Kurze Hose oder bauchfrei: Wie luftig darf das Büro-Outfit bei Hitze sein?
40 Grad und keine Klimaanlage am Arbeitsplatz – welcher Dresscode gilt? Dieser Frage ist Monster in einer repräsentativen Umfrage nachgegangen. Die Befragung unter 2.032 Teilnehmenden brachte zutage, dass eine Mehrheit von 38 Prozent meint, es möge jeder selbst entscheiden, wie viel oder wenig bei Hitze im Job angezogen wird. Die Hauptsache sei, die Hitze ließe sich ertragen, heißt es im Umfrageergebnis. Weitere 37 Prozent plädieren hingegen dafür, dass nur die Arme frei sein dürfen. Ein geringer Teil der Befragten von acht Prozent sprach sich rigoros gegen nackte Haut im Job aus. Sechs Prozent gaben an, dass ohnehin alle da arbeiten würden, wo es keinen Dresscode gibt – und zwar im Homeoffice. Lediglich elf Prozent enthielten sich.
Dresscode bei Hitze: Arbeitgeber lockert meist
Das Ergebnis zeigt: Das Stimmungsbild ist nicht immer ganz eindeutig. Wie luftig das Outfit im Hochsommer sein darf, entscheidet also im Zweifel der Vorgesetzte: „Ein Dresscode kann vom Weisungsrecht des Arbeitgebers umfasst sein und sollte durch eine Betriebsvereinbarung oder individualvertraglich festgelegt werden“, erklärt Martin Nebeling, Partner der Kanzlei Bird & Bird und Fachanwalt für Arbeitsrecht, gegenüber t3n. Entscheidend sei immer eine Abwägung zwischen den Zwecken, die die Kleiderordnung verfolgt, und dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers. Unproblematisch seien Vorgaben entsprechend lediglich dann, wenn sie aus Gründen der Arbeitssicherheit vorgeschrieben werden.
„Ein den Temperaturen angepasster Dresscode ist nachvollziehbar.“
„Verständlich ist der Wunsch des Arbeitgebers nach einer der Tätigkeit entsprechenden Bekleidung, da die Mitarbeiter ihren Arbeitgeber auch nach außen repräsentieren“, erklärt Martin Nebeling. „Andererseits ist auch der Wunsch der Arbeitnehmer nach einem ihrem Lebensstil und den aktuellen Temperaturen angepassten Dresscode nachvollziehbar“, fügt er allgemein, aber auch hinblickend auf Hitzewellen während der Sommertage hinzu. Zwar müsse auch bei Hitze die zuvor festgelegte Kleiderordnung grundsätzlich beachtet werden, jedoch lockert der Arbeitgeber die Vorschriften meist freiwillig, sodass beispielsweise auf Sakko oder Krawatte verzichtet werden kann, soweit die Kleidungsstücke nicht zu einer einheitlichen Bekleidung gehören.
Mehr zum Thema: „Hitzefrei im Büro? Das sagt der Gesetzgeber“
Eine vollständige Abkehr des Dresscodes – sodass auch bauch- oder schulterfreie Oberteile sowie kurze Hosen und Miniröcke erlaubt sind – sei in formellen Arbeitsumgebungen meist jedoch nicht zu erwarten, so Martin Nebeling. In weniger formellen Arbeitsumgebungen passiert das schon eher. „Wo keine Betriebsvereinbarung oder ein individualvertraglich festgelegter Dresscode besteht, sollten Arbeitnehmer mit dem Arbeitgeber in jedem Fall sprechen und sich ein Einverständnis über mögliche Lockerungen einholen“, so der Experte. Neben einer möglichen Lockerung der Kleidungsvorschriften sollten Führungskräfte allerdings auch andere Maßnahmen, wie einen früheren Beginn der Arbeitszeiten oder das Bereitstellen von Getränken, erwägen.
Hitzefrei bei hohen Temperaturen?
Grundsätzlich darf der Arbeitgeber über ein Hitzefrei entscheiden. Laut Arbeitsstättenrichtlinie soll die Lufttemperatur in Arbeitsräumen zwar nicht über 26 Grad sein. Der Gesetzgeber sagt allerdings auch, dass Temperaturen von bis zu 35 Grad in Ausnahmefällen zumutbar sind – etwa bei besonders heißen Sommertagen. Schwangere oder Herz-Kreislauf-Erkrankte sind jedoch in jedem Fall besonders schutzbedürftig.