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Fintech in Europa: EU-Instanzen einigen sich auf Krypto-Regeln

Die EU will Krypto-Finanzdienstleistungen zulassen und zugleich Schutz bieten. Zum Test werden dafür Ausnahmen gemacht. Doch es gibt auch einen Haken.

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Die Europäische Union will dem Finanzsektor Experimente mit Blockchain-Technologien erlauben. (Bild: Vitalii Vodolazskyi/Shutterstock.com)

Das EU-Finanzdienstleistungsrecht ist nicht nur ein sperriger Begriff, sondern auch ein strenger Regelkatalog. Damit er die Krypto-Wirtschaft nicht zu stark einengt, haben sich die EU-Institutionen nun auf eine Sandbox-Lösung für Blockchain-basierte Finanzdienstleistungen geeinigt. Dadurch verschaffen sie der kompletten europäischen New-Finance-Branche Ausnahmen von dem besagten Katalog. Das gilt freilich nur zeitlich begrenzt und in einem bestimmten Rahmen, wie das Europäische Parlament berichtet.

Finanzsektor soll Blockchain-Technologien ausprobieren dürfen

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Die Pilotregelung sieht vor, dass Erfahrungen mit der Blockchain und ähnlichen Krypto-Technologien gesammelt werden können. Die EU fasst sie unter dem Begriff „Distributed Ledger Technologies“ (DLT) zusammen. Das Problem bei der Einigung bestand darin, zum einen Innovationen und Experimente zu ermöglichen und auf der anderen Seite die Finanzstabilität zu schützen. Im Ergebnis begrenzt die EU solche neuen Finanzinstrumente zunächst auf bestimmte Wertschwellen:

Aktien: 500 Millionen Euro
Anleihen: 1 Milliarde Euro
Unternehmensanleihen: 200 Millionen Euro
Anteile von Investmentfonds: 500 Millionen Euro

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Die EU schreibt: „Darüber hinaus können die Betreiber von DLT neue Finanzinstrumente nur so lange zulassen, bis ihr Gesamtmarktwert 6 Milliarden Euro erreicht.“

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Innovative Krypto-Lösungen erwartet

Aktuell fehlt es an zugelassenen Blockchain-Finanzmarktinfrastrukturen, die Handels- und Abwicklungsdienste für Krypto-Assets erbringen und als Finanzinstrumente eingestuft werden. Das soll sich nun ändern. Die EU erwartet von den eingeführten Abwicklungssystemen, dass sie in Zusammenarbeit mit anderen Marktteilnehmern innovative Lösungen finden und testen kann. Wer von den Ausnahmen vom EU-Finanzdienstleistungsrecht profitieren will, muss allerdings dieselben Voraussetzungen erfüllen wie Wertpapierfirmen und Marktbetreiber. Die EU betont, man wolle die Regeln marktneutral aufstellen: Die Betreiber von Blockchain-Infrastruktursystemen müssten sie unabhängig von der verwendeten Technologie einhalten.

Emissionsarme Blockchain-Technologien werden gefördert

Die Verhandlungsführer von EU-Rat, -Kommission und -Parlament einigten sich darauf, dass der Betrieb von DLT-Marktinfrastruktur nicht die Klimapolitik der EU beinträchtigen dürfe. Ausdrücklich soll die Entwicklung von emissionsarmer oder emissionsfreier DLT gefördert werden.

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