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Software & Entwicklung

Urteil: Gmail muss in Deutschland als Telekommunikationsdienst registriert werden

Schwere Schlappe für Google: Nach einem Gerichtsbeschluss des Kölner Verwaltungsgerichts muss der E-Mail-Service Gmail in Deutschland als Telekommunikationsdienst angemeldet werden.

1 Min.
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Gericht: „Gmail ist ein Telekommunikationsdienst“

Seit 2012 streiten sich Google und die Bundesnetzagentur vor Gericht. Mit dem am gestrigen Mittwoch veröffentlichten Urteil vom 11. November hat Google vorerst den Kürzeren gezogen und muss entsprechende Schritte einleiten, Gmail als Telekommunikationsdienst anzumelden. Durch die Registrierung von Gmail könnten sich womöglich neue Anforderungen an den Datenschutz oder Überwachungsschnittstellen für deutsche Behörden ergeben. Branchenbeobachtern zufolge kann davon ausgegangen werden, dass Google gegen das Urteil des Kölner Verwaltungsgerichts vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster in Berufung gehen wird.

Wer sich die AGB von WhatsApp einmal näher anschaut, erkennt: Der Messenger behält das Recht für jedes verschickte Bild des Nutzers ein. (Foto: Flickr-Alvy  / CC-BY-2.0)

Nach Gmail könnten weitere Dienste dazu verpflichtet werden, sich der Bundesnetzagentur anzumelden. (Foto: Flickr-Alvy / CC-BY-2.0)

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Dem aktuellen Urteil waren Bescheide vom Juli 2012 und vom Dezember 2014 vorausgegangen, mit denen die Bundesnetzagentur Google unter Androhung eines Zwangsgeldes zur Anmeldung aufgefordert hatte. Gegen diese Anmeldung hatte Google geklagt. Als Hauptgrund gegen die Anmeldung gab der Internetriese an, dass er „die technische Signalübertragung über das offene Internet bei E-Mails nicht kontrolliere“, daher übernehme das Unternehmen dafür keine Verantwortung. Diese Art der Signalkontrolle sei eine Voraussetzung für den Betrieb eines Telekommunikationsdienstes.

Das Kölner Verwaltungsgericht ist aber nicht dieser Auffassung und wies die Klage mit der Begründung ab, dass Google für die Signalübertragung zwar keine eigenen Telekommunikationsnetze verwende, sondern das offene Internet. Bei „einer wertend-funktionalen Betrachtung“ sei „die Signalübertragung gleichwohl überwiegend ihrem E-Mail-Dienst zuzurechnen“.

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Nach Gmail-Urteil: Andere Dienste könnten folgen

Das Urteil dürfte nur der Anfang sein, denn auch andere Online-Dienste wie WhatsApp oder Facebook könnten bald zur Anmeldung bei der Bundesnetzagentur verpflichtet werden. für den Austausch mit anderen Services zu öffnen.

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via www.heise.de

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