So soll Hybrid-Arbeit gelingen – laut dem Bundesamt für Arbeit und Soziales
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat arbeitsrechtliche und arbeitsschutzrechtliche Empfehlungen zur Gestaltung „gesunder“ Hybrid-Arbeit erarbeitet.
Hybrid-Arbeit seit der Corona-Pandemie weitverbreitet
Es kam dabei zu dem Ergebnis, dass sich eine solche „aus einer ausgewogenen Balance von Präsenzarbeit und mobiler Arbeit“ zusammensetzt. Im Mittelpunkt steht dabei die „bessere Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben“ sowie bessere Teilhabemöglichkeiten für Menschen mit Behinderungen, heißt es in einer Pressemitteilung. Hybrides Arbeiten könne zudem die Wiedereingliederung nach längerer Arbeitsunfähigkeit unterstützen.
Wie etabliert Hybrid-Arbeit mittlerweile in Deutschland ist, macht diese Zahl deutlich: Seit der Corona-Pandemie bieten laut einem Forschungsbericht des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) 77 Prozent der Betriebe ab 50 Beschäftigten die Möglichkeit an, von zu Hause zu arbeiten.
Hybrides Arbeiten stelle besondere Anforderungen an die Beschäftigten
Für das BMAS stellt diese neue Art des Zusammenarbeitens auch neue Anforderungen an alle Beteiligten. „Arbeitgeber müssen faire und sichere Arbeitsbedingungen gewährleisten“, fordert es. Das gelte auch, wenn keine Telearbeit vereinbart werde. Gleichzeitig stelle hybrides Arbeiten besondere Anforderungen an die Beschäftigten, etwa in Bezug auf die Selbstorganisation.
Regelungen seien insbesondere dann notwendig, wenn mobile Arbeit regelmäßig und in relevantem Umfang stattfindet, heißt es in der Pressemitteilung. Das BMAS empfiehlt, dass den Beschäftigten „grundsätzlich und planbar“ ein Arbeitsplatz im Betrieb zur Verfügung steht.
Europäische Lösung noch nicht gefunden
Die Empfehlungen gelten allerdings erst einmal nur für den deutschen Raum, denn eine europäische Lösung konnte noch nicht gefunden werden. Sozialpartnerverhandlungen zu diesem Thema auf europäischer Ebene hätten „kein geeintes Ergebnis“ erzielt, teilte das BMAS mit. Die EU-Kommission habe daher, im Hinblick auf eine europarechtliche Regelung, erneut Sozialpartnerkonsultationen eingeleitet.
Der Wunsch vieler Beschäftigter ist eindeutig: Laut der internationalen „State of Hybrid Work 2023“-Studie im Auftrag von Owl Labs, durchgeführt von Vitreous World, präferieren 64 Prozent der Befragten die Hybrid-Arbeit. 61 Prozent aller Befragten forderten sogar ein gesetzliches Recht für Homeoffice.