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Sieg für Künast: Facebook muss Kopien verletzender Memes löschen

Bislang mussten Opfer von beleidigenden Inhalten jede einzelne Kopie bei Facebook melden, damit der Konzern sie löscht. Das dürfte sich nach diesem Urteil ändern.

Quelle: dpa
1 Min.
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Renate Künast bekommt vor Gericht Recht. (Foto: Markus Wissmann / Shutterstock.com)

Die Bundestagsabgeordnete Renate Künast (Grüne) hat einen Streit mit dem Facebook-Konzern Meta um die Löschung von ehrverletzenden Falschzitaten gewonnen. Künast könne verlangen, dass eine bestimmte Wort-Bild-Kombination – ein Meme – mit einem ihr untergeschobenen Falschzitat auf dem sozialen Netzwerk gesperrt werde, entschied das Landgericht Frankfurt am Freitag. Auch Varianten dieses Memes mit kerngleichem Inhalt müsse das Netzwerk ohne erneuten Hinweis auf die jeweilige Internetadresse löschen. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.

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Auf Facebook veröffentlichten Internetnutzer ein Bild von Künast, dem ein falsches Zitat zum Thema Integration beigefügt war: „Integration fängt damit an, dass Sie als Deutscher mal Türkisch lernen.“ Die Politikerin verlangte von dem Konzern Meta als Betreiber von Facebook die Löschung des Eintrages. Der Post wurde außerdem in verschiedenen Varianten veröffentlicht, etwa mit verändertem Layout und anderer Webadresse.

Gericht entscheidet für Künast

Durch das Falschzitat werde Künast in ihren Persönlichkeitsrechten verletzt, entschieden die Frankfurter Richter. Ein Diensteanbieter müsse zwar nicht ohne einen Hinweis alle ins Netz gestellten Beiträge auf eine Rechtsverletzung prüfen. „Nachdem Renate Künast aber konkret darauf hingewiesen hatte, dass die ihr zugeschriebene Äußerung ein falsches Zitat ist, muss sie diesen Hinweis nicht für jeden weiteren Rechtsverstoß unter Angabe der URL wiederholen.“ Das Unternehmen habe zudem nicht belegt, dass es technisch und wirtschaftlich unzumutbar sei, identische und ähnliche Memes zu erkennen.

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In seinem Urteil billigte das Gericht Künast außerdem eine Geldentschädigung in Höhe von 10.000 Euro zu. Meta sei der Verpflichtung nicht nachgekommen, die Plattform von weiteren Falschzitaten zu befreien. Das Urteil kann mit einer Berufung beim Oberlandesgericht Frankfurt angefochten werden.

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