
Die Pläne zur Videoüberwachung an Flughäfen und Bahnhöfen in Deutschland liegen aktuell auf Eis. Bundesinnenminister Horst Seehofer hatte die Passage aus dem Entwurf für ein neues Bundespolizeigesetz gestrichen. Als Grund nannte er Unklarheiten beim Einsatz der neuen Technologie.
Die FDP will langfristig verhindern, dass das Thema nochmal auf die Tagesordnung kommt und fordert ein gesetzlich festgeschriebenes Recht auf Anonymität im öffentlichen Raum. Am Donnerstag will die Fraktion dazu einen Antrag in den Bundestag einbringen, wie der FDP-Abgeordnete Konstantin Kuhle per Twitter mitteilte.
Eingriff in die Grundrechte
Die Antragsteller beziehen sich auf die freiheitlich-demokratische Grundordnung, die jedem ein Recht auf Privatsphäre und informationelle Selbstbestimmung garantiere. „Intelligente Videoüberwachung stellt nicht bloß eine technische Neuerung, sondern ein Überwachungsmittel eigener Art dar“, heißt es in dem Antrag.
Die FDP kritisiert neben der reinen Erhebung des Bildmaterials dessen automatisierte Auswertung. Das sei ein Eingriff in die Grundrechte. Lückenlose Bewegungsprofile würden die Freiheit des Einzelnen einschränken.
Europaweites Moratorium für Dienste wie Clearview
Besonders problematisch sei die Zusammenarbeit mit Firmen wie Clearview, wie es etwa bei der amerikanischen Polizei der Fall sei. Kürzlich war bekannt geworden, dass die US-Firma mithilfe von öffentlichen Plattformen im Internet eine Datenbank aus drei Millionen Bildern erstellt hat. Die FDP fordert ein europaweites Moratorium für den Einsatz solcher Anwendungen.
Zwar räumen die Antragsteller ein, dass das Recht auf Anonymität im öffentlichen Raum Grenzen haben müsse, wenn es um Gefahrenabwehr und Strafverfolgung gehe. Aber der Einsatz von Gesichtserkennung im großen Maße sei unverhältnismäßig. Als Alternativen schlägt die FDP vor, an bestimmten „Kriminalitätsschwerpunkten“ intelligente Videoüberwachung einzusetzen, aber dabei auf automatisierte Gesichtserkennung zu verzichten.
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