EU-Länder sollen sich zu einer „hervorragenden Netzabdeckung“ verpflichten. Kinder und Jugendliche, ältere Menschen und Menschen mit Behinderungen sollen gleichermaßen vom digitalen Wandel profitieren. Dabei geht es um Barrierefreiheit und digitale Bildung.
Auch für die Diskussion um die Besteuerung von Tech-Konzernen wird die Erklärung von Bedeutung sein. Unternehmen, die in der EU digitale Dienste anbieten, tragen demnach eine „soziale Verantwortung“. Sie müssen einen Beitrag zu den Kosten öffentlicher Güter, Dienstleistungen und Infrastrukturen leisten. Bisher haben sich die EU-Mitglieder aber nicht auf eine Besteuerung von Digitalkonzernen einigen können.
Sich selbst beziehungsweise ihre Mitglieder verpflichtet die EU, digitale Dienstleistungen von Behörden datensparsam und sicher anzubieten. Besonders interessant: Jede:r EU-Bürger:in soll ein Recht auf eine digitale Identität bekommen. Im Juni 2021 hatte die EU-Kommission angekündigt, eine solche einführen zu wollen. Die Erklärung dürfte dem Vorhaben neuen Schwung bringen.
Ein weiteres viel diskutiertes Vorhaben der EU ist der geplante AI Act – eine Verordnung über Künstliche Intelligenz, die Auflagen für Hersteller und Nutzer on KI-Anwendungen enthält. Die Erklärung enthält einige Rechte, die zu den dort beschriebenen Auflagen passen: Nutzer:innen sollen wissen, wenn sie mit KI interagieren. Manipulierende Systeme werden ausgeschlossen. Datensätze sollen frei von Bias sein.
In Bezug auf Online-Plattformen stellt die Erklärung die Meinungs- und Informationsfreiheit als wichtiges Recht im digitalen Raum dar. Illegale Inhalte wie Hass und Netze sollen bekämpft werden – Plattformen sind aufgerufen, daran mitzuwirken. Das soll ohne Einführung allgemeiner Überwachungspflichten passieren. Diese werden von Politiker:innen allerdings immer wieder gefordert, wenn es darum geht, Desinformation und Drohungen im Netz zu bekämpfen.
Zum Schluss enthält die Erklärung Ansprüche an die Nachhaltigkeit digitaler Produkte und Dienstleistungen: Dazu gehört der Zugang zu Informationen über den Energieverbrauch und die Umweltauswirkungen von Produkten. Ziel sei, Produkte mit positivem Einfluss auf die Umwelt zu fördern. Vom Design über die Produktion, die Nutzung und die Entsorgung bis hin zum Recycling gehe es darum, ökologische und soziale Auswirkungen so gering wie möglich zu halten.
Ob und wie all diese Rechte umgesetzt und gesichert werden sollen, dürfte erst im Laufe künftiger Gesetzgebung deutlich werden. Erstmal geht der Vorschlag der Kommission in die Beratungen der Mitgliedstaaten und des Parlaments.
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