Das FBI will eure IP-Adressen, wenn ihr einen bestimmten Artikel gelesen habt

USA Today hat im Februar 2021 über einen missglückten Zugriff der Bundespolizei auf einen Verdächtigen im Rahmen einer Ermittlung um Kinderpornografie berichtet. Bei dem Polizeieinsatz hatte der Verdächtige in Fort Lauderdale im US-Bundesstaat Florida das Feuer auf anrückende FBI-Agenten eröffnet und dabei zwei getötet und drei weitere verletzt. Der Verdächtige selbst kam ebenfalls im Zuge des Feuergefechts ums Leben.
Am Tag des Vorfalls veröffentlichte USA Today einen Bericht, der offenbar Begehrlichkeiten beim FBI geweckt hat. Das stellte dem Outlet jedenfalls im April eine Herausgabeanordnung (PDF) zu, die recht ungewöhnlich anmutet, wie Politico berichtet.
Die US-Bundespolizei will nämlich offenbar herausfinden, wer den Bericht in einem Zeitfenster von 35 Minuten nach 1 Uhr nachts (MEZ) gelesen respektive aufgerufen hat. Dazu verlangt das FBI die Nennung aller aufgezeichneten Gerätedaten in diesem Zeitfenster.
Zu den angefragten Daten gehören die IP- und Mac-Adressen der von den Leserinnen und Lesern benutzten Geräte, aber auch die Telefonnummern, die Zeitzonen, die benutzten Browser und sämtliche übrigen Daten, die sich aus den mobilen Diensten lesen lassen. Es scheint, als wäre das FBI gezielt auf der Suche nach einer oder mehreren Personen, die den fraglichen Beitrag per Smartphone gelesen haben. Dabei beschränkt sich die Anordnung nicht auf Daten von US-Nutzern.

Diese Daten verlangt das FBI. (Quelle: Screenshot aus der Anordnung / t3n)
Was die US-Bundespolizei sich von diesen Daten verspricht, will sie nicht verraten. Es ginge jedenfalls um eine bundesbehördliche Ermittlung mit Strafrechtsbezug.
USA Today will die Anordnung nicht befolgen und hat seine Anwälte eingeschaltet. Die Anordnung verstoße gegen die US-Verfassung, vor allem den ersten Zusatzartikel, der neben Meinungs- und Versammlungsfreiheit auch die Pressefreiheit schützt.
Das Befolgen dieser Anordnung würde das Vertrauen der Leserschaft in USA Today massiv schädigen, so die Argumentation. Es wäre, als „würde der Staat über die Schulter mitlesen“.
Das angerufene Bezirksgericht in Washington, D.C. hat sich bislang nicht zu dem Vorgang geäußert.
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