Seit November 2022 sitzt er gegen eine Kaution von 250 Millionen US-Dollar in seinem Elternhaus fest. Als Teil der Kautionsbedingungen wurde ihm dabei der Zugang zu Kryptowährungen entzogen, die von FTX und deren Handelsarm Alameda Research gehalten werden. Zuvor hatte es Hinweise auf illegale Transfers von Alameda-Wallets gegeben.
Allerdings gebe es keine Beweise dafür, dass Bankman-Fried für die angeblich nicht autorisierten Transaktionen verantwortlich sei, argumentiert nun einer seiner Anwälte vor Gericht. Er gehe davon aus, dass die Ermittlungen der Regierung bestätigt haben, „was Herr Bankman-Fried die ganze Zeit gesagt hat, nämlich dass er keinen Zugang zu diesen Vermögenswerten hatte und sie nicht übertragen hat“, heißt es in einem Schreiben von Bankman-Frieds Anwalt Mark Cohen vom 28. Januar. Richter Lewis Kaplan soll die Sperre daher aufheben.
Erst vor Kurzem hatte die US-Justiz Vermögenswerte im Wert von rund 700 Millionen US-Dollar bei dem FTX-Gründer gesichert. Ein Großteil davon besteht aus Aktien des Neobrokers Robinhood im Wert von rund 525 Millionen Dollar.
Signal-Entzug für Sam Bankman-Fried
Derweil hat das US-Justizministerium ( DoJ) beantragt, die Bedingungen für Bankman-Fried sogar noch zu verschärfen – und ihm einen Maulkorb verpasst. Die Kommunikationseinschränkungen seien nötig, weil der FTX-Gründer weiterhin in Kontakt mit ehemaligen Mitarbeitern stehe – und versuche, Zeugen zu manipulieren, indem er sie mit Textnachrichten unter Druck setze. Das geht aus eingereichten Gerichtsdokumenten hervor. Der Zugang zu verschlüsselten oder Inhalte nicht speichernden Telefon- oder Messenger-Diensten soll Bankman-Fried daher verboten werden.
In der FTX-Führungsriege wurden nach Erkenntnissen der Ermittler Dienste wie Signal und Slack auf Anweisung von Bankman-Fried umfangreich genutzt – auch um den angeblichen Betrug abzusprechen. In einer geheimen Chatgruppe seien die Details von einem inneren Kreis diskutiert worden, zu dem neben Bankman-Fried unter anderem auch Caroline Ellison, die frühere Chefin von Alameda Research, gehörte.
Ellison hat sich bereits schuldig bekannt, mit ihrem Ex-Chef Bankman-Fried geheime Absprachen getroffen zu haben. Dazu gehörte auch, FTX-Investoren, Kreditgebern und Kunden zu verheimlichen, dass Alameda unbegrenzte Summen von der Kryptobörse FTX „ausleihen“ konnte.
Kontaktversuche aus dem Hausarrest
In ihrem aktuellen Antrag berichten die Staatsanwälte auch über die Versuche des FTX-Gründers, aus dem Hausarrest heraus Kontakt mit dem General Counsel Ryne Miller und dem neuen FTX-CEO John Ray aufzunehmen. „Ich würde mich freuen, wenn wir uns in Verbindung setzen könnten, damit wir konstruktiv zusammenarbeiten, uns gegebenenfalls als gegenseitige Quellen nutzen oder uns zumindest gegenseitig abstimmen“, zitiert der Antrag der Staatsanwälte Bankman-Frieds Nachricht an Miller.
Laut seinen Anwälten habe er damit aber nur seine Unterstützung anbieten wollen. Zudem habe keiner der beiden auf die Kontaktversuche geantwortet. Die geforderten neuen Kautionsbedingung zur Kommunikation halten die Juristen für unbegründet und unnötig. Aus ihrer Sicht reicht es aus, wenn das Gericht eine Art „Blacklist“ von ehemaligen hochrangigen FTX-Mitarbeitern definiert, die Bankman-Fried gar nicht kontaktieren darf. Bei anderen potenziellen Zeugen, die Bankman-Fried nicht nur im Beisein eines Anwalts sprechen darf, sollen die Staatsanwälte eine „vernünftige Liste“ vorlegen.
Unkooperative Zeugen
In dem Verfahren tun sich das neue Management und die Behörden schwer, den Verbleib der veruntreuten FTX-Kundengelder auszumachen – was auch an der mangelnden Kooperationsbereitschaft wichtiger Zeugen liegt. Die engere Familie von Bankman-Fried soll nun unter Eid befragt werden, um herauszufinden, wo die verlorenen Gelder der Kryptobörse geblieben sind. Zu einer freiwilligen Zusammenarbeit waren sie nicht bereit.
Die Kryptobörse FTX ist im November 2022 in die Pleite geschlittert – und hat zahlreiche andere Firmen mit in den Abgrund gerissen. Der neue FTX-CEO John Ray lotet jetzt die Möglichkeiten aus, das Geschäft weiterzuführen – und hat zuletzt eine Wiederaufnahme des Betriebs nicht ausgeschlossen.