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Gegen Uber und Freenow: Taxibranche will Auflagen für Konkurrenz und fordert Vorbestellfrist

Spontanfahrten in Großstädten nur für Taxis – das fordert der Branchenverband. Es wären Einschränkungen für Konkurrenten wie Uber. Die Debatte um eine Öffnung des Marktes dürfte damit Fahrt aufnehmen.

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(Foto: Cameris / Shutterstock)

Der Bundesverband Taxi und Mietwagen will bei der Reform des Marktes Auflagen für die Konkurrenz der Fahrtdienst-Vermittler. Als zusätzliches Element der Abgrenzung von Taxi und Mietwagen solle es in Großstädten eine Vorbestellfrist für Mietwagen geben – für Kunden von Fahrdienst-Vermittlern wie Uber sollen zwischen Auftragseingang und Fahrtantritt 30 Minuten liegen, Spontanfahrten sollen klassischen Taxis vorbehalten sein. Das geht aus einem Positionspapier des Bundesverbands Taxi und Mietwagen hervor, das der Deutschen Presse-Agentur vorliegt.

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Hintergrund ist die geplante Reform des Personenbeförderungsgesetzes, über die in der Koalition derzeit verhandelt wird. Vorgesehen ist eine Öffnung des Marktes für neue Mobilitätsdienstleister. Die Taxibranche hatte bereits vor drastischen Folgen gewarnt.

Taxigewerbe wird überrannt

Der Bundesverband Taxi und Mietwagen sehe mit größter Sorge, dass das Taxigewerbe in Großstädten von App-vermittelten Dumping-Mietwagen „förmlich überrannt“ wird, heißt es in dem Papier. „Die Existenz des Taxigewerbes ist dadurch akut und unmittelbar bedroht.“ Dadurch, dass für Mietwagen mindestens 30 Minuten zwischen Auftragseingang und Fahrtantritt liegen, könne wirksam und leicht kontrollierbar verhindert werden, dass Mietwagen taxi-ähnlichen Verkehr anbieten.

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Eine solche Regelung könne auf Großstädte ab 100.000 Einwohner beschränkt bleiben. Der Mietwagen als Teil des Mobilitätsangebots im ländlichen Raum bleibe dann weiter ohne Einschränkungen oder zusätzliche Belastungen bestehen. Der Kunde habe die Wahl: für Spontan-Fahrten stehe ihm das Taxi zur Verfügung, für vorbestellte Fahrten könne er zwischen verschiedenen Mobilitätsformen wählen.

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„Für eine ad-hoc-Mobilität sollen auch künftig Taxis zuständig sein, Mietwagen nicht“, sagte Michael Oppermann, Geschäftsführer des Bundesverbands Taxi und Mietwagen, der dpa. „Taxibetriebe haben tarifliche Vorschriften und eine Beförderungspflicht, Mietwagen aber nicht. Es droht außerdem ansonsten, dass Taxibetriebe wirtschaftlich ausbluten, weil Mietwagen die Preise drücken. In Berlin gibt es inzwischen neben 8.000 Taxis auch 4.000 Mietwagen. Seit Jahresbeginn sind 200 Taxen aus dem Markt ausgeschieden.“ Es sollte gesetzlich geregelt werden, dass Mietwagen-Vermittler digital offenlegen, wie viel Zeit zwischen dem Auftrag und dem Antritt der Fahrt liege. „Das könnte dann stichprobenartig kontrolliert werden.“

Keine neue Idee

Die Idee einer Verzögerung für Fahrdienst-Vermittler ist nicht neu in Europa. Bereits Ende 2013 tauchte eine 15-Minuten-Frist in einem Gesetz in Frankreich auf. Die auch von Wettbewerbsaufsehern kritisierte Regelung wurde allerdings nur wenige Wochen später vom französischen Staatsrat kassiert. Anfang vergangenen Jahres wurde ein 15-Minuten-Puffer in Barcelona eingeführt – Uber verließ daraufhin die Stadt und ist dort bis heute nicht verfügbar.

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Das Taxi-Gewerbe steht aufgrund neuer Wettbewerber wie Uber oder Lyft unter Druck. Verkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) hatte vor einem Jahr Eckpunkte für eine Reform des Personenbeförderungsgesetzes vorgelegt. Damit könnte es für Fahrdienst-Vermittler unter anderem Ausnahmen von der Rückkehrpflicht geben. Sie besagt, dass die Fahrzeuge nach jeder Fahrt an den Betriebssitz zurückkehren müssen und anders als Taxis nicht auf der Straße auf Kunden warten dürfen.

Das Taxi-Gewerbe lehnt eine Abschaffung der Rückkehrpflicht ab. Der Fahrtenvermittler Free Now hatte bereits vor einer Verwässerung der geplanten Reform des Marktes gewarnt und sich für einheitliche Rahmenbedingungen zwischen Taxi, Mietwagen und Pooling-Diensten ausgesprochen. dpa

Zum Weiterlesen: Uber drohen Geldstrafen: Taxi Deutschland will Urteil vollstrecken

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