Google arbeitet mit Internet Archive zusammen: So könnt ihr die Wayback Machine direkt in der Suchmaschine nutzen
Schon im Februar 2024 hat sich Google dazu entschlossen, ein nützliches Feature einzustellen. Es handelte sich dabei um Cache-Versionen von Webseiten. Im Grunde sind das alte Abbilder der entsprechenden Seite, die über Googles Suchmaschine aufgerufen werden könnten. So konnten Nutzer:innen etwa sehen, welche Informationen auf einer Seite im Laufe der Zeit hinzugefügt oder entfernt wurden. Zudem konnten Seitenbetreiber:innen darüber Fehleranalysen betreiben.
Der Google Cache ist tot, lang lebe die Wayback Machine
Im Rahmen der Abschaltung des Cache-Features hatte Google schon angedeutet, dass man sich künftig eine Zusammenarbeit mit dem Internet Archive vorstellen könnte, um die Funktion erneut in den Suchergebnissen abzubilden. Das Internet Archive speichert in der sogenannten Wayback Machine Milliarden von alten Webseiten in verschiedenen Stadien ihres Bestehens. So entsteht ein Archiv mit digitalen Aufzeichnungen für zukünftige Generationen.
Wie das Internet Archive angekündigt hat, kommt die angedeutete Zusammenarbeit jetzt wirklich zustande. Schon jetzt lassen sich über die Google-Suchergebnisse gespeicherte Versionen einer Website im Internet Archive – genauer gesagt über die Wayback Machine – aufrufen. Um die Ergebnisse aufzurufen, müsst ihr nur wenigen Schritten folgen:
- Sucht bei Google nach einer Website.
- Klickt auf die drei Punkte neben dem Suchergebnis.
- Klickt anschließend im auftauchenden Menü auf „Mehr über diese Seite“.
- Scrollt nach unten und sucht kurz vor dem Ende der Seite nach dem Link „Vorherige Versionen ansehen unter Internet Archive“.
Wie das Internet Archive betont, wird es Nutzer:innen durch die Zusammenarbeit mit Google erleichtert, auf archivierte Seiten zuzugreifen. So müsst ihr nicht mehr den Link zu einer Seite kopieren, die Wayback Machine aufrufen und den Link in dem Archiv suchen. Dennoch betont das Internet Archive, dass diese Funktion über Google nur funktioniert, wenn die Rechteinhaber:innen der Seiten der Archivierung zugestimmt haben.