Im Bankenumfeld gibt es die Regelung, dass Institute Einzahlungen von Bargeld in Höhe von über 10.000 Euro genau dokumentieren und gegebenenfalls die Personendaten festhalten müssen, schon länger – jetzt kommt bei Einkäufen im Handel eine Regelung, die noch deutlich strenger ist: Barzahlungen in Höhe von mehr als 10.000 Euro sollen innerhalb der gesamten EU unterbunden werden.
Darauf haben sich heute das Europaparlament und die EU-Mitgliedsstaaten geeinigt, die dem allerdings noch formal zustimmen müssen. Die Mitgliedsstaaten müssen die EU-weit geltende Verordnung nun in nationales Recht überführen. Interessant ist dabei, dass einzelne Mitgliedsstaaten auch eine niedrigere Bargeldgrenze für den Handel in ihrem Land verabschieden könnten – ein Schritt, der im Bargeld-orientierten Deutschland allerdings nicht zu erwarten ist. Ziel ist es dabei, Geldwäsche zu erschweren und die teilweise national geltenden Gesetzeslücken zu stopfen.
Händler:innen von Luxusgütern schaut man genauer auf die Finger
Darüber hinaus werden Händler:innen bestimmter Luxusgüter dazu angehalten, die Identität der Kund:innen zu überprüfen, wobei hier noch fraglich sein wird, wie diese Definition ausgelegt und wie verbindlich die diesbezügliche Umsetzung sein wird. Gerade im Autohandel wird sich die Frage stellen, wie hier das Luxussegment definiert wird, während etwa bei Juwelen, Schiffen und Privatflugzeugen die Sachlage laut Beobachter:innen klarer ausfallen dürfte.
Interessant aber ist ein weiterer Teil des Gesetzes, wonach laut Medienberichten ab 2029 auch finanzstarke Fußballvereine unter die Regelung fallen sollen. Als mögliches Schlupfloch für Geldwäsche in Europa gilt der Profifußball mit seinen Milliardeninvestitionen aus Drittstaaten, insbesondere mit Sponsoring aus dem arabischen Umfeld.
Russische Oligarchen und Fußballvereine im Visier
Ins Visier geraten auch Superreiche wie etwa russische Oligarchen, die dem Gesetz zufolge intensiver überwacht werden sollen. Die Rede ist hier von jenen Superreichen mit einem Vermögen oberhalb von 50 Millionen. Auch bei höheren Transaktionen mit Kryptowährungen will man in Zukunft offenbar genauer hinschauen, wobei hier zu erwarten ist, dass die rechtlichen Rahmenbedingungen mit den technischen Möglichkeiten einmal mehr nur schwer Schritt halten können.
Das Echo auf das neue Gesetz ist daher auch gespalten. Während der Verhandlungsführer im Europaparlament, Eero Heinäluoma, erklärt, es sei längst überfällig, dass bei Banken, Kryptogeschäften sowie den Oligarchen und Fußballvereinen genauer hingesehen werde, übt der CSU-Europaabgeordnete Markus Ferber einmal mehr Kritik an der Grenze für Barzahlungen, die er als unpassend empfindet. „Man sollte den Kampf gegen Geldwäsche nicht mit dem Kampf gegen Bargeld verwechseln“, so Ferber gegenüber Medienvertreter:innen. Auch sei die Vorschrift für Fußballvereine „komplett willkürlich“.
Neue europäische Anti-Geldwäschebehörde
Klar ist, dass einige Punkte des EU-weit gültigen Gesetzes für reichlich Lobbyarbeit und Diskussion sorgen werden. Insbesondere seitens des Profifußballs besteht sicher noch Gesprächsbedarf. An der 10.000-Euro-Grenze im Handel, dem Kern des Gesetzes, dürfte allerdings festgehalten werden, zumal die Staaten gerade auch bei größeren Geschäften einen steuerlichen Ansporn haben, dass diese nicht schwarz und unter Umgehung der Mehrwertsteuer ablaufen.
Einige Staaten wie etwa Italien kontrollieren seit vielen Jahren Händler:innen und Verkäufer:innen auch bei kleineren Beträgen deutlich strenger. Zudem plant die EU eine europäische Anti-Geldwäschebehörde, über deren Sitz in den nächsten Monaten entschieden wird.