Gesundheits-Apps auf Rezept vor allem bei Frauen gefragt – Krankenkassen üben Kritik
Die inzwischen erhältlichen Gesundheits-Apps auf Rezept sind nach einer Studie der Techniker Krankenkasse (TK) vor allem bei Frauen gefragt. Auf sie entfielen zwei Drittel (66,5 Prozent) der Rezepte, wie die Kasse nach einer Auswertung der Verordnungen für eigene Versicherte von Oktober 2020 bis Ende Dezember 2021 mitteilte. Insgesamt stellte sie demnach in diesem Zeitraum 19.025 Freischalt-Codes aus. Am häufigsten verschrieben wurden Unterstützungs-Apps bei Rückenschmerzen, Tinnitus und Migräne.
Gesundheits-Apps gibt es seit Herbst 2020
Bei den Verschreibungen spiele nicht das Alter eine Rolle, sondern es komme auf die Erkrankungen an, erläuterte Kassenchef Jens Baas. „Jüngeren werden die Apps seltener verschrieben, weil weniger von ihnen an den Krankheiten leiden, die die Apps therapieren.“ Im Schnitt waren die Nutzer demnach 45,5 Jahre alt.
Als zusätzliches Angebot, das man auf Rezept bekommen kann, sind bestimmte Gesundheits-Apps seit Herbst 2020 auf dem Markt. Wie gesetzlich geregelt wurde, gibt es für sie beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte eine rasche Zulassung. Ist eine App in ein amtliches Verzeichnis aufgenommen worden, können Ärzte sie verschreiben. Die gesetzlichen Kassen übernehmen ein Jahr vorläufig die Kosten – in dieser Zeit müssen die Hersteller nachweisen, dass ihre App die Patientenversorgung verbessert.
Krankenkassen kritisieren intransparente Kosten der Apps
TK-Chef Baas kritisierte: „Es ist ein Unding, dass die Preise im ersten Jahr quasi frei festgesetzt und sogar erhöht werden können.“ Im Schnitt lagen sie der Auswertung zufolge im Oktober 2020 bei 329 Euro und aktuell im März bei 456 Euro. Im Moment kosteten Apps teils mehr als analoge Arztbehandlungen, erläuterte die Kasse.
Auch der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) hatte hohe und intransparente Kosten der Apps auf Rezept moniert. Um langfristig die Hoffnungen zu erfüllen, müsse das Missverhältnis zwischen vergleichsweise niedrigen Zugangsvoraussetzungen, fehlender Wirtschaftlichkeit und „kaum vorhandener sinnstiftender Funktion“ konstruktiv weiterentwickelt werden.
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