Das deutsche Unternehmen Giga Fiber verspricht seinen Kund:innen ein „Null-Euro-Internet“. Wer zugreift, soll nicht nur kostenlos mit einem Glasfaseranschluss versorgt werden. Das Angebot habe zudem auch „null Haken“, wie es auf der Giga-Fiber-Website heißt.
Glasfaser für 0 Euro – nur mit Gegenleistung
Letzteres gilt es aber zu bezweifeln. Wie die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hinweist, bekommen Kund:innen den beworbenen Glasfaseranschluss für null Euro dann doch nicht ohne Gegenleistung.
Zu den Bedingungen gehört demnach, dass regelmäßige Zahlungsverpflichtungen wie Miete oder Strom, aber auch Darlehenszahlungen, über den Zahlungsdienstleister Telecash abgewickelt werden müssen. Wer gegen diese Bedingung verstößt, muss damit rechnen, dass Giga Fiber doch Geld für den Glasfaseranschluss fordert.
Wie viel Geld dabei fällig wird, ist aber nicht klar. Außerdem behält sich Giga Fiber das Recht vor, den Anschluss bei Verstößen ganz abzuklemmen.
Nachzahlung bei Verstoß gegen Bedingungen
Problematisch für die Verbraucherschützer:innen ist, dass in den FAQ auf der Giga-Fiber-Website von „wiederkehrenden Zahlungen“ die Rede ist. In den AGB heißt es dagegen: „Deine Zahlungen“. So sei es leicht möglich, dass Kund:innen unbewusst gegen die Bedingungen verstoßen.
Darüber hinaus werde weder auf der Website noch in der App des Anbieters detailliert auf den Zahlungsanbieter hingewiesen – weder Name noch Anschrift sind angegeben. Das hat jetzt offenbar den Anstoß gegeben, dass der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) die Giga Fiber GmbH „wegen Irreführung“ in der Bewerbung ihres Angebots abgemahnt hat.
Giga Fiber: Abmahnung wegen Irreführung
Schließlich, so die Verbraucherschützer:innen, handele es sich dabei um „wesentliche Informationen, die Verbraucher:innen in der Werbung nicht vorenthalten werden dürfen“. Ebenfalls abgemahnt hat der VZBV die Bedingung, laut der beim Verstoß gegen Pflichten während der Mindestvertragslaufzeit die Erstattung von Kosten für den Hausanschluss gefordert werden kann.
Ob sich die Verbraucherschützer:innen mit ihrer Abmahnung durchsetzen können, ist noch nicht bekannt. Das Verfahren sei noch offen, heißt es vonseiten des VZBV.
Gratis-Glasfaserangebot: Viele Fragen offen
Interessierte sollten aber auch noch aus weiteren Gründen hellhörig werden und sich einen möglichen Vertragsabschluss genau überlegen. So erhalte Giga Fiber einen umfangreichen Einblick in die monatlichen Ausgaben der Kund:innen. Diesen habe sonst nur eine Bank, so die Verbraucherschützer:innen. Banken unterliegen allerdings strengen Richtlinien und Gesetzen, nicht aber Giga Fiber.
Zudem ist die Zurückhaltung in Sachen Details und Informationen bei Giga Fiber noch in mindestens einem weiteren Punkt auffällig. Denn wie das Unternehmen überprüfen will, ob seine Kund:innen alle Zahlungen über den vorgeschriebenen Dienstleister abwickeln, hat es nicht öffentlich gemacht.