
Google und Facebook beherrschen den Markt für Online-Werbung. (Bild: quka / Shutterstock)
Neun US-Bundesstaaten haben eine Klage eingereicht, in der sie Google vorwerfen, seine Marktmacht auf dem Online-Werbemarkt zu missbrauchen. Im Fokus stehen dabei eine Reihe von illegalen Absprachen zwischen dem Mutterkonzern Alphabet und Facebook. Beide Unternehmen beherrschen über die Hälfte des Marktes weltweit. In einem Deal, der 2018 öffentlich wurde, sollen sich beide darauf geeinigt haben, dass Facebooks Werbekunden über Googles Werbebörse Anzeigen schalten. Ähnliche Partnerschaften habe der Suchmaschinenriese unter dem Decknamen „Projekt Jedi“ mit anderen Marktteilnehmern abgeschlossen, um seinen Marktanteil zu halten.
Im Gegenzug erhielt Facebook eine Vorzugsbehandlung in Form von marktverzerrenden Ausnahmeregelungen, schreiben die Staatsanwälte. Der Social-Media-Konzern zog sich in der Folge von einer konkurrierenden Software zurück, die Verleger auf den Markt brachten, um Googles Marktmacht zu brechen. Wörtlich steht in dem Dokument: „Facebook entschied, Google mit der Drohung von Wettbewerb zu konfrontieren und einen Deal abzuschließen, um die Auktion zu manipulieren.“
Die Rede ist von „Header Bidding“, einer Software für den Auktionsprozess von Werbeschaltungen. Sie ermöglicht Website-Betreibern, von mehreren Börsen Gebote für Werbeplätze einzuholen und so höhere Preise zu erzielen. Zunächst erklärte Facebook, mit Betreibern zusammenzuarbeiten, die Header Bidding verwendeten. Google soll das als Provokation gesehen haben. Über das Facebook Audience Network kaufen Facebook-Kunden Anzeigen im gesamten Web – und zwar mehr als jedes andere Netzwerk. Wenn sie mit Header Bidding arbeiten würden, hätte Google immense Verluste hinnehmen müssen. Google soll in der Folge die Header-Bidding-Praxis übernommen haben. Jedoch manipulierte der Werbe-Multi laut Anklage das System dahingehend, dass Anfragen an die eigene Börse gingen, obwohl ein Konkurrent ein höheres Angebot abgegeben hatte.
Facebook soll nicht im Sinn gehabt haben, den Marktführer auszubooten, sondern auf einen Deal gehofft haben. Der kam im September 2018 zustande. Facebook lies seine Header-Bidding-Initiativen fallen und stimmte zu, die Millionen Werbetreibenden des Audience Networks auf Googles Plattform bieten zu lassen. Im Gegenzug gewährte Google dem Netzwerk Vorteile bei der Auktion. Beispielsweise setzte die Google-Börse eine Quote für Anzeigenplatzierungen aus, selbst wenn das entsprechende Unternehmen nicht das höchste Gebot abgab. In der Klage heißt es, die Vereinbarung habe Preise festgelegt und den Markt zwischen den Vertragspartnern aufgeteilt.
Weitere Absprachen sollen den Austausch von Daten betroffen haben. So habe Google von Facebook Zugang zu Millionen Whatsapp-Nachrichten, Fotos, Videos und Audiodateien von US-Amerikanern erhalten. Darüber hinaus legen die Staatsanwälte dar, Google nutze seine Kontrolle über jeden Schritt der Online-Werbekette illegal aus. Dies geschehe auf eine Art und Weise, die den Wettbewerb in diesem Segment ersticke und Googles Gewinn steigere.
Alphabet wehrt sich gegen die Vorwürfe. Sie seien unbegründet und Googles Ad-Tech-Gebühren niedriger als der Branchendurchschnitt. Zudem seien die Preise für digitale Werbung in den letzten Jahren gefallen. „Wir werden uns gegen seine [Anm. d. Red.: gemeint ist Klageführer Generalstaatsanwalt Ken Paxon aus Texas] unbegründeten Behauptungen vor Gericht vehement zur Wehr setzen.“