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Ratgeber

Förderung von Elektroautos: Das müssen Autokäufer zum Umweltbonus wissen

Im Rahmen des Corona-Konjunkturpakets hat der Koalitionsausschluss beschlossen, die Kaufprämie für Elektroautos zu erhöhen. Mit bis zu 9.000 Euro fördern Staat und Hersteller nun den Kauf vollelektrischer Fahrzeuge. Aber auch Käufer von Plug-in-Hybriden profitieren.

Von Frank Feil
3 Min.
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(Foto: Mike Flippo/ Shutterstock)

Deutschland befindet sich erst am Anfang der Mobilitätswende, aber schon jetzt steht fest, dass Elektroautos ein fester Bestandteil derselbigen sind. Wie viele neue Technologien haben aber auch batterieelektrische Fahrzeuge derzeit noch mit einem Akzeptanzproblem zu kämpfen – unter anderem, weil sie als zu teuer gelten. Aus diesem Grund hat die Bundesregierung bereits im Jahr 2016 eine Kaufprämie in Form des sogenannten Umweltbonus aufgelegt. Bis zu 4.000 Euro gab es damals für ein Elektroauto. Allerdings zeigte die Kaufprämie kaum Wirkung und wurde nur selten in Anspruch genommen. Also besserte die Regierung Ende 2019 nach – und erhöhte den Umweltbonus auf 6.000 Euro. Im Rahmen des Konjunkturpakets soll diese Förderung nun um eine „Innovationsprämie“ von 3.000 Euro ergänzt werden, womit der Umweltbonus insgesamt auf 9.000 Euro steigt.

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Für welches Auto bekommt man nun welche Förderung und wie läuft das alles überhaupt ab?

Der neue Umweltbonus im Überblick

Der Umweltbonus setzt sich in Deutschland aus einem Bundesanteil und einem Herstelleranteil zusammen. Bislang bezahlte die Hälfte der Kaufprämie der Hersteller, die andere Hälfte der Staat. Durch die „Innovationsprämie“ verdoppelt sich nun der staatliche Anteil. Die Höhe der Förderung richtet sich dabei nach dem Netto-Listenpreis des Basismodells. Das bedeutet, dass
die Kosten für etwaige Sonderausstattung hier keine Rolle spielen.

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  • Bis zu einem Basis-Nettolistenpreis von 40.000 Euro (BMW i3, Renault Zoe, VW ID 3,
    Opel Corsa E, etc.) erhalten Käufer vollelektrischer Fahrzeuge die Maximalförderung
    von 9.000 Euro.
  • Für Elektroautos, deren Basis-Nettolistenpreis (Mercedes EQC, Poles
    tar 2, etc.) sich zwischen 40.000 und 65.000 Euro bewegt, gibt es fortan 7.500 Euro.
  • Käufer von Plug-in-Hybriden bis zu 40.000 Euro bekommen 6.750 Euro.
  • Käufer von Plug-in-Hybriden zwischen 40.000 und 65.000 Euro werden mit 5.625 Euro
    gefördert.

Wie beantragt man den Umweltbonus?

Wer sich für den Kauf eines Elektroautos entscheidet, erhält den Herstelleranteil meist automatisch, da er entweder mit dem Kaufpreis oder als Leasing-Sonderzahlung verrechnet wird. Bei einem Renault Zoe sind das beispielsweise 3.000 Euro. Um an die restlichen 6.000 Euro vom Staat zu kommen, muss zunächst ein Antrag gestellt werden. Dazu gibt es ein Online-Formular, über das bequem alle relevanten Unterlagen eingereicht werden können. Wichtig: Das Fahrzeug muss bei Antragstellung bereits erworben und zugelassen worden sein.

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Unterlagen bei Kauf:

  • Rechnung
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • Nachweispaket bei Gebrauchtwagen
  • Nachweis über den Listenpreis des Neufahrzeugs (bei Gebrauchtfahrzeugen)

Unterlagen bei Leasing:

  • Leasingvertrag
  • Verbindliche Bestellung
  • Kalkulation der Leasingrate
  • Zulassungsbescheinigung Teil II

Nach erfolgreicher Überprüfung wird die Förderung bewilligt und auf das angegebene Konto
ausbezahlt. Das kann allerdings mehrere Wochen bis Monate dauern. Will man den staatlichen Teil beispielsweise als Leasing-Sonderzahlung nutzen, muss man erst einmal in Vorkasse gehen. Aktuell plant das Bundeswirtschaftsministerium, die neuen Fördersätze rückwirkend ab dem 4. Juni 2020 anzuwenden. Dabei soll das Zulassungsdatum des Fahrzeugs entscheidend
sind – und nicht etwa das Datum des Kaufvertrags. Allerdings handelt es sich dabei momentan nur um Pläne, da die konkrete Ausarbeitung sowie die Genehmigung der EU-Kommission noch fehlen.

Elektromobilität: Förderung über steuerliche Anreize

Neben der direkten Förderung von Elektroautos und Plug-in-Hybriden über den Umweltbonus hat der Staat auch bei der indirekten Förderung durch steuerliche Anreize nachgebessert. So entfällt die Kfz-Steuer für reine Elektroautos nicht mehr nur bis 2025, sondern bis 2030. Bei der Dienstwagenbesteuerung kommen nun auch Fahrer von Elektroautos bis 60.000 Euro Brutto-Kaufpreis in den Genuss der 0,25-Prozent-Besteuerung. Diese Grenze lag bislang bei 40.000 Euro. Bei Fahrzeugen über 60.000 Euro greift die 0,5-Prozent-Regelung. Wichtig: Im Gegensatz zum Umweltbonus ist hier nicht der Basis-Nettolistenpreis entscheidend, sondern der Brutto-Kaufpreis.

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