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Ukraine: Facebook erlaubt Mordaufrufe – unter bestimmten Bedingungen

Facebook geht temporär nicht unbedingt gegen Todesdrohungen vor, die sich gegen Wladimir Putin richten. (Foto: Shutterstock-Naresh777)
Besondere Zeiten erfordern besondere Maßnahmen – das scheint man sich auch beim Facebook-Konzern zu denken: Es soll zunächst nicht geahndet werden, dem russischen Diktator Wladimir Putin den Tod zu wünschen oder das russische Militär zu beleidigen.
Wie Reuters berichtet, sollen Content-Moderator:innen in internen E-Mails angewiesen worden sein, „in einigen Ländern“ Hatespeech gegenüber Wladimir Putin, Alexander Lukaschenko und dem russischen Militär zuzulassen. Laut der New York Times handelt es sich bei den betroffenen Ländern um Russland, die Ukraine, Polen, Litauen, Lettland, Estland, die Slowakei, Ungarn und Rumänien.
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„Als Resultat der russischen Invasion in die Ukraine machen wir temporäre Zugeständnisse zu politischen Äußerungen, die normalerweise unsere Richtlinien zu gewaltvoller Sprache verletzen, wie beispielsweise ‚Tod den russischen Angreifern!‘“, heißt es vonseiten Meta. Bedrohungen gegen die russische Zivilbevölkerung würden aber weiterhin geahndet.
Komplette Anarchie in Bezug auf Todeswünsche oder -drohungen wird auf Facebook und Instagram allerdings nicht herrschen. Andere Ziele neben den Genannten würden genauso wenig toleriert wie Aussagen, die konkrete Angaben zu Orten oder Tötungsmethoden enthielten.
Die russische Botschaft in den USA zeigte sich wenig begeistert und forderte die US-amerikanische Regierung auf, die „extremistischen Aktivitäten“ von Meta zu unterbinden.
Der Ukraine-Krieg stellt auch die sozialen Medien vor Herausforderungen. Zwar haben Facebook und Twitter Maßnahmen ergriffen, um nicht als Vehikel für Propaganda, Fake News und Desinformationskampagnen missbraucht zu werden – allerdings erst, als es im Grunde schon zu spät war.
Nutzer:innen aus der Ukraine haben außerdem die Möglichkeit, die Privatsphäreeinstellungen ihrer Profile zu erhöhen und sie nach außen quasi abzuriegeln.
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