Anzeige
Anzeige
News

Klagewut geht weiter: GTA-Herausgeber Take-Two belangt Spiele-Hersteller

Der Gaming-Konzern Take-Two wird nicht müde, andere Hersteller wegen vermeintlicher Urheberrechtsverletzungen zu belangen. Neueste Zielscheibe ist Hazelight.  

Von Hannah Klaiber
2 Min.
Artikel merken
Anzeige
Anzeige
Take-Two ist in Klagelaune (Bild: Shutterstock/rafapress)

Der schwedische Spiele-Entwickler Hazelight Studios hat Ärger mit dem Konzern Take-Two Interactive Software, zu dem unter anderem „Grand Theft Auto“-Herausgeber Rockstar Games gehört. Der Grund: Der Name von Hazelights neuestem Spiel ist diesem zu nah am eigenen dran, wie „Eurogamer“ berichtet. 

Anzeige
Anzeige

„It Takes Two“ heißt das neue Spiel von Entwickler Josef Fares und seinem Unternehmen Hazelight Studios. Es handelt sich dabei um ein Gemeinschaftsspiel, bei dem man in die Rollen eines Pärchens kurz vor der Scheidung schlüpft.  

Hazelight zieht Antrag auf Schutzmarke zurück 

Damit könnte es kaum weiter weg sein von den Titeln, auf die sich Take-Two in der Regel konzentriert. Neben GTA zeichnet das Unternehmen unter anderem auch für „Red Dead“ und „BioShock“ verantwortlich.  

Anzeige
Anzeige

Doch Take-Two geht es nicht um das Spiel selbst, sondern um den Namen, den Hazelight sich dafür ausgesucht hat. Mit seiner Urheberrechtsbeschwerde hat der Konzern offenbar Erfolg: Laut „Eurogamer“ sah Hazelight sich gezwungen, von seinem Antrag auf eine eingetragene Marke zurückzutreten.  

Anzeige
Anzeige

Dies ist einem Dokument zu entnehmen, das Hazelight an das US-Patentamt geschickt hat. Bestätigen wollte das Studio die Klage durch Take-Two oder die eigene Reaktion darauf jedoch nicht. „Wir können laufende Konflikte nicht kommentieren“, zitiert „Eurogamer“ einen Sprecher. Man sei jedoch „hoffnungsvoll, dass die Angelegenheit sich klären lässt“. Bislang ist unklar, wie sich die Klage auf die Vermarktung des eigenen Spiels auswirken wird oder ob Hazelight womöglich den Namen ändern wird.  

Take-Two geht „sehr, sehr aggressiv“ vor 

Take-Two äußerte sich bislang nicht zu der Sache. Allerdings ist es nicht das erste Mal, dass der Spiele-Herausgeber in einen derartigen Streit um Urheberrecht und Markennamen verwickelt ist. 

Anzeige
Anzeige

Dokumenten des US-Patentamts zufolge hat Take-Two sich auch schon gegen diverse Marken oder Firmen gewehrt, deren Namen auch nur annähernd an Stichworte wie „rockstar“, „mafia“ oder „social club“ erinnern. Selbst auf „civilization“ (englisch für Zivilisation) scheint der Gaming-Konzern einen Anspruch zu erheben. 

So hat es schon Klagen gegen diverse Restaurants, Tattoo-Studios und andere Kleinunternehmen gegeben, die das Wort „Rockstar“ im Namen enthalten. Selbst „Rockstar Axe Throwing“, eine Axtwurf-Arena in Florida, muss sich aktuell gegen Take-Two zur Wehr setzen.  

Branchenanwalt Richard Hoeg zufolge nutze Take-Two diese Vorgehensweise als Taktik, um sich von den entsprechenden Unternehmen Zugeständnisse zu erzwingen. Diese würden, um einen langwierigen Rechtsstreit zu vermeiden, ihre eigenen Anträge auf Schutzmarken anpassen oder reduzieren, sagte er „Eurogamer“. Take-Two gehe „sehr, sehr aggressiv“ vor.  

Mehr zu diesem Thema
Fast fertig!

Bitte klicke auf den Link in der Bestätigungsmail, um deine Anmeldung abzuschließen.

Du willst noch weitere Infos zum Newsletter? Jetzt mehr erfahren

Anzeige
Anzeige
Kommentare

Community-Richtlinien

Bitte schalte deinen Adblocker für t3n.de aus!
Hallo und herzlich willkommen bei t3n!

Bitte schalte deinen Adblocker für t3n.de aus, um diesen Artikel zu lesen.

Wir sind ein unabhängiger Publisher mit einem Team von mehr als 75 fantastischen Menschen, aber ohne riesigen Konzern im Rücken. Banner und ähnliche Werbemittel sind für unsere Finanzierung sehr wichtig.

Schon jetzt und im Namen der gesamten t3n-Crew: vielen Dank für deine Unterstützung! 🙌

Deine t3n-Crew

Anleitung zur Deaktivierung
Artikel merken

Bitte melde dich an, um diesen Artikel in deiner persönlichen Merkliste auf t3n zu speichern.

Jetzt registrieren und merken

Du hast schon einen t3n-Account? Hier anmelden

oder
Auf Mastodon teilen

Gib die URL deiner Mastodon-Instanz ein, um den Artikel zu teilen.

Community-Richtlinien

Wir freuen uns über kontroverse Diskussionen, die gerne auch mal hitzig geführt werden dürfen. Beleidigende, grob anstößige, rassistische und strafrechtlich relevante Äußerungen und Beiträge tolerieren wir nicht. Bitte achte darauf, dass du keine Texte veröffentlichst, für die du keine ausdrückliche Erlaubnis des Urhebers hast. Ebenfalls nicht erlaubt ist der Missbrauch der Webangebote unter t3n.de als Werbeplattform. Die Nennung von Produktnamen, Herstellern, Dienstleistern und Websites ist nur dann zulässig, wenn damit nicht vorrangig der Zweck der Werbung verfolgt wird. Wir behalten uns vor, Beiträge, die diese Regeln verletzen, zu löschen und Accounts zeitweilig oder auf Dauer zu sperren.

Trotz all dieser notwendigen Regeln: Diskutiere kontrovers, sage anderen deine Meinung, trage mit weiterführenden Informationen zum Wissensaustausch bei, aber bleibe dabei fair und respektiere die Meinung anderer. Wir wünschen Dir viel Spaß mit den Webangeboten von t3n und freuen uns auf spannende Beiträge.

Dein t3n-Team

Kommentar abgeben

Melde dich an, um Kommentare schreiben und mit anderen Leser:innen und unseren Autor:innen diskutieren zu können.

Anmelden und kommentieren

Du hast noch keinen t3n-Account? Hier registrieren

Anzeige
Anzeige