Das Homeoffice bringt viele Vorteile: Der Arbeitsweg fällt beispielsweise weg, was in vielen Fällen handfeste Kosten spart. Auf der anderen Seite ergeben sich für diejenigen Berufstätigen, die in diesem Pandemie-Jahr frisch ins Homeoffice gegangen sind, auch gewisse Nachteile: Die häuslichen Nebenkosten fallen beispielsweise höher aus, auch mussten viele Menschen sich ein Homeoffice erst einrichten. Um diese Kosten in der Steuererklärung leichter geltend machen zu können, hat die Bundesregierung eine Homeoffice-Pauschale geplant und der Bundestag jetzt beschlossen. Maximal 600 Euro sollen in der Steuererklärung der Jahre 2020 und 2021 jeweils ausgeglichen werden. Die wichtigsten Fragen geklärt.
Was bringt die Homeoffice-Pauschale für wen?
1. Was bedeutet die Homeoffice-Pauschale konkret?
Laut dem Beschluss gibt es eine Homeoffice-Pauschale von fünf Euro für maximal 120 Tage im Jahr. Somit können Steuerzahlende insgesamt 600 Euro geltend machen. Bei der Steuerberechnung wird die Steuerpauschale vom Einkommen abgezogen, was zur Folge hat, dass das zu versteuernde Einkommen in der Summe geringer wird und somit die Steuerlast sinkt. Übrigens: Ob die Zeit im Homeoffice nachgewiesen sein muss, ist noch nicht ganz klar. Eine Bestätigung vom Arbeitgeber ist empfehlenswert, jedoch verlangt das Finanzamt für simple Steuererklärungen nur noch selten Nachweise.
2. Für wen lohnt sich die Homeoffice-Pauschale?
Die Homeoffice-Pauschale zählt wie die Pendler-Pauschale zu den Werbungskosten. Hier setzt das Finanzamt genau 1.000 Euro an. Das heißt: Nur, wer mit seinen Werbungskosten inklusive der Homeoffice-Pauschale über 1.000 kommt, wird überhaupt entlastet. Ob die Homeoffice-Pauschale aufgeht, hängt zudem stark vom damaligen Arbeitsweg ab. Je mehr Tage im Homeoffice gearbeitet wurden, desto weniger Pendler-Pauschale kann angerechnet werden. Die beträgt 30 Cent pro Kilometer. Wer also weniger als 17 Kilometer Arbeitsweg hat, profitiert stärker von der Homeoffice- als von der Pendler-Pauschale.
3. Was kann im Homeoffice noch steuerlich gelten?
Auch Anschaffungen wie ein Schreibtisch, ein Bürostuhl, ein Monitor, ein Laptop oder ein PC sowie andere notwendige Ausstattungsgegenstände für das heimische Büro lassen sich absetzen, sofern der Arbeitgeber die Kosten nicht bereits übernommen hat. Hauseigene Telefon- und Internetanschlüsse sind auch absetzbar, da sie nun dienstlich in Nutzung sind. Allerdings hat der Gesetzgeber auch vorgesehen, dass in der Regel nur mit etwa 20 Prozent der Monatsrechnung kalkuliert wird. Alle die genannten Posten gehören grundsätzlich auch zu den Werbungskosten und sind somit absetzbar.