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Hatespeech: Facebook muss Nutzerdaten an Renate Künast herausgeben

Die Grünen-Politikerin Renate Künast hat vor Gericht einen Erfolg im Kampf gegen Hatespeech erzielt. Facebook muss ihr die Daten von zehn Menschen aushändigen, die sie massiv beleidigt hatten.

Quelle: dpa
2 Min.
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Renate Künast bekommt vor Gericht Recht. (Foto: Markus Wissmann / Shutterstock.com)

Im jahrelangen Kampf gegen wüste Beschimpfungen auf Facebook hat die Grünen-Politikerin Renate Künast einen entscheidenden Erfolg erzielt. Das soziale Netzwerk muss der Politikerin die Daten von zehn weiteren Nutzerinnen und Nutzern herausgeben, die sie im Netz massiv beleidigt hatten. Das hat das Berliner Kammergericht entschieden, wie ein Gerichtssprecher am Dienstag auf Anfrage mitteilte (Az.: 10 W 13/20).

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Künast bekommt in allen Punkten Recht

Damit hat Künast doch noch in allen Punkten Recht bekommen. Die Bundestagsabgeordnete hatte rund drei Jahre darum gestritten, dass Facebook ihr die Daten mehrerer Nutzer herausgibt, damit sie gegen diese vorgehen kann.

Künast zeigte sich erleichtert: „Es hat gerade mit Blick auf das Tempo der digitalen Welt extrem lang gedauert, aber nun gibt es mit dem hart erkämpften Beschluss des Kammergerichts doch einen Sieg.“ Künast war von der gemeinnützigen Organisation Hateaid unterstützt worden. „Ich muss jetzt erst mal tief Luft holen, um mich nach dem langen Kampf freuen zu können“, sagte sie nun. Das Verfahren sei auch emotional mühevoll gewesen.

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Unbekannte hatten Künast massiv beleidigt und noch drastischere und auch sexistische Posts geschrieben. Der Fall hatte für Aufsehen gesorgt, weil das Landgericht Berlin anfangs entschieden hatte, dass Künast als Politikerin alle 22 Beschimpfungen hinnehmen müsse – sie habe Widerstand provoziert. Später hatte sich das Gericht korrigiert.

Es blieb jedoch zunächst dabei, dass Künast nicht die Daten von allen Nutzern bekam. Nachdem das Berliner Kammergericht nur 12 von 22 Kommentaren als strafbare Beleidigungen eingestuft und in den anderen Fällen den Auskunftsanspruch verweigert hatte, war sie nach Karlsruhe vor das Bundesverfassungsgericht gezogen – mit Erfolg.

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Im vergangenen Februar hob das oberste Gericht die Entscheidungen der Berliner Zivilgerichte auf (Az. 1 BvR 1073/20). Die Kommentare verletzten die Klägerin in ihrem Persönlichkeitsrecht. Die zehn Äußerungen müssten noch einmal in Berlin geprüft werden – unter Berücksichtigung der Vorgaben aus Karlsruhe. Das ist zwischenzeitlich geschehen – und Künast hat nun in allen Punkten einen Erfolg erzielt.

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