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Gesetz zum autonomen Fahren: NRW-Minister warnt vor Verzögerungen

(Foto: metamorworks / shutterstock)
Wüst schlug vor, alle strittigen Fragen zum Datenzugriff der Sicherheitsbehörden auszuklammern. „Die Datenschutzfragen sind wichtig, müssen aber fürs autonome Fahren nicht in diesem Gesetz geklärt werden, denn sie haben genauso Bedeutung für das Fahren mit Fahrer.“
Das Bundesjustizministerium hatte einen Gesetzentwurf von Verkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) zum autonomen Fahren wegen offener Fragen zum Datenschutz vorerst abgelehnt. Hohe Datenschutzstandards bei Mobilitätsdaten und klare Haftungsregelungen seien aus Sicht des Ministeriums zentrale Voraussetzungen, um bei Verbrauchern die Akzeptanz für neue Technologien und digitale Dienste im Verkehrsbereich zu schaffen.
Wie das Handelsblatt berichtete, verweigert das Justizministerium eine Zustimmung vor allem deswegen, weil laut Entwurf Daten wie Routen auf Anfrage über das Kraftfahrt-Bundesamt an den Verfassungsschutz oder das Bundeskriminalamt übermittelt werden können sollen. dpa
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