Fondsstandortgesetz tritt in Kraft: Spezialfonds dürfen jetzt in Kryptowerte investieren
Marktexperten rechnen damit, dass die neue Regelung erhebliche Investitionen in den Kryptomarkt freisetzen könnte. Sven Hildebrandt, Chef der Hamburger Blockchain-Beratung DLC Distributed Ledger Consulting, sieht ein theoretisches Zuflusspotenzial für Kryptoassets in einer Größenordnung von 350 Milliarden Euro. Das wäre rund ein Fünftel des Vermögens von rund 1,87 Billionen Euro, das derzeit in den etwa 4.000 offenen inländischen Spezialfonds gebunden ist, abzüglich der Anteile, für die bereits zuvor ein Krypto-Invest möglich war.
Bis zu 350 Milliarden Euro könnten nun in den Kryptomarkt fließen
In Anbetracht des Umstands, dass die Marktkapitalisierung des Bitcoin sich auf knapp 768 Milliarden Euro beläuft, spricht Hildebrandt gegenüber der Börsenzeitung zu Recht von einem „gewaltigen Schritt“.
Die damit einhergehende stärkere Regulierung, die Kryptoenthusiasten eher kritisch beurteilen, hält Hildebrandt im Gegenteil für einen Vorteil. Denn gerade institutionelle Anleger aus dem Ausland würden derartige Anlageformen als sicherer wahrnehmen.
Am Donnerstag haben wir Sven Hildebrandt gefragt, ob er so früh nach Inkrafttreten des Gesetzes am Markt bereits Aktivität erkennt. Das konnte er bestätigen: „Wir sehen sogar große Aktivität am Markt, kein Haus will das Letzte sein. Viele befinden sich allerdings noch in der Sondierungsphase und können noch nicht richtig ‚greifen‘, welches Blockchain-Thema sie in Zukunft am meisten beschäftigen wird – also ob es eher um die Investment- oder die Infrastruktur-Seite gehen wird. Dass beide Themen untrennbar miteinander verbunden sind und sich die Häuser somit auch mit beiden Bereichen beschäftigen müssen, wird diesen dann aber spätestens bei der ersten Transaktion auf einer öffentlichen Blockchain klar werden.“
Lob aus den Verbänden verbunden mit leichter Kritik an Beschränkung auf Spezialfonds
Vom Bundesverband Alternative Investments (BAI) kommt ebenfalls Lob für das neue Gesetz. BAI-Geschäftsführer Frank Dornseifer bedauert indes, dass die neuen Regelungen nur für Spezial-, nicht aber für Publikumsfonds gelten sollen. Damit würde privates Kapital unnötigerweise ferngehalten. Diese Einschätzung teilt auch Jochen Schenk, Vizepräsident beim Zentralen Immobilien Ausschuss (ZIA), wenn auch aus anderen Gründen. Er bedauert vor allem, dass dadurch nicht mehr Privatkapital in dringende Infrastruktur- und Nachhaltigkeitsinvestitionen gelenkt werden kann.
Das ist das Fondsstandortgesetz
Am 22. April hatte der Bundestag in zweiter und dritter Lesung dem Fondsstandortgesetz aus der Feder der Ministerien Finanzen und Wirtschaft von Olaf Scholz (SPD) und Peter Altmaier (CDU) abschließend zugestimmt. Am 28. Mai 2021 erklärte auch der Bundesrat seine Zustimmung, womit dem Inkrafttreten am 1. Juli 2021 nichts mehr im Wege stand.
Mit dem neuen Gesetz wird eine EU-Richtlinie umgesetzt, die vor allem den grenzüberschreitenden Vertrieb von Investmentfonds durch einheitliche Regelungen vereinfachen soll. Die Frist zur Umsetzung in nationales Recht wäre am 2. August 2021 abgelaufen.
Kapitalismus schlägt mal wieder Sinnhaftigkeit. Solange den Investoren die großen Gewinne versprochen werden ist es mal wieder egal wohin die Gelder fließen, wer davon profitiert und wem mit solchen Investments geschadet wird. Diese unnötige Ressourcenverschwendung für das schnelle Geld ist nur noch eine Farce.
Servus!
Ja Kapitalismus ist ein freier Markt und jeder sollte das Recht haben zu investieren. Gewinne kriegt man außerdem nicht einfach geschenkt. Dazu gehört eben auch Risiko.
Es gibt auch andere Kryptowährungen die deutlich weniger , bis gar keine Ressourcen im Vergleich zu Bitcoin verschwenden und dazu noch ein paar mehr Vorteile mit sich bringen wie z.B IOTA. LG
Freier Markt bedeutet nicht willkürlicher Markt, sondern Freiheit innerhalb eines Regulierungsrahmen.