Facebook: Deutsches Gericht hebt erstmals Löschung eines Beitrags auf
Das Landgericht Berlin hat erstmals die Löschung eines Facebook-Beitrags aufgehoben. Der Kommentar war von Facebook unter dem Hinweis auf einen Verstoß gegen die Gemeinschaftsstandards des Online-Netzwerks gelöscht worden und der Nutzer wurde für 30 Tage gesperrt, wie seine Anwälte am Donnerstag erläuterten. Das Landgericht Berlin verbot Facebook per einstweiliger Verfügung, den Kommentar zu löschen beziehungsweise den Nutzer zu sperren. Zuvor hatte die Funke Mediengruppe über die Entscheidung berichtet.
Facebook kommentierte den Fall zunächst nicht. Die einstweilige Verfügung war dem Online-Netzwerk noch nicht zugestellt worden. Den Anwälten einer Hamburger Kanzlei zufolge wurde der Beschluss am 23. März erlassen und ging Facebook am 6. April zu. Das Gericht gab keine Begründung an. Facebook war in dem Verfügungsverfahren nicht gehört worden und kann Rechtsmittel gegen die Entscheidung einlegen.
Kläger hat sich über „linke Systemmedien“ echauffiert
Der Nutzer hatte einen Zeitungsartikel, in dem es unter anderem um Äußerungen des ungarischen Ministerpräsidenten Viktor Orban zur Aufnahme von Flüchtlingen in Deutschland ging, kommentiert. Er schrieb: „Die Deutschen verblöden immer mehr. Kein Wunder, werden sie doch von linken Systemmedien mit Fake-News über ‚Facharbeiter‘, sinkende Arbeitslosenzahlen oder Trump täglich zugemüllt.“
Den Anwälten des Nutzers zufolge hob Facebook nach einer Abmahnung die Sperre auf, die Löschung aber nicht. Zur Begründung hieß es, eine erneute sorgfältige Überprüfung habe ergeben, „dass die Gemeinschaftsstandards korrekt angewendet worden waren und der Inhalt daher nicht wiederhergestellt werden kann“. Die Gemeinschaftsstandards – sozusagen die Hausregeln von Facebook – verbieten unter anderem Hassbotschaften und Gewaltaufrufe. dpa
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